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Vertriebsvertrag prüfen

Sie möchten Produkte über einen Vertriebspartner verkaufen oder selbst einen Vertriebsvertrag unterschreiben? Wir organisieren eine Prüfung des Vertrags anhand Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells. Wiederverkauf im eigenen Namen, Vermittlung und andere Rollen werden unterschieden. Ziel ist eine verständliche Übersicht der Bindungen und ein verhandlungsfähiger Vorschlag für die wesentlichen Risiken.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Unterzeichnungstermin, geplante Erstbestellung und bereits zugesagte Exklusivität. Beginnen Sie nicht allein im Vertrauen auf eine unverbindliche Präsentation mit größeren Investitionen. Internationale Gebiete, Preisbindung und Wettbewerbsbeschränkungen können zusätzliche fachliche Prüfungen verlangen.

01

Vertriebsrolle klären

Vertragstyp, Absatzweg und wirtschaftliche Verantwortung werden erfasst.

02

Bindungen sichtbar machen

Gebiet, Bestellungen, Zahlung und Beendigung werden geordnet.

03

Verhandlung vorbereiten

Änderungswünsche und notwendige Zusatzprüfungen werden priorisiert.

Was die Unterstützung umfasst

Geschäftsmodell und Dokumente abgleichen

Wir lesen Hauptvertrag, Anlagen, Preislisten und Onlinebedingungen zusammen. Wer mit Endkunden kontrahiert, Ware hält und Zahlungsausfälle trägt, ist entscheidend. Die Überschrift Vertriebsvertrag ersetzt keine Einordnung der tatsächlich vereinbarten Rolle.

Leistung und Risiko prüfen

Lieferfähigkeit, Mindestmengen, Gebiete und Exklusivität werden konkret beschrieben. Rückgabe, Reklamation, Produkthaftung und Marketingpflichten brauchen klare Schnittstellen. Verkaufsprognosen sind von verbindlichen Abnahmeverpflichtungen zu unterscheiden. Eine Preisänderungsklausel wird nicht isoliert vom Bestell- und Kündigungsprozess bewertet.

Vertragsende und Zusatzfragen ordnen

Restbestände, Kundendaten, Markenmaterial und offene Forderungen werden betrachtet. Wettbewerbs- und Kartellrecht, Auslandsrecht und Produktsicherheit können eigene Prüfaufträge erfordern. Die B2B-Prüfung enthält keine automatische Prüfung sämtlicher Endkundenbedingungen. Verhandlung und Vertretung werden ausdrücklich vereinbart.

Typische Situationen

Ein Partner verlangt exklusiven Vertrieb für ganz Deutschland

Gebiet, Vertriebskanäle und Leistungspflichten werden abgeglichen. Exklusivität ohne klare Voraussetzungen kann erhebliche Bindungen schaffen. Zulässigkeit einzelner Beschränkungen wird fachlich gesondert eingeordnet.

Mindestbestellungen stehen nur in einer Anlage

Rangfolge und Einbeziehung der Dokumente werden geprüft. Eine scheinbar unverbindliche Absatzplanung kann anders formuliert sein als erwartet. Mengen, Fristen und Folgen werden als konkrete Entscheidungen dargestellt.

Nach Vertragsende bleiben Waren und Marketingmaterial übrig

Rücknahme, Abverkauf und Nutzung von Marken werden aufgenommen. Vertragsende erledigt nicht automatisch offene Forderungen. Der Ausstiegsprozess wird vor einer Kündigung vorbereitet.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Modell darstellen

    Nennen Sie Produkt, Rolle und Absatzgebiet.

  2. 02

    Umfang festlegen

    B2B-Prüfung und Spezialfragen werden getrennt.

  3. 03

    Risiken bearbeiten

    Klauseln und tatsächlicher Ablauf werden abgeglichen.

  4. 04

    Verhandlung abstimmen

    Änderungen und Unterschriftsfreigabe werden vorbereitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vertrag mit sämtlichen Anlagen
  • Preis- und Bestellbedingungen
  • Beschreibung der Vertriebsrolle
  • Zusagen zu Gebiet und Exklusivität
  • Geplanter Start und Investitionsumfang

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vertragsumfang, Anlagen und internationale oder kartellrechtliche Fragen bestimmen den Aufwand. Verhandlung und spezielle Rechtsgebiete sind gesondert zu vereinbaren. Befugte Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Absatz, Gewinn und Zustimmung der Gegenseite werden nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist ein Vertriebspartner immer Handelsvertreter?

Nein. Tätigkeit im eigenen oder fremden Namen und die tatsächliche Rolle sind entscheidend. Die Vertragsüberschrift genügt nicht.

Sind Exklusivgebiete immer zulässig?

Einzelne Wettbewerbsbeschränkungen benötigen eine konkrete Prüfung. Eine allgemeine Zusage für jede Gestaltung wäre unzuverlässig.

Gelten auch die späteren Onlinebedingungen?

Einbeziehung, Rangfolge und Änderungsverfahren werden gelesen. Ein bloßer Link beantwortet die gesamte Bindung nicht.

Kann ich unverkäufliche Ware zurückgeben?

Rücknahmeregel und konkrete Verpflichtung müssen geprüft werden. Das folgt nicht automatisch aus einem Vertriebsverhältnis.

Ist ein Auslandsvertrag enthalten?

Auslandsrecht und internationale Umsetzung werden ausdrücklich abgegrenzt. Der deutsche B2B-Auftrag ersetzt nicht jede lokale Prüfung.

Führen Sie die Verhandlung mit dem Partner?

Das kann gesondert vereinbart werden. Eine schriftliche Prüfung allein enthält keine automatische Vertretung.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Verträge und B2B

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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