RATGEBER · Steuern & Buchhaltung

Fremdvergleich eines konzerninternen Darlehens

Ein konzerninternes Darlehen muss als Finanzierung wirtschaftlich begründet und zu fremdüblichen Bedingungen ausgestaltet sein. Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen reichen ein Zinssatz und ein unterschriebener Vertrag allein nicht aus.

Redaktioneller Stand: 08.10.2026 · Deutschland

Finanzierungszweck vor Auszahlung beschreiben

Dokumentieren Sie, wofür der Darlehensnehmer die Mittel benötigt und wie sie in seinem Unternehmen eingesetzt werden. Investition, Betriebsmittel und Ablösung vorhandener Schulden haben unterschiedliche wirtschaftliche Grundlagen. Eine nachträgliche Zweckbeschreibung ist weniger aussagekräftig als eine zeitnahe Planung. Halten Sie auch fest, welche Finanzierungsalternativen verfügbar waren. Die bloße Möglichkeit, innerhalb der Gruppe Geld zu verschieben, erklärt den Bedarf des konkreten Empfängers nicht.

Kapitaldienstfähigkeit über die Laufzeit beurteilen

Für einschlägige grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen enthält § 1 Absatz 3d AStG besondere Anforderungen. Der Schuldner muss insbesondere seine Fähigkeit zum Kapitaldienst während der gesamten Laufzeit von Anfang an plausibel machen können. Dafür werden Ergebnis-, Liquiditäts- und Tilgungsprognosen mit ihren Annahmen benötigt. Ein positiver Kontostand am Auszahlungstag reicht nicht. Berücksichtigen Sie bekannte Risiken, bestehende Verpflichtungen und mögliche Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf.

Zinssatz aus vergleichbaren Bedingungen ableiten

Laufzeit, Währung, Rang, Sicherheiten und Kündigungsrechte beeinflussen den Preis einer Finanzierung. Vergleichszinsen müssen deshalb zu diesen Bedingungen passen. Die gesetzlichen Regeln zum Gruppenrating und zu einem daraus abgeleiteten, begründeten Rating sind bei grenzüberschreitenden Fällen zu beachten. Ein beliebiger Bankzins aus einem anderen Jahr oder für einen anderen Schuldner ist keine vollständige Begründung. Speichern Sie die verwendeten Daten und die nachvollziehbaren Anpassungen.

Die Funktion des Darlehensgebers untersuchen

Prüfen Sie, wer Finanzierungsentscheidungen trifft, Risiken kontrolliert und wirtschaftlich tragen kann. Eine Gesellschaft, die Mittel lediglich weiterleitet, ist anders zu beurteilen als ein eigenständig handelnder Finanzierer. § 1 Absatz 3e AStG enthält besondere Regeln für bestimmte Finanzierungsfunktionen. Die vertragliche Risikoübernahme muss mit dem tatsächlichen Verhalten übereinstimmen. Auch Rückzahlungsüberwachung, Covenants und Reaktionen auf Zahlungsschwierigkeiten gehören zur laufenden Durchführung.

Beispiel: Unbesichertes Darlehen für eine Expansion

Eine Tochtergesellschaft erhält ein fünfjähriges Darlehen für einen neuen Standort. Der Vertrag enthält einen pauschalen Zins, aber keine Finanzplanung. Vor der steuerlichen Einordnung werden Investitionsbudget, erwartete Mittelzuflüsse und Tilgungsfähigkeit geprüft. Anschließend werden Laufzeit, fehlende Sicherheiten und Bonität mit geeigneten Vergleichsdaten abgeglichen. Ein Darlehen eines anderen Gruppenunternehmens mit kurzer Laufzeit und Grundpfandrecht ist dafür nicht ohne Anpassungen vergleichbar.

Vertrag und jährliche Umsetzung abstimmen

Halten Sie Auszahlung, Zinsabrechnung, Tilgung und Vertragsänderungen belegbar fest. Wenn die Planung nicht eintritt, dokumentieren Sie die wirtschaftlichen Gründe für Stundung, Verlängerung oder zusätzliche Sicherheiten. Bei rein inländischen Beziehungen ist der einschlägige Rechtsrahmen gesondert zu prüfen; die grenzüberschreitenden Sonderregeln gelten nicht allein wegen einer Konzernzugehörigkeit automatisch. Für eine Anfrage sind Vertrag, Prognose und Konditionenberechnung die wichtigsten Ausgangspunkte.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Darlehensvertrag und sämtliche Änderungen
  • Finanzierungszweck sowie Liquiditäts- und Tilgungsplanung
  • Ratingunterlagen, Vergleichszinsen und Sicherheitenübersicht
  • Auszahlungs-, Zins- und Rückzahlungsnachweise

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Reicht ein marktüblich wirkender Zinssatz?

Nein. Finanzierung, Schuldnerfähigkeit und übrige Bedingungen müssen ebenfalls nachvollziehbar sein.

Ist jedes Gruppendarlehen mit einem Bankdarlehen vergleichbar?

Nur bei ausreichend vergleichbaren Bedingungen oder begründeten Anpassungen.

Gelten die grenzüberschreitenden Sonderregeln für jedes Inlandsgeschäft?

Der konkrete Anwendungsbereich ist zu unterscheiden; Konzernzugehörigkeit allein genügt dafür nicht.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 1 AStG; § 90 AO; § 8 KStG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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