Was die Unterstützung umfasst
Parteien und Forderung feststellen
Wir erfassen Vertrag, Rechnungen, Vertretungsberechtigung und bisherige Zahlungen. Eine bestehende Forderung ist von einem Vergleich über streitige Beträge zu unterscheiden. Bei Verbraucherbeteiligung oder zusätzlichen Finanzierungselementen können eigene rechtliche Fragen entstehen und müssen gesondert geprüft werden.
Raten und Nebenbedingungen formulieren
Termine, Zahlungsweg, Zinsgestaltung und Tilgungszuordnung werden abgestimmt. Unklare Begriffe wie monatlich oder nach Möglichkeit sollten keine konkreten Fälligkeiten ersetzen. Eine Sonderzahlung, Sicherheit oder Restzahlung wird mit dem wirtschaftlichen Ziel und den rechtlichen Anforderungen abgeglichen.
Verstoß und Rechtsfolgen einordnen
Ein Anerkenntnis, ein möglicher Verzicht und Auswirkungen auf Verjährung brauchen sorgfältige Prüfung. Vorhandene Titel und Verfahren dürfen nicht versehentlich unberücksichtigt bleiben. Ein einfacher Vertrag schafft nicht automatisch einen Vollstreckungstitel; notwendige zusätzliche Schritte werden ausdrücklich zugeordnet.
Typische Situationen
Der Kunde akzeptiert die Rechnung, braucht aber Zeit
Die finanzielle Zusage wird in einen konkreten Plan übersetzt. Zahlungstag, Rate und Restbetrag sollten nachvollziehbar sein. Ein realistischer Plan kann Verhandlungen unterstützen, ist jedoch keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit.
Beide Seiten streiten über einen Teilbetrag
Dann wird eine Ratenzahlung von einer vergleichsweisen Erledigung unterschieden. Welche Positionen anerkannt oder aufgegeben werden, muss ausdrücklich erkennbar sein. Eine pauschale Erledigungsklausel kann weiter reichen als nur die Terminverschiebung.
Ein Vollstreckungstitel besteht bereits
Die Vereinbarung wird mit dem Titel und laufenden Maßnahmen abgeglichen. Umgang mit Vollstreckung, Ratenverzug und bestehenden Sicherheiten wird konkret formuliert. Ein allgemeines Muster darf diese Ausgangslage nicht ohne Prüfung überschreiben.
Worauf es fachlich ankommt
Eine Änderung braucht eine passende Vereinbarung
§ 311 BGB ist eine Grundlage vertraglicher Änderungen von Schuldverhältnissen. Eine Zahlungsvereinbarung muss die richtigen Beteiligten und den tatsächlich gewollten Regelungsumfang abbilden. Formfragen und zusätzliche Sicherheiten werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 311 BGB ↗Anerkenntnis kann die Verjährung beeinflussen
§ 212 BGB regelt den Neubeginn der Verjährung unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem Anerkenntnis. Wirkung und Reichweite werden am konkreten Verhalten und Text geprüft. Ein Ratenplan sollte daher nicht ohne Einordnung der Verjährungsfrage unterschrieben werden.
Amtliche Grundlage: § 212 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 02.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Forderung und Ziel nennen
Beschreiben Sie Betrag, Schuldner, Streitstand und den gewünschten Zahlungszeitraum.
- 02
Entwurfsumfang vereinbaren
Einzelfall, Vergleich, Sicherheiten und Verhandlung werden ausdrücklich abgegrenzt.
- 03
Plan und Rechtsfolgen abstimmen
Der Entwurf benennt Beträge, Termine und Folgen von Abweichungen nachvollziehbar.
- 04
Abschluss und Überwachung zuordnen
Unterschrift, tatsächliche Zahlungsprüfung und spätere Durchsetzung bleiben klar getrennte Aufgaben.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertrag und offene Rechnungen
- Aktueller Forderungsstand mit Zinsen, Kosten und Zahlungen
- Vorgeschlagene Raten, Fälligkeiten und Zahlungsweg
- Bisheriger Schriftwechsel über Streit oder Anerkennung
- Vorhandene Titel, Verfahren und Sicherheiten
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Der Aufwand richtet sich nach Streitstand, Zahl der Forderungen und gewünschten Nebenbedingungen. Ein einfacher Zahlungsplan ist anders zu bearbeiten als ein Vergleich mit Sicherheiten und bestehendem Titel. Forderungsüberwachung, Inkasso und gerichtliche Durchsetzung sind nicht automatisch enthalten. Honorar und zuständiger befugter Leistungserbringer werden vor Beginn vereinbart; tatsächliche Zahlungseingänge werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist ein Ratenplan zugleich ein Vollstreckungstitel?
Ein einfacher Vertrag ist das nicht automatisch. Bestehende Titel und mögliche zusätzliche Absicherung werden gesondert betrachtet. Vertragsentwurf und Vollstreckungsvoraussetzungen sind unterschiedliche Fragen.
Muss der Schuldner den ganzen Betrag anerkennen?
Das hängt vom Ziel und Streitstand ab. Ratenzahlung, Anerkenntnis und Vergleich haben unterschiedliche Folgen. Der Entwurf sollte genau zeigen, welche Positionen akzeptiert oder weiterhin bestritten werden.
Kann ich nach einer fehlenden Rate alles verlangen?
Dafür braucht es eine passende rechtliche und vertragliche Grundlage. Fälligkeit, Nachfrist und sonstige Voraussetzungen werden geprüft, statt eine pauschale sofortige Gesamtfälligkeit vorauszusetzen.
Ändert eine Teilzahlung die Verjährung?
Sie kann unter gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein. Der konkrete Vorgang muss geprüft werden. Verlassen Sie sich bei einer nahen Frist nicht allein auf eine allgemeine Aussage zur Ratenzahlung.
Überwacht YUDEY anschließend die Zahlungen?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Leistungsumfang. Die Erstellung der Vereinbarung enthält keine automatische Kontokontrolle, Mahnung oder weitere Durchsetzung bei ausbleibenden Raten.
Geht die Prüfung auch aus Schuldnersicht?
Die vertretene Rolle und das Ziel müssen vor Beginn feststehen. Eigene Rechte, Anerkenntnis und wirtschaftliche Belastung werden dann aus dieser Sicht bewertet; Interessenkonflikte sind zu klären.