Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland
Sicherungsarten und Datenwege erfassen
Ermitteln Sie vollständige und inkrementelle Sicherungen, externe Speicher und relevante Dienstleister. Beschreiben Sie, welche Daten enthalten sind, wer Zugriff hat und wie Wiederherstellung erfolgt. Backups sind nicht automatisch von den Datenschutzanforderungen ausgenommen. Eine Übersicht des Produktivsystems allein reicht für das Löschkonzept daher nicht aus. Die Bestandsaufnahme muss den tatsächlichen Sicherungsablauf erklären, damit Aufbewahrung, technische Möglichkeiten und Risiken einer Änderung vorhandener Sicherungen konkret bewertet werden können.
Löschung und Integrität der Sicherung zusammen prüfen
Eine gezielte Entfernung einzelner Daten kann je nach Sicherungskonfiguration technische Schwierigkeiten oder Risiken für die Integrität verursachen. Das rechtfertigt keine unbegrenzte Ausnahme von der Löschpflicht. Prüfen Sie verfügbare Verfahren, Wiederherstellbarkeit und geeignete organisatorische Maßnahmen. Der EDSA behandelt in seinem Löschbericht auch den Umgang mit diesem Spannungsfeld. Die Entscheidung braucht einen Bezug zu den konkreten Sicherungen. Ein allgemeiner Hinweis, Backups seien unveränderlich, erklärt noch nicht, welche angemessene Umsetzung im verwendeten System tatsächlich möglich und erforderlich ist.
Aufbewahrung und Zugriff konkret begrenzen
Legen Sie eine begründete Sicherungsdauer und nachvollziehbare Rotation fest. Veraltete Sicherungen sollten nicht unkontrolliert dauerhaft verfügbar bleiben. Prüfen Sie Berechtigungen und schließen Sie zweckfremde Routinezugriffe aus. Eine automatische Überschreibung ist ein technischer Baustein, aber keine pauschale Bestätigung, dass jede Löschanfrage vollständig erledigt ist. Es gibt keine universelle Frist von dreißig oder neunzig Tagen, die alle Backupkonstellationen rechtlich abschließend löst. Dauer und weitere Maßnahmen werden anhand der tatsächlichen Zwecke und Risiken beurteilt.
Löschentscheidungen nach Wiederherstellung berücksichtigen
Organisieren Sie, wie relevante Löschentscheidungen bei einer Wiederherstellung erkannt und soweit erforderlich erneut umgesetzt werden. Geeignete Referenzen und kontrollierte Abläufe können verhindern, dass bereits entfernte Daten wieder in den normalen Betrieb gelangen. Das Verfahren muss zum System und zum Sicherungsstand passen. Prüfen Sie außerdem, wer den Abgleich verantwortet und wie die Freigabe dokumentiert wird. Ein technisch erfolgreicher Restore ist damit noch nicht automatisch datenschutzrechtlich vollständig; die Behandlung zwischenzeitlicher Löschungen gehört zur Wiederaufnahme des Betriebs.
Beispiel: Kundenbestand aus älterer Sicherung
Nach einem Ausfall wird ein Kundenbestand aus einer älteren Sicherung wiederhergestellt. Einige darin enthaltene Daten waren zwischenzeitlich rechtmäßig gelöscht worden. Der vorgesehene Ablauf gleicht relevante Löschentscheidungen ab und verhindert ihre erneute reguläre Verwendung. Die zuständigen Stellen dokumentieren Ergebnis und Freigabe. Das Beispiel zeigt, warum ein Löschkonzept über das aktuelle Produktivsystem hinausreichen muss. Ohne einen solchen Abgleich kann ein späterer technischer Wiederherstellungsschritt eine frühere Löschentscheidung unbemerkt praktisch rückgängig machen.
Verfahren mit IT und Dienstleistern abstimmen
Beschreiben Sie Aufgaben, Sicherungsdauer, Zugriff und Wiederherstellungsprüfung gemeinsam mit den technischen Verantwortlichen. Bei Dienstleistern werden Vertragsregelungen und tatsächliche Möglichkeiten abgeglichen. Ergebnis ist ein begründeter Backupablauf innerhalb des Löschkonzepts mit kontrollierter Wiederherstellung. Er wird bei Systemänderungen erneut geprüft. Die Dokumentation soll nicht nur auf technische Grenzen verweisen, sondern zeigen, welche konkreten Maßnahmen den Löschbedarf berücksichtigen und wie offene Risiken, ablaufende Sicherungen und erforderliche Nachbearbeitung tatsächlich gesteuert werden.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Backuparten, Speicherorte und Dienstleister
- Begründete Sicherungsdauer und Zugriffskonzept
- Löschreferenzen und Wiederherstellungsablauf
- Prüfergebnis, Freigabe und technische Grenzen
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Sind Backups grundsätzlich von Löschung ausgenommen?
Auch Sicherungen gehören in die konkrete Prüfung und den datenschutzgerechten Ablauf.
Genügt allein eine irgendwann erfolgende Überschreibung?
Dauer, Risiken und die Berücksichtigung von Löschentscheidungen bei Wiederherstellung sind zusätzlich zu prüfen.
Gibt es eine allgemeine sichere Backupfrist von neunzig Tagen?
Eine universelle Dauer ersetzt keine Bewertung der konkreten Zwecke, Technik und Risiken.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: Art. 5 DSGVO; Art. 17 DSGVO; Art. 24 DSGVO; Art. 32 DSGVO; EDSA: Bericht zum Recht auf Löschung 2026. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.