Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland
Partnerschaft vor Anmeldung einordnen
Prüfen Sie, ob alle Beteiligten die Voraussetzungen für die gemeinsame freie Berufsausübung erfüllen. Die Registeranmeldung ersetzt keine fehlende Zulassung. Legen Sie Vertragsentwurf, Tätigkeitsbeschreibung und berufliche Nachweise vor. Eine normale Partnerschaft und eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung verlangen teilweise unterschiedliche Vorbereitung.
Die gesetzlichen Angaben zusammenstellen
§§ 4 und 5 PartGG regeln Anmeldung und Eintragungsinhalt. Name, Sitz, Gegenstand, Partnerdaten, jeweiliger Beruf und Vertretung werden nachvollziehbar vorbereitet. Schreibweisen müssen mit Nachweisen übereinstimmen. Bei mehreren beruflichen Tätigkeiten sollte klar sein, welchen freien Beruf der einzelne Partner in der Gesellschaft ausübt.
Name und Vertretung abstimmen
Prüfen Sie den vorgesehenen Namen anhand des PartGG und möglicher Rechte Dritter. Interne Geschäftsführung und Außenvertretung werden gesondert gestaltet. Die Anmeldung soll die tatsächlich vereinbarten Vertretungsregeln wiedergeben. Eine Berufsbezeichnung oder ein Titel darf keine Qualifikation suggerieren, die nicht besteht. Auch eine freie Domain beweist nicht, dass der Registername geeignet ist.
Versicherung bei mbB rechtzeitig sichern
Bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ist die gesetzlich verlangte Versicherungsbescheinigung beizufügen. Stimmen Sie Schutzumfang und Beginn mit der Anmeldung ab. Berufsrechtliche Anerkennung oder Kammerfragen können weitere Schritte auslösen. Ein unverbindliches Versicherungsangebot ist nicht automatisch derselbe Nachweis wie die erforderliche Bescheinigung.
Beispiel: Partnerwechsel während der Vorbereitung
Während der Vertragsabstimmung tritt eine weitere Person hinzu. Vor Anmeldung werden Berufsangaben, Vertrag, Versicherung und Vertretung gemeinsam aktualisiert. Die ursprüngliche Beteiligtenliste wird nicht unverändert weiterverwendet. Dadurch beziehen sich Anmeldung und Nachweise auf dieselbe tatsächlich gewünschte Partnerschaft.
Registervollzug und spätere Änderungen organisieren
Für die Anfrage legen Sie vollständige Daten und den gewünschten Beginn vor. Die notarielle beziehungsweise registerrechtliche Einreichung wird abgestimmt. Nach Vollzug kontrollieren Sie den Auszug und berücksichtigen Transparenzpflichten. Änderungen der maßgeblichen Angaben sind erneut anzumelden; der laufende Datenstand braucht deshalb eine klar zugewiesene Verantwortlichkeit.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Partnerschaftsvertrag und Partnerdaten
- Qualifikationen und Berufszulassungen
- Name, Sitz und Vertretungsregeln
- Versicherungsbescheinigung bei geplanter mbB
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Ersetzt die Eintragung die Berufszulassung?
Nein. Die beruflichen Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
Was ist bei mbB zusätzlich vorzulegen?
Die nach § 4 PartGG erforderliche Versicherungsbescheinigung.
Müssen spätere Änderungen gemeldet werden?
Die maßgeblichen Änderungen der Registerangaben sind anzumelden.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 2 PartGG; § 4 PartGG; § 5 PartGG; § 8 PartGG; § 20 GwG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.