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Kennzeichnung von Werbung

Bei Influencer-Beiträgen muss der werbliche Zweck unter den gesetzlichen Voraussetzungen erkennbar sein. Vergütung, Produktüberlassung und die konkrete Darstellung gehören in die Prüfung.

Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland

Die Kooperation und Gegenleistung offenlegen

Erfassen Sie Honorar, Provision, Rabatt, kostenlose Produkte und weitere Vorteile im Zusammenhang mit dem Beitrag. Entscheidend ist die konkrete Vereinbarung und tatsächliche Gestaltung. § 5a UWG enthält Regeln zur Kenntlichmachung des kommerziellen Zwecks und zur Gegenleistung bei fremden Unternehmen. Daraus folgt keine pauschale Werbepflicht für jede private Produkterwähnung. Umgekehrt sollte eine unentgeltlich bezeichnete Kooperation nicht ohne Prüfung behandelt werden, wenn tatsächlich andere vereinbarte Vorteile oder geschäftliche Zwecke vorliegen.

Kennzeichnung vor Veröffentlichung gestalten

Planen Sie einen klar verständlichen Hinweis, der im jeweiligen Format wahrgenommen werden kann. Bei Video, Story und Bildbeitrag unterscheiden sich Sichtbarkeit und Ablauf. Eine Kennzeichnung am Ende eines langen Textes oder nur in einem Profil kann den betreffenden Beitrag unzureichend erklären. Prüfen Sie die konkrete Ansicht und technische Darstellung. Maßgeblich ist, ob der kommerzielle Zweck nach den anwendbaren Regeln deutlich erkennbar ist. Ein bestimmtes Schlagwort allein ersetzt diese Betrachtung nicht.

Plattformfunktion und eigenen Hinweis prüfen

Plattformen bieten teilweise Kennzeichnungsfunktionen für Kooperationen. Prüfen Sie deren tatsächliche Darstellung, auch nach Teilen oder Ausspielen auf anderen Geräten. Eine interne Auswahl im Veröffentlichungstool ist nicht dasselbe wie ein sichtbarer Hinweis für Besucher. Bei digitalen kommerziellen Kommunikationen sind außerdem die anwendbaren Pflichten des § 6 DDG zu beachten. Dokumentieren Sie die freigegebene Ansicht. Das Marketingteam sollte erkennen können, welche Kennzeichnung vorgesehen ist und in welchen Fassungen sie erhalten bleiben muss.

Zuständigkeiten im Vertrag konkret vereinbaren

Legen Sie fest, wer Hinweise vorbereitet, wer den Beitrag prüft und wie Änderungen oder Fehler korrigiert werden. Die Marke sollte relevante Informationen zur Kooperation rechtzeitig liefern. Auch Links, Rabattcodes und wiederverwendete Ausschnitte gehören in die Abstimmung. Eine vertragliche Aufgabenverteilung beantwortet mögliche gesetzliche Verantwortlichkeit nicht abschließend. Deshalb werden Freigabe und tatsächliche Veröffentlichung dokumentiert. So lässt sich später erkennen, ob die vereinbarte Kennzeichnung umgesetzt wurde und welche Beteiligten über Abweichungen informiert wurden.

Beispiel: Produktgeschenk mit vereinbartem Beitrag

Eine Marke überlässt ein Produkt und erwartet dafür ein Video mit einem Rabattcode. Die Prüfung betrachtet Geschenk, Veröffentlichungsabrede und Absatzbezug gemeinsam. Der Beitrag wird mit einer klaren, im Format erkennbaren Kennzeichnung vorbereitet. Werden Ausschnitte später erneut ausgespielt, wird auch deren Darstellung geprüft. Der Umstand, dass kein Geld überwiesen wird, entscheidet die Werbefrage nicht allein. Ebenso wenig macht ein Rabattcode automatisch jeden denkbaren Inhalt rechtmäßig; Aussagen und weitere Rechte werden gesondert bewertet.

Nachweise und Korrekturen geordnet ablegen

Bewahren Sie Briefing, Gegenleistungsabrede, freigegebene Fassung und die tatsächlich veröffentlichte Ansicht auf. Bei Fehlern wird eine geeignete Korrektur zeitnah abgestimmt und dokumentiert. Ergebnis ist ein klarer Kennzeichnungsablauf für die konkrete Kooperation. Er erklärt den Beteiligten ihre Aufgaben und berücksichtigt unterschiedliche Formate. Eine saubere Dokumentation unterstützt die spätere Prüfung, ohne aus einer Plattformfunktion oder einer pauschalen Vertragsklausel die vollständige rechtliche Zulässigkeit aller Beiträge der Kampagne abzuleiten.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Kooperationsvertrag und Gegenleistungsübersicht
  • Briefing mit Links, Codes und Pflichtangaben
  • Geplante Kennzeichnung je Beitragsformat
  • Freigabe und dokumentierte Veröffentlichung

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Kann ein kostenloses Produkt eine Gegenleistung sein?

Die Überlassung und ihr Zusammenhang mit dem Beitrag müssen konkret geprüft werden.

Reicht ein Hinweis im Profil?

Die Erkennbarkeit des jeweiligen Beitrags und seines Formats ist maßgeblich.

Ist jede unbezahlte Produkterwähnung Werbung?

Zweck, Gegenleistung und gesetzliche Voraussetzungen sind anhand des konkreten Inhalts zu bewerten.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 5a UWG; § 6 DDG; Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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