RATGEBER · Steuern & Buchhaltung

Abschreibung des Wirtschaftsguts

Abschreibung verteilt die steuerlich maßgeblichen Kosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts nach der zulässigen Methode. Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Zeitpunkt und Sonderregeln müssen vor der Berechnung feststehen.

Redaktioneller Stand: 08.10.2026 · Deutschland

Das Wirtschaftsgut und seine Zurechnung bestimmen

Klären Sie, welche eigenständige Vermögensposition angeschafft wird und wem sie steuerlich zuzurechnen ist. Eine Maschine, ein Gebäude, Software und Verbrauchsmaterial können unterschiedlichen Regeln folgen. Mehrere Rechnungsposten sind nicht zwingend mehrere selbständige Wirtschaftsgüter. Bei gemischter privater und betrieblicher Verwendung müssen Zuordnung und Nutzungsumfang nachvollziehbar sein. Die Zahlung aus einem Geschäftskonto entscheidet diese Fragen nicht allein und macht nicht jede Anschaffung sofort vollständig abziehbar.

Die richtige Kostenbasis aufbauen

Zu prüfen sind Kaufpreis, relevante Nebenkosten, Rabatte und nachträgliche Veränderungen. Nach § 9b EStG gehört abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Nicht abziehbare Steuer kann dagegen Teil der maßgeblichen Kosten sein. Ein Investitionsabzugsbetrag kann unter den Voraussetzungen des § 7g EStG eine Herabsetzung der Kostenbasis beeinflussen. Erstellen Sie daher eine dokumentierte Berechnung, statt den Bruttobetrag der Rechnung ungeprüft zu übernehmen.

Nutzungsdauer und lineare Abschreibung herleiten

§ 7 Absatz 1 EStG knüpft grundsätzlich an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer an. Amtliche AfA-Tabellen dienen als anerkannte Schätzungshilfe und sind mit dem tatsächlich passenden Wirtschaftsgut und gegebenenfalls der Branche abzugleichen. Beim linearen Ansatz verteilt sich die Kostenbasis auf die Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr sind grundsätzlich vorangehende volle Monate zu berücksichtigen. Abweichende Dauer oder besondere Regeln benötigen eine tragfähige Begründung.

Aktuelle Methoden nach Datum und Voraussetzungen prüfen

Für bestimmte bewegliche Anlagegüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Absatz 2 EStG degressive AfA. Ihr Satz ist auf das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent begrenzt. Die Berechnung folgt dem Restbuchwert. Für bestimmte Elektrofahrzeuge bestehen gesonderte Regeln. Gebäude, Sofortabzug und Sonderabschreibungen werden nicht ohne Prüfung in dieselbe Methode einbezogen.

Beispiel: Linearer Jahresbetrag mit Monatsanteil

Unterstellt werden eine Kostenbasis von 12.000 Euro, eine zutreffende Nutzungsdauer von fünf Jahren und eine gewöhnliche lineare Abschreibung ab Anschaffung im Oktober. Der volle Jahresbetrag wäre 2.400 Euro; für Oktober bis Dezember ergeben sich 600 Euro. Das vereinfachte Beispiel enthält keine Sonderabschreibung und keinen Sofortabzug. Bei einer zulässigen anderen Methode fällt die Berechnung anders aus; der volle Rechnungsbetrag wird nicht allein wegen Zahlung im Oktober zum Jahresaufwand.

Anlagenverzeichnis und Änderungen fortführen

Dokumentieren Sie Kostenbasis, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer, Methode und Jahresbeträge im Anlagenverzeichnis. Spätere Verkäufe, Entnahmen, Schäden und Nutzungsänderungen benötigen eigene Buchungen und Prüfung. Ein Wechsel von degressiver zu linearer AfA kann nach § 7 Absatz 3 EStG zulässig sein; die umgekehrte Richtung ist dort ausgeschlossen. Für die Anfrage gehören Rechnung, bisherige Abschreibungen und konkrete Nutzungsdaten zusammen, damit die Restwerte nachvollziehbar fortgeführt werden können.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Anschaffungsrechnung mit Nebenkosten, Rabatten und Vorsteuerstatus
  • Liefer- und Abnahmeunterlagen sowie Angaben zur Nutzung
  • Passende Nutzungsdauerbegründung und bisherige AfA-Methode
  • Anlagenverzeichnis einschließlich Investitionsabzug und späterer Änderungen

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Wird stets der Bruttorechnungsbetrag abgeschrieben?

Nein. Insbesondere abziehbare Vorsteuer und weitere Kostenkorrekturen beeinflussen die maßgebliche Basis.

Gibt es aktuell eine degressive Abschreibung?

Für bestimmte bewegliche Anlagegüter im gesetzlichen Zeitfenster ist sie unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 2 EStG möglich.

Gilt der volle lineare Jahresbetrag bei einer Anschaffung im Oktober?

Grundsätzlich wird er für vorangehende volle Monate gekürzt. Sonderregeln sind gesondert zu prüfen.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 7 EStG; § 9b EStG; § 7g EStG; BMF: Amtliche AfA-Tabellen. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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