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B2B- und B2C-Verwendung trennen

AGB für Geschäftskunden und Verbraucher brauchen unterschiedliche rechtliche Prüfungen. Der tatsächliche Vertragszweck und die Leistung bestimmen die passende Fassung, nicht allein die Auswahl einer Kundengruppe.

Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland

Kundenstellung nach dem konkreten Geschäft prüfen

§§ 13 und 14 BGB unterscheiden Verbraucher und Unternehmer nach dem Zweck des Geschäfts. Eine Person kann bei unterschiedlichen Verträgen verschiedene Rollen haben. Selbstständigkeit oder Firmenanschrift beweisen daher nicht automatisch einen unternehmerischen Kauf. Fragen Sie den konkreten Bezug zur gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ab. Die rechtliche Einordnung sollte zum tatsächlichen Vertrag passen und nicht nur aus einer unüberprüften Auswahl im Formular abgeleitet werden.

Einbeziehung und Kontrolle unterschiedlich behandeln

§ 310 BGB enthält Besonderheiten für unternehmerische Verwendung. Die AGB-Inhaltskontrolle entfällt dort nicht pauschal; § 307 kann weiterhin relevant sein. Für Verbraucher gelten weitere Maßgaben, auch bei bestimmten nur einmal vorgesehenen vorformulierten Bedingungen. Prüfen Sie daher dieselbe Klausel nicht allein nach einem gemeinsamen Standardtext. Die rechtliche Bewertung benötigt Kundenstellung, Vertragsart und tatsächlichen Einfluss auf die formulierten Bedingungen.

Leistungsbezogene Unterschiede erfassen

Haftung, Mängelrechte, Liefergefahr, Fristen und Zahlungsbedingungen können je nach Vertrag und Kundenstellung unterschiedlich zu regeln sein. Im Verbrauchsgüterkauf ist beispielsweise § 475 BGB relevant. Widerruf und Informationspflichten hängen zusätzlich vom Abschlussweg und gesetzlichen Voraussetzungen ab. Nicht jeder Verbrauchervertrag hat dieselben Besonderheiten. Die Fassungen sollen die tatsächliche Leistung abbilden und keine ungeprüften Ausschlüsse aus einem Geschäftskundentext übernehmen.

Abschlussprozess mit den Fassungen verbinden

Legen Sie fest, wann welche Bedingungen angeboten werden und wie die Kundenstellung geprüft wird. Fassung, Version und Bezugnahme müssen klar sein. Beschäftigte und technische Systeme brauchen denselben Ablauf. Ein Dateiname B2B macht einen Text nicht automatisch rechtlich geeignet. Für gemischte Angebote werden Produkttypen und Abschlusswege erfasst, damit weder die falsche AGB-Fassung noch ein widersprüchlicher Hinweis im Bestellprozess verwendet wird.

Beispiel: Selbstständiger bestellt privat

Ein Selbstständiger kauft einen Gegenstand für den privaten Haushalt und nennt eine Firmenadresse zur Zustellung. Der Anbieter prüft den tatsächlichen Geschäftszweck. Die Adresse wird nicht allein als Grund verwendet, Verbraucherregeln auszuschließen. Abschlussweg und passende Bedingungen werden darauf abgestimmt. Der Fall zeigt, warum die konkrete Rolle wichtiger ist als eine allgemeine berufliche Eigenschaft des Kunden.

Änderungen und Schulung nachhalten

Bewahren Sie geprüfte Fassungen und Entscheidung zur Kundenzuordnung auf. Bei neuen Leistungen, neuen Vertriebswegen oder Rechtsänderungen werden betroffene Klauseln überprüft. Zuständige Personen kennen die Unterschiede und einen Weg für Zweifelsfälle. Bestehende Verträge werden nicht allein durch neue Texte verändert. Die Dokumentation zeigt, welche Fassung zum jeweiligen Geschäft verwendet und wie ihre Anwendung im tatsächlichen Abschlussprozess begründet wurde.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Kundenzweck und Abschlusswege
  • Getrennt geprüfte AGB-Fassungen
  • Leistungsbezogene Verbraucher- und Unternehmerregeln
  • Versions-, Zuordnungs- und Schulungsnachweise

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Ist ein Selbstständiger bei jedem Kauf Unternehmer?

Entscheidend ist der Zweck des konkreten Geschäfts.

Entfällt AGB-Kontrolle bei B2B vollständig?

§ 310 enthält Besonderheiten; insbesondere § 307 kann weiter anwendbar sein.

Reicht ein anderes Dateietikett für Verbraucher-AGB?

Inhalt, Leistung und tatsächlicher Abschlussprozess müssen passend geprüft werden.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 13 BGB; § 14 BGB; § 307 BGB; § 310 BGB; § 475 BGB. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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