RATGEBER · Privatpersonen

Fehlendes gesetzliches Erbrecht des Partners

Unverheiratete Partner haben allein durch das Zusammenleben kein automatisches gesetzliches Partnererbrecht. Für den gewünschten Vermögensübergang braucht es eine passende Nachfolgegestaltung. Vollmacht, gemeinsames Konto und eigene Eigentumsquote erfüllen andere Funktionen. Kinder, Eltern, Schulden und mögliche Ansprüche gegen den Erben sind in die Planung einzubeziehen.

Redaktioneller Stand: 06.10.2026 · Deutschland

Status der Beziehung und Familienlage feststellen

Prüfen Sie, ob tatsächlich eine unverheiratete Lebensgemeinschaft oder eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Diese rechtlichen Situationen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Kinder und andere Angehörige werden für jeden Partner getrennt erfasst. Eine lange gemeinsame Lebensführung schafft für sich genommen kein gesetzliches Partnererbrecht. Die Beratung prüft vorhandene Verfügungen und frühere Bindungen. Auch ausländische Bezüge können eigene Fragen auslösen. Die Familienübersicht zeigt, wer ohne Gestaltung erben könnte und welche Personen bei einer abweichenden Erbeinsetzung Pflichtteilsrechte haben können.

Partner durch passende Verfügung begünstigen

Ein Testament kann den Partner als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken. Die Rollen haben unterschiedliche Folgen für Nachlassrechte und Verpflichtungen. Die Beratung klärt, ob die gesamte Erbschaft, eine Quote oder ein bestimmter Vorteil gewünscht ist. Form und Testierfähigkeit werden geprüft. Ein gemeinsam unterschriebenes privates Dokument ist für unverheiratete Partner nicht automatisch ein wirksames gemeinschaftliches Testament. Einzeltestamente oder ein geeigneter Erbvertrag sind eigenständig zu gestalten. Eine bloße Absprache, später alles zu erhalten, ersetzt die erforderliche Form nicht.

Pflichtteil und steuerliche Stellung berücksichtigen

Die Begünstigung des Partners kann gesetzliche Pflichtteilspositionen anderer Angehöriger berühren. Anspruchsberechtigte, Nachlasswert und frühere Schenkungen werden konkret eingeordnet. Die steuerliche Behandlung unverheirateter Partner unterscheidet sich von derjenigen von Ehegatten. Eine gemeinsame Adresse schafft keine automatische Gleichstellung bei Freibeträgen. Die Beratung stimmt erbrechtliche Gestaltung und gesonderte Steuerprüfung ab. Auch eigene Versorgung und Liquidität des Begünstigten werden betrachtet. Der Plan darf nicht allein den gewünschten Eigentumsübergang zeigen und die möglichen Geldforderungen oder Steuerbelastungen unbeachtet lassen.

Eigentum und Vollmacht von Erbrecht trennen

Eine bestehende Miteigentumsquote bleibt eigenes Vermögen des Partners. Die Quote des Verstorbenen kann dagegen in dessen Nachlass fallen. Eine Vollmacht verschafft Vertretungsbefugnisse im festgelegten Umfang, macht die bevollmächtigte Person aber nicht automatisch zum Erben. Gemeinsame Konten verlangen eine konkrete Prüfung von Vertragslage und wirtschaftlicher Zuordnung. Die Beratung liest diese Instrumente zusammen. So wird vermieden, dass der Partner im Notfall zwar bestimmte Geschäfte erledigen darf, beim späteren Erbfall aber ohne die gewünschte Eigentums- oder Zahlungsposition bleibt.

Beispiel: Zwanzig Jahre zusammen, aber kein Testament

Ein Paar lebt lange gemeinsam und besitzt einen Haushalt. Nach dem Tod eines Partners erwartet der andere, den Nachlass allein zu erhalten. Die Beratung prüft Familie, Eigentum und vorhandene Urkunden. Das Beispiel zeigt, warum Lebensdauer und gesetzliches Erbrecht nicht gleichgesetzt werden können. Ein Testament oder Erbvertrag hätte die gewünschte Begünstigung gesondert regeln müssen. Bereits eigenes Vermögen bleibt getrennt. Mögliche Ansprüche oder Nutzungsfragen werden anhand konkreter Grundlagen betrachtet, statt aus der Partnerschaft eine automatisch umfassende Erbenstellung abzuleiten.

Partnernachfolge mit klaren Begünstigungen vorbereiten

Sammeln Sie Familienübersichten, Vermögensnachweise und frühere Verfügungen. Ergänzen Sie gewünschte Erbquoten, Vermächtnisse und Ersatzpersonen. Die Beratung kann passende Form, Pflichtteilsrisiken und Vollmachten prüfen. Bei Immobilien gehören Grundbuch und Finanzierung dazu. Die Steuerprüfung erhält dieselbe tatsächliche Vermögensübersicht. Ein Gesamtplan zeigt, welche Befugnis bei Krankheit und welcher Vorteil beim Tod gelten soll. Damit wird die Versorgung des Partners konkret gestaltet und nicht auf eine rechtlich ungesicherte Erwartung aus dem gemeinsamen Alltag gestützt.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Familien- und Statusübersicht beider Partner
  • Testamente, Erbverträge und Vollmachten
  • Eigentums- und Finanzierungsunterlagen
  • Gewünschte Erben, Vermächtnisse und Ersatzpersonen

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Erbt der Partner nach langem Zusammenleben automatisch?

Eine unverheiratete Lebensgemeinschaft allein begründet kein gesetzliches Partnererbrecht.

Ist eine Vollmacht zugleich ein Testament?

Vertretungsbefugnis und Erbeinsetzung erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Dürfen wir ein gemeinsames privates Testament unterschreiben?

Für unverheiratete Partner sind passende Einzelverfügungen oder ein Erbvertrag zu prüfen.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 1931 BGB; § 1937 BGB; § 2265 BGB; § 16 ErbStG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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