Erwerbsgegenstand präzisieren
Anteile, Verträge, Vermögen und Personalbezug werden aufgenommen. Bestandslisten und Anlagen müssen zur Struktur passen. Ein Kauf der Marke ist nicht automatisch der Erwerb aller Kundenverträge.
Unternehmen · DEUTSCHLAND
Sie möchten ein Unternehmen erwerben und prüfen den Vertragsentwurf? Wir organisieren die rechtliche Einordnung von Kaufgegenstand und Risikoverteilung. Anteilskauf und Erwerb einzelner Vermögenswerte werden getrennt betrachtet. Eine lange Garantieliste ersetzt keine Prüfung, ob die Regelungen zum tatsächlichen Zielunternehmen passen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Unterschriftstermin, Reservierung und bereits vereinbarte Bindungen. Finanzierung, Genehmigungen und Form können den Ablauf beeinflussen. Nicht offengelegte Risiken werden nicht als erledigt behandelt, nur weil eine Garantie im Entwurf steht.
Gegenstand und Beteiligte werden bestimmt.
Preis, Garantien und Haftung werden verbunden.
Bedingungen und Übergangsaufgaben werden abgestimmt.
Anteile, Verträge, Vermögen und Personalbezug werden aufgenommen. Bestandslisten und Anlagen müssen zur Struktur passen. Ein Kauf der Marke ist nicht automatisch der Erwerb aller Kundenverträge.
Festpreis, Anpassung und spätere Zahlung werden konkret eingeordnet. Garantie, Freistellung und Haftungsbegrenzung haben unterschiedliche Wirkung. Offenlegung, Fristen und Sicherheiten werden gemeinsam betrachtet.
Unterzeichnung und tatsächlicher Übergang können auseinanderfallen. Form, Zustimmung und weitere Beteiligung werden nach konkretem Gegenstand geprüft. Financial Due Diligence, Steuerstruktur und Genehmigungsberatung sind separate Leistungen.
Struktur und Außenwirkung werden geprüft. Eine interne Klausel bindet nicht automatisch jeden Gläubiger.
Kennzahl, Zeitraum und Kontrolle werden präzisiert. Uneindeutige Berechnung kann neue Konflikte schaffen.
Übertragung und tatsächliche Einwilligung werden dokumentiert. Eine Vertragsliste ersetzt keine Zustimmung.
§ 15 GmbHG betrifft Übertragung von Geschäftsanteilen. Notarielle Form und konkrete Erwerbsstruktur werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 15 GmbHG ↗§ 311 BGB betrifft rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse. Entwurf und vorvertragliche Vereinbarungen werden eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 311 BGB ↗§ 53 GmbHG ist bei begleitenden GmbH-Satzungsänderungen relevant. Erwerbsstruktur und weitere Formerfordernisse werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 53 GmbHG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Käufer, Gegenstand und Termin.
Vertrags- und Fachprüfungen werden getrennt.
Risiken und tatsächliche Daten werden verbunden.
Bedingungen und Verantwortlichkeit werden zugeordnet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Struktur, Anlagen und Verhandlung bestimmen den Aufwand. Notar, Finanzprüfung und Steuern sind gesonderte Leistungen. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Kaufpreisangemessenheit und wirtschaftlicher Erfolg werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenNein. Gegenstand, Übertragung und Folgen werden getrennt geprüft.
Inhalt, Haftungsgrenzen und Durchsetzung sind relevant. Ein Begriff allein genügt nicht.
Nur bei gesondert vereinbarter Fachleistung. Rechtsprüfung ersetzt keine Preisbewertung.
Struktur und erforderliche Mitwirkung werden konkret geprüft.
Sie hängt vom Gegenstand ab. Weitere Formfragen werden vor Abschluss eingeordnet.
Das kann gesondert vereinbart werden. Die Dokumentenprüfung allein enthält keine automatische Vertretung.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.