Was die Unterstützung umfasst
Einladung und Information gestalten
Wir prüfen Anlass, erklärten Zweck und vorhandene Texte. Gesetzliche Voraussetzungen werden am konkreten Fehlzeitenverlauf betrachtet. Eine freiwillige Entscheidung braucht verständliche Information, nicht nur ein Formular mit Unterschriftsfeld.
Beteiligung und Daten abgrenzen
Interessenvertretung und weitere Personen werden entsprechend den Voraussetzungen eingeordnet. Gesundheitsdaten und allgemeine Personalverwaltung erhalten getrennte Zwecke und Zugriffe. Eine pauschale Schweigepflichtentbindung ist kein ungeprüfter Standard.
Möglichkeiten praktisch prüfen
Arbeitsplatzanpassung, Hilfen und weitere fachliche Beteiligung werden als Optionen aufgenommen. Ergebnisse und nächste Kontrolle werden dokumentiert. Ärztliche Bewertung, Rehabilitationsträger und ein späteres Kündigungsverfahren sind eigenständige Zuständigkeiten.
Typische Situationen
Mehrere kurze Ausfälle summieren sich
Fehlzeiten werden im maßgeblichen Zeitraum geordnet. Ein einzelner aktueller Krankheitstag beantwortet den Anlass nicht allein.
Beschäftigte lehnen die Teilnahme ab
Information, Angebot und Antwort werden dokumentiert. Ablehnung wird nicht automatisch als Fehlverhalten bewertet.
Eine Arbeitsplatzanpassung wird vorgeschlagen
Zuständige Umsetzung und Nachprüfung werden festgelegt. Ein Gespräch allein beweist noch keine wirksame Maßnahme.
Worauf es fachlich ankommt
BEM-Anlass und Beteiligung prüfen
§ 167 SGB IX regelt Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement. Zustimmung und Information gehören zur konkreten Prüfung.
Amtliche Grundlage: § 167 SGB IX ↗Gesundheitsdaten begrenzen
§ 26 BDSG ist im Beschäftigungskontext relevant. Besondere Daten und ergänzende DSGVO-Anforderungen werden gesondert betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 26 BDSG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anlass beschreiben
Nennen Sie Zeitraum und bisherigen Verlauf.
- 02
Prozess abstimmen
Zweck, Teilnahme und Beteiligte werden geklärt.
- 03
Gespräch vorbereiten
Informationen und mögliche Maßnahmen werden geordnet.
- 04
Nachlauf vereinbaren
Umsetzung und erneute Bewertung werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Fehlzeitenchronologie
- Bisherige Einladung und Antwort
- Beschreibung des Arbeitsplatzes
- Beteiligungs- und Datenschutzregeln
- Vorgeschlagene Hilfen und laufende Maßnahmen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Verfahrensstand, Beteiligte und benötigte Prozessunterlagen bestimmen den Aufwand. Medizinische Begutachtung und Kündigungsvertretung sind gesonderte Leistungen. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn benannt. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist BEM nur für schwerbehinderte Personen?
Der Anwendungsbereich wird nach § 167 SGB IX geprüft. Eine anerkannte Schwerbehinderung ist nicht die alleinige Ausgangsfrage.
Ist Teilnahme zwingend?
Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person sind relevant. Angebot und Information werden sauber dokumentiert.
Müssen Diagnosen offengelegt werden?
Erforderliche Informationen und zulässige Datenverwendung werden konkret abgegrenzt. Vollständige Offenlegung wird nicht vorausgesetzt.
Ist BEM eine Wiedereingliederung?
Unterschiedliche Verfahren und medizinische Maßnahmen werden getrennt betrachtet. Begriffe werden nicht gleichgesetzt.
Beweist ein BEM eine wirksame Kündigung?
Nein. Eine Kündigung hat eigene Voraussetzungen. Der Prozess liefert keine pauschale Wirksamkeitsgarantie.
Nehmen Sie an Gesprächen teil?
Teilnahme und Rolle können ausdrücklich vereinbart werden. Die Dokumentenvorbereitung enthält das nicht automatisch.