Was die Unterstützung umfasst
Bestand und Rechteinhaber erfassen
Registerangaben, Zeichen und Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisse werden zusammengeführt. Nationale und weitere Schutzsysteme werden getrennt beschrieben. Ein Firmeneintrag oder eine Domain wird nicht automatisch als eingetragene Marke behandelt.
Fristen und Nutzung ordnen
Bekannte Laufzeiten, laufende Verfahren und tatsächliche Nutzung werden dokumentiert. Lizenzen und frühere Übertragungen erhalten einen eigenen Abgleich. Eine Bestandsaufnahme ist keine automatisch laufende Überwachung sämtlicher künftiger Ereignisse.
Weiteren Pflegeauftrag festlegen
Verlängerung, Inhaberänderung und gewünschte Anpassungen werden als konkrete Aufgaben benannt. Gebühren, Einreichung und dauerhaftes Fristenmanagement werden ausdrücklich vereinbart. Eine Verlängerung garantiert nicht die Durchsetzbarkeit gegenüber jedem anderen Zeichen.
Typische Situationen
Bestand und Rechteinhaber erfassen
Registerangaben, Zeichen und Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisse werden zusammengeführt.
Fristen und Nutzung ordnen
Bekannte Laufzeiten, laufende Verfahren und tatsächliche Nutzung werden dokumentiert.
Weiteren Pflegeauftrag festlegen
Verlängerung, Inhaberänderung und gewünschte Anpassungen werden als konkrete Aufgaben benannt.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 47 MarkenG
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 47 MarkenG
Rechtliche Grundlage: § 30 MarkenG
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 30 MarkenG
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ausgangslage schildern
Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.
- 02
Unterlagen abgleichen
Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.
- 03
Ergebnis besprechen
Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.
- 04
Weiteren Auftrag festlegen
Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Registerauszüge
- Markenliste
- Lizenz- und Übertragungsverträge
- Nutzungsübersicht
- Bekannte Fristen und Amtsmitteilungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Sind Domains automatisch Marken?
Domainregistrierung und Kennzeichenschutz sind unterschiedliche Fragen. Die vorhandene Rechtsgrundlage wird konkret erfasst.
Überwachen Sie nach der Bestandsaufnahme alle Fristen?
Ein dauerhafter Überwachungsauftrag benötigt ausdrücklich vereinbarten Umfang, Zuständigkeit und Übergabe der Daten.
Kann ein Inhaberwechsel mitbearbeitet werden?
Nach Vereinbarung werden Übertragungsgrundlage und Registerschritte getrennt vorbereitet.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Für markenportfolio verwalten beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: bestand und rechteinhaber erfassen, fristen und nutzung ordnen, weiteren pflegeauftrag festlegen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.