RATGEBER · Immobilien & Wohnen

Zahlungsplan nach Baufortschritt

Ein Zahlungsplan im Bauträgervertrag muss zu den Sicherungsvoraussetzungen und zum tatsächlichen Bauablauf passen. Eine Ratenanforderung allein beweist noch nicht, dass der geforderte Betrag bereits bezahlt werden muss.

Redaktioneller Stand: 05.10.2026 · Deutschland

Vertrag und vereinbarte Raten vollständig lesen

Prüfen Sie notariellen Bauträgervertrag, Baubeschreibung und Zahlungsplan gemeinsam. Benennen Sie für jede Rate Betrag, maßgeblichen Bauzustand und weitere Voraussetzungen. § 650u BGB ordnet den Bauträgervertrag ein; § 650v BGB enthält einen besonderen Rahmen für Abschlagszahlungen. Die Regeln eines beliebigen anderen Bauvertrags dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Verwenden Sie die tatsächlich vereinbarte Fassung einschließlich Nachträgen. Eine isolierte Rechnung erklärt die Grundlage nicht vollständig. Die Prüfung beginnt daher mit dem Zusammenhang von Erwerb, Bauleistung und Zahlung, bevor eine vermeintlich standardisierte Rate als sicher fällig behandelt wird.

Sicherungsvoraussetzungen neben dem Baufortschritt prüfen

Im einschlägigen Anwendungsbereich enthält § 3 MaBV Voraussetzungen zur Entgegennahme von Erwerbermitteln. Dazu gehören unter anderem rechtliche Wirksamkeit, vorgesehene Sicherung des Erwerbs und gesicherte Freistellung von nicht übernommenen Grundpfandrechten. Die konkreten Nachweise und Vertragsbedingungen sind vollständig zu prüfen. Ein sichtbarer Rohbau ersetzt nicht automatisch diese Voraussetzungen. Umgekehrt erklärt eine notarielle Mitteilung allein nicht jeden späteren tatsächlichen Bauzustand. Halten Sie rechtliche Sicherung und technische Ausführung als zwei Prüfebenen fest. Besondere gesetzliche oder vertragliche Gestaltungen werden gesondert bewertet, statt aus einem allgemeinen Muster eine universelle Zahlungsanweisung abzuleiten.

Ratenbildung und tatsächlichen Bauzustand abgleichen

Die MaBV enthält im einschlägigen Fall eine Begrenzung auf bis zu sieben Teilbeträge und Vorgaben zu deren Zusammensetzung nach dem Bauablauf. Sie ist nicht schlicht eine Liste beliebig vieler frei abrufbarer Zahlungen. Prüfen Sie die im Vertrag gebildeten Raten und deren Berechnungsgrundlage. Nicht alle gesetzlichen Prozentangaben beziehen sich auf dieselbe Ausgangssumme. Vermeiden Sie eine eigenständig zusammengesetzte Rechnung ohne vollständige Prüfung. Der tatsächliche Bauzustand sollte sachkundig festgestellt werden. Fotos eines einzelnen Gewerks erklären nicht automatisch, ob die gesamte für eine kombinierte Rate erforderliche Stufe erreicht ist.

Mängel und Zahlungseinwände konkret einordnen

Eine offene oder mangelhafte Leistung kann Auswirkungen auf die konkrete Zahlungsfrage haben, führt aber nicht pauschal zum Recht, jede weitere Rate beliebig zu stoppen. Prüfen Sie Fälligkeit, Leistungsstand und geeignete Einwendungen anhand des Vertrags. Eine technische Feststellung sollte den betroffenen Umfang klar benennen. Abnahme, Bezugsfertigkeit und vollständige Fertigstellung sind nicht ohne Weiteres identisch. Die rechtliche Prüfung hilft, eine sachliche Beanstandung und mögliche Zurückbehaltung einzuordnen. Eine bloße Behauptung alles unfertig ersetzt diese Bewertung nicht. Ebenso sollten fällige Fristen nicht während einer unbestimmten Dokumentenanfrage unbeachtet bleiben.

Beispiel: Kombinierte Rate trotz fehlendem Teilgewerk

Der Zahlungsplan bündelt mehrere Bauleistungen in einer Rate. Eine davon ist nach dem aktuellen Bericht noch nicht vollständig ausgeführt. Die Prüfung vergleicht Vertragswortlaut, Anforderung und sachkundigen Befund. Es wird geklärt, ob die maßgebliche Stufe tatsächlich erreicht ist und welche Reaktion auf den Betrag zulässig ist. Eine selbst erfundene anteilige Kürzung wird nicht ohne Weiteres als richtige Lösung dargestellt. Der Fall zeigt, warum kombinierte Raten mit dem ganzen vorgesehenen Leistungsumfang abgeglichen werden müssen. Parallel bleiben Sicherungsvoraussetzungen und bereits geleistete Zahlungen in der Übersicht sichtbar.

Ratenprüfung mit einer vollständigen Zahlungsliste vorbereiten

Erstellen Sie eine Tabelle aus vertraglicher Rate, gefordertem Betrag, Nachweis des Bauzustands und bisheriger Zahlung. Ergänzen Sie notarielle Mitteilungen und Sicherungsunterlagen. Markieren Sie fehlende Voraussetzungen und konkrete Mängel getrennt. Die Beratung kann Fälligkeit, geeignete Einwendungen und nächsten Schritt bewerten. Eine Anfrage sollte das konkrete Zahlungsziel nennen, nicht nur allgemein den Baufortschritt kritisieren. Nach jeder neuen Anforderung wird die Liste aktualisiert. So lässt sich die finanzielle Entwicklung mit dem tatsächlichen Bauablauf verbinden und vermeiden, dass ein alter Befund ungeprüft als Grundlage einer späteren Rate weiterverwendet wird.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Notarieller Bauträgervertrag samt Zahlungsplan
  • Notarielle Mitteilungen und Sicherungsunterlagen
  • Aktueller fachlicher Bericht zum Bauzustand
  • Ratenanforderungen und vollständige Zahlungsliste

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Beweist eine Ratenrechnung schon Fälligkeit?

Nicht allein. Vereinbarte Voraussetzungen, rechtliche Sicherung und tatsächlich erforderlicher Bauzustand müssen abgeglichen werden.

Sind alle Prozentwerte auf den Gesamtpreis anzuwenden?

Das darf nicht pauschal angenommen werden. Die einschlägigen Vorgaben verwenden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, die vollständig geprüft werden müssen.

Sind Bezugsfertigkeit und vollständige Fertigstellung dasselbe?

Nein. Vertragliche Stufen, tatsächlicher Zustand und Abnahmefragen werden gesondert bewertet.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 650u BGB; § 650v BGB; § 3 MaBV. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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