RATGEBER · Steuern & Buchhaltung

Buchhaltung von Steuerberatung und Abschluss trennen

Laufende Buchhaltung, Steuerberatung und Jahresabschluss sind unterschiedliche Aufgaben. Die Vereinbarung mit einem Dienstleister muss den tatsächlich zulässigen Umfang und die Übergabe an weitere befugte Stellen abbilden.

Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland

Tätigkeiten konkret beschreiben

Listen Sie Belegvorbereitung, laufende Buchungen, Lohnaufgaben und gewünschte Auswertungen getrennt auf. Allgemeine Begriffe wie komplette Buchhaltung sagen wenig über rechtliche Befugnisse. Prüfen Sie, wer welche Tätigkeit verantwortlich übernimmt. Die Vereinbarung soll erkennen lassen, was enthalten ist und welche Aufgaben anders organisiert werden. Damit wird die tägliche Bearbeitung nachvollziehbar und eine organisatorische Unterstützung nicht unbeabsichtigt als umfassende Befugnis zu sämtlichen steuerlichen Entscheidungen oder Erklärungen dargestellt.

Die aktuelle Ausnahme nach § 6 prüfen

Nach der aktuellen Fassung des § 6 Absatz 1 Nummer 1 StBerG umfasst die Ausnahme auch das Anlegen von Kontenplänen, laufende Buchungen, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen. Sie setzt entsprechende kaufmännische oder gleichwertige Vorbildung und mindestens drei Jahre Buchhaltungspraxis mit mindestens 16 Wochenstunden voraus. Prüfen Sie die verantwortliche Person. Veraltete pauschale Aussagen zur stets verbotenen Kontenplanung oder zur früheren Nummerierung sollten nicht als heutige Grundlage übernommen werden.

Weitergehende Aufgaben gesondert zuordnen

Die konkrete Ausnahme ist keine allgemeine Erlaubnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und steuerliche Abschlussarbeiten werden auf die erforderliche Befugnis geprüft und entsprechend zugeordnet. Der Kreis der befugten Stellen ist nicht auf Steuerberater allein beschränkt. Maßgeblich sind die einschlägigen gesetzlichen Regeln und tatsächlichen Aufgaben. Die Grenze ergibt sich deshalb aus einer Prüfung des Leistungspakets und nicht nur aus der Bezeichnung des Dienstleisters oder der verwendeten Buchhaltungssoftware.

Mechanische Vorbereitung nicht überdehnen

§ 2 StBerG grenzt mechanische Tätigkeiten von steuerlicher Hilfeleistung ab. Kontieren und Erteilen von Buchungsanweisungen gehören nicht automatisch zu diesem mechanischen Bereich. Prüfen Sie deshalb, ob eine Vorbereitung tatsächlich nur organisatorisch ist oder fachliche Entscheidungen umfasst. Eine technische Bedienung derselben Software kann unterschiedliche Aufgaben enthalten. Die Zuordnung verhindert, dass rechtlich relevante Tätigkeiten allein durch eine unverfängliche Bezeichnung wie Dateneingabe oder digitale Unterstützung ungeprüft ohne erforderliche Verantwortung angeboten werden.

Beispiel: Monatsbearbeitung soll Steuererklärung umfassen

Ein Unternehmen beauftragt laufende Buchungen und erwartet anschließend auch eine vollständige Steuererklärung. Die Prüfung trennt das vereinbarte laufende Paket von der zusätzlichen Aufgabe und klärt die erforderliche Befugnis sowie Übergabe. Das Beispiel zeigt, weshalb Aufgaben früh konkret beschrieben werden sollten. Vorhandene Konten und geordnete Belege erleichtern zwar die weitere Arbeit, machen die verantwortliche Person jedoch nicht automatisch zur befugten Stelle für jede steuerliche Abschluss- oder Erklärungstätigkeit.

Die Übergabe an befugte Stellen organisieren

Vereinbaren Sie Datenformate, Zuständigkeiten und Termine für Rückfragen. Offene Vorgänge werden sichtbar übergeben und später nachvollziehbar ergänzt. Bei einer GmbH bleibt die Pflicht der Geschäftsführung zur ordnungsmäßigen Buchführung zu berücksichtigen. Ergebnis ist ein realistischer Leistungsrahmen mit klarer Zusammenarbeit. Er verbindet laufende Bearbeitung und weitere fachliche Aufgaben, damit notwendige Abschlussarbeiten nicht ungeplant fehlen oder bei der Übergabe hinter einer pauschalen Zusage einer vermeintlich vollständigen Betreuung verschwinden.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Konkrete Tätigkeiten und verantwortliche Personen
  • Nachweise relevanter Qualifikation und Praxis
  • Zuordnung weiterer steuerlicher Aufgaben
  • Übergabeformat, Termine und offene Fragen

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Ist das Anlegen von Kontenplänen immer ausgeschlossen?

Die aktuelle Ausnahme in § 6 Absatz 1 Nummer 1 StBerG umfasst es unter ihren Voraussetzungen.

Erlaubt § 6 jede Steuererklärung?

Die Ausnahme ist auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt.

Ist Kontieren stets nur mechanische Dateneingabe?

§ 2 StBerG grenzt Kontieren und Buchungsanweisungen ausdrücklich vom mechanischen Bereich ab.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 2 StBerG; § 3 StBerG; § 6 StBerG; § 41 GmbHG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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