Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland
Bestand nach Anspruchsgrund und Zeitverlauf ordnen
Erstellen Sie für jede Position einen Datensatz mit Vertrag, Leistung, Fälligkeit, Schuldner und offenen Beträgen. Unterscheiden Sie Kaufpreis, Werklohn, Schadenersatz und andere Forderungen. Vermerken Sie, ob ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder anderer Titel besteht. Das Alter einer Rechnung allein sagt nicht, welche Frist gilt und wann sie beginnt. Auch mehrere Rechnungen aus demselben Projekt können unterschiedliche Ereignisse betreffen. Bei einem übernommenen Altbestand werden Herkunft und Vollständigkeit gekennzeichnet. Eine priorisierte Übersicht sollte nahe liegende Fristen sichtbar machen, bevor die Bearbeitung sämtliche Fälle ohne Unterscheidung in dieselbe Mahnroutine übernimmt.
Regelmäßige Frist und Beginn auseinanderhalten
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 BGB und berücksichtigt neben Anspruchsentstehung die dort genannten Kenntnisumstände. Andere gesetzliche Fristen oder Beginnregeln können vorrangig sein. Ein Rechnungsdatum wird daher nicht automatisch als vollständiger Ausgangspunkt verwendet. Halten Sie die maßgeblichen Tatsachen und das daraus abgeleitete Datum fest. Wenn diese Tatsachen fehlen, bleibt die Berechnung als ungeklärt markiert. Eine konkrete Bewertung erläutert die angewandte Anspruchsart, statt für jeden Eintrag pauschal drei Jahre nach Rechnungsstellung anzusetzen.
Titulierte Forderungen und spätere Zinsen trennen
§ 197 BGB sieht für bestimmte titulierte Ansprüche längere Fristen vor. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen können dagegen einer anderen Behandlung unterliegen. Prüfen Sie daher nicht nur den Titelkopf, sondern den konkreten Inhalt. Hauptforderung, Kosten und später entstehende Zinsen werden getrennt erfasst. Auch Rechtskraft und einschlägiger Fristbeginn müssen dokumentiert werden. Ein vorhandener Titel bedeutet nicht, dass jede darin erwähnte zukünftige Position über denselben Zeitraum verfolgt werden kann. Die vollständige Ausfertigung, Zustellungsnachweise und bisherige Verfahrensmaßnahmen sind deshalb wichtige Unterlagen für die Bewertung des Bestands.
Hemmung und Neubeginn mit Belegen prüfen
Gerichtliche Verfolgung kann unter den Voraussetzungen des § 204 BGB die Verjährung hemmen. Anerkennung und bestimmte Vollstreckungshandlungen können nach § 212 BGB für einen Neubeginn relevant sein. Diese Wirkungen werden anhand des konkreten Ereignisses und Nachweises geprüft. Eine interne Notiz Mahnung geschickt genügt nicht als Ersatz. Sichern Sie Antrag, Zustellung, gerichtlichen Abschluss und nachvollziehbare Erklärungen des Schuldners. Auch Ende und Fortdauer einer möglichen Hemmung gehören in die Berechnung. Ein einmal begonnenes Verfahren darf nicht als unbegrenzte Sicherung sämtlicher Ansprüche verstanden werden. Unvollständige Daten werden vor einer sicheren Fristaussage ergänzt.
Beispiel: alte Rechnung mit Teilzahlung und Titel
Zwei gleich alte Rechnungen liegen im Bestand. Bei einer gab es lediglich Erinnerungen, bei der anderen eine Teilzahlung und später einen Titel. Die Fristprüfung kann deshalb unterschiedlich ausfallen. Es wird untersucht, auf welchen Anspruch sich die Zahlung bezog und was tatsächlich tituliert wurde. Das Beispiel zeigt keine allgemeine Rettung alter Forderungen durch irgendeine Überweisung. Jede Wirkung benötigt die passende Zuordnung. Wenn Verjährung droht, wird eine rechtzeitige geeignete Maßnahme geprüft. Parallel werden Anspruch und Beweisbarkeit bewertet, damit eine Fristmaßnahme nicht ohne nachvollziehbare Forderungsgrundlage vorbereitet wird.
Prüfplan und E-Mail-Anfrage vorbereiten
Für die Anfrage per E-Mail senden Sie eine Bestandsliste mit Verträgen, Fälligkeit und bisherigen Maßnahmen. Besonders dringende Termine werden deutlich genannt. Umfang und Honorar können eine priorisierte Verjährungsprüfung betreffen. Gerichtliche Sicherung oder weitere Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt. Ein Versand an YUDEY hemmt selbst keine Verjährung der Kundenforderung. Die Bearbeitung sollte rechtzeitig beginnen und offene Unterlagen nicht bis zum letzten Tag sammeln. Ergebnis ist eine begründete Fristenübersicht mit sicheren Daten und verbleibenden Fragen. Eine pauschale Aussage, jeder alte Bestand sei noch vollständig durchsetzbar, wird ohne Einzelfallprüfung nicht getroffen.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Bestandsliste mit Anspruchsgrund und Fälligkeit
- Verträge, Rechnungen und offene Salden
- Titel sowie Antrags- und Zustellungsnachweise
- Anerkenntnisse, Teilzahlungen und weitere Fristereignisse
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Verjährt jede Rechnung drei Jahre nach ihrem Datum?
Frist und Beginn hängen von Anspruchsart und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Stoppt jede Mahnung die Verjährung?
Eine einfache Mahnung bewirkt nicht pauschal die notwendige Hemmung.
Gelten für alle Zinsen dieselben Fristen wie für einen Titel?
Hauptanspruch und später fällige regelmäßig wiederkehrende Leistungen werden getrennt geprüft.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 195 BGB; § 199 BGB; § 197 BGB; § 204 BGB; § 212 BGB. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.