RATGEBER · Privatpersonen

Vergütung für getrennte Folgesachen

Eine Unterhaltsfrage kann zusammen mit der Scheidung oder in einem eigenen Verfahren behandelt werden. Für die Vergütung macht diese Einordnung einen Unterschied. Wer ein Angebot prüft, sollte deshalb den konkreten Auftrag und die darin enthaltenen Gegenstände benennen. Ein Scheidungshonorar beantwortet nicht automatisch, was eine später getrennt verfolgte Folgesache kostet.

Redaktioneller Stand: 05.10.2026 · Deutschland

Auftrag und Verfahrensgegenstand abgleichen

Stellen Sie zunächst zusammen, welche Fragen der bisherige Auftrag tatsächlich umfasst. Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn können unterschiedliche Gegenstände betreffen. Die Beratung liest Vollmacht, Auftrag und Vergütungsvereinbarung zusammen. Eine allgemein formulierte Vollmacht ist keine verlässliche Kostenaufstellung. Notieren Sie, welche zusätzlichen Leistungen gewünscht werden und ob bereits ein anderer Vertreter beteiligt ist. Auch außergerichtliche Verhandlungen gehören in diese Übersicht. Nur mit dieser Zuordnung lässt sich nachvollziehen, für welche Tätigkeit bereits eine Vergütung vereinbart wurde und welche Tätigkeit neu hinzukommt.

Verbund und selbstständiges Verfahren unterscheiden

Die Bezeichnung Folgesache beschreibt nicht allein die Gebührenfolge. Entscheidend ist unter anderem, ob die Angelegenheit im Scheidungsverbund oder als selbstständiges Verfahren geführt wird. Eine Abtrennung kann weitere Fragen der Abrechnung aufwerfen. Legen Sie Anträge und gerichtliche Beschlüsse vollständig vor. Die Beratung ordnet diese Verfahrensentwicklung dem jeweiligen Gegenstand zu. Vermeiden Sie die Annahme, dass ein gemeinsamer Gerichtstermin stets eine einzige Angelegenheit bedeutet. Ebenso lässt sich aus einem eigenen Aktenzeichen nicht jede Kostenposition unmittelbar ableiten. Verfahrensgeschichte und Vergütungsgrundlage werden gemeinsam geprüft.

Berechnungsgrundlage verständlich aufschlüsseln

Eine Kostenschätzung sollte Gegenstand, Wertbasis und voraussichtlich betroffene Gebühren erkennen lassen. Gerichtskosten und Anwaltsvergütung bleiben getrennte Positionen. Bei einer Honorarvereinbarung wird geprüft, ob sie auch das neue Verfahren erfasst. Erfragen Sie zusätzlich, welche Auslagen und Umsatzsteuer berücksichtigt sind. Eine bloße Gesamtsumme ohne Leistungsumfang hilft bei späteren Änderungen wenig. Die Beratung erläutert, welche Angaben noch fehlen und unter welchen Annahmen gerechnet wird. Eine Schätzung für eine bestimmte Verfahrensstufe ist keine Zusage für jeden späteren Rechtsmittelzug oder eine zusätzlich erforderliche Vollstreckung.

Übergang und bereits erbrachte Tätigkeit prüfen

Wird ein Thema zunächst außergerichtlich und später gerichtlich bearbeitet, können gesetzliche Anrechnungsregeln relevant werden. Auch eine neue Beauftragung nach Abtrennung benötigt eine konkrete Prüfung. Bewahren Sie alte Rechnungen, Zahlungsnachweise und Vereinbarungen auf. Daraus folgt weder automatisch eine vollständige Doppelberechnung noch stets eine vollständige Anrechnung. Die Beratung stellt die einzelnen Tätigkeiten und ihre jeweilige Grundlage gegenüber. Kennzeichnen Sie offene Vorschüsse gesondert. Eine frühere Zahlung kann anderen Gegenständen zugeordnet sein. Eine geordnete Abrechnung verhindert, dass Betrag, Vorschuss und endgültig entstandene Vergütung verwechselt werden.

Beispiel: Unterhalt außerhalb des Scheidungsverbunds

Eine Person hat eine Schätzung für die Scheidung erhalten. Später soll ein Unterhaltsanspruch in einem selbstständigen Verfahren durchgesetzt werden. Sie erwartet, dass das ursprüngliche Angebot jede weitere Tätigkeit umfasst. Die Beratung prüft Auftrag, bisherige Verhandlungen und die neue Antragssituation. Das Beispiel zeigt, weshalb ein klar benannter Gegenstand entscheidend ist. Die neue Einschätzung erläutert Kostenbasis, bereits berücksichtigte Tätigkeit und offene Verfahrensschritte. Ob Kosten von anderer Seite zu erstatten sind, wird davon getrennt beurteilt. Eine eigene Zahlungspflicht lässt sich nicht allein mit der Erwartung einer späteren Kostenerstattung ausschließen.

Vor Erweiterung des Auftrags schriftlich klären

Legen Sie eine kurze Liste der zusätzlich gewünschten Maßnahmen vor und bitten Sie um Zuordnung zur vorhandenen Vereinbarung. Ergänzen Sie Aktenzeichen, bisherige Rechnungen und gerichtliche Entscheidungen. Klären Sie, ob ein neuer Vorschuss verlangt wird und welche Veränderung des Verfahrens eine weitere Einschätzung nötig macht. Eine solche Abstimmung erleichtert eine bewusste Entscheidung vor neuen Anträgen. Bei möglicher Verfahrenskostenhilfe muss geprüft werden, ob eine vorhandene Bewilligung den zusätzlichen Gegenstand überhaupt umfasst. Bewahren Sie die schriftliche Erläuterung gemeinsam mit dem Auftrag auf, damit spätere Rechnungen anhand derselben Ausgangslage geprüft werden können.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Auftrag, Vollmacht und Vergütungsvereinbarung
  • Anträge, Aktenzeichen und Abtrennungsbeschlüsse
  • Bisherige Rechnungen und Vorschusszahlungen
  • Liste zusätzlich gewünschter Vertretungsschritte

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Umfasst ein Scheidungsangebot automatisch jedes weitere Verfahren?

Nein. Auftrag, Gegenstände und Vereinbarung müssen dafür konkret gelesen werden.

Kann eine frühere Tätigkeit bei späteren Gebühren relevant sein?

Ja. Eine mögliche Anrechnung wird anhand der gesetzlichen Regeln und der tatsächlichen Tätigkeit geprüft.

Gilt eine Kostenhilfe auch für eine neue Folgesache?

Das lässt sich nicht pauschal annehmen. Umfang der Bewilligung und neues Verfahren sind abzugleichen.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 15 RVG; § 16 RVG; § 21 RVG; § 22 RVG; § 137 FamFG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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