Arbeitsrecht · DEUTSCHLAND

Betriebliches Eingliederungsmanagement begleiten

Beschäftigte sind länger oder wiederholt arbeitsunfähig und Ihr Betrieb möchte ein BEM anbieten? Wir organisieren den rechtlichen und praktischen Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ziel ist die Prüfung von Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM ist keine medizinische Diagnose und kein bloßer Vorbereitungsschritt für eine Kündigung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Fehlzeitenzeitraum, bisherige Einladungen und laufende Personalmaßnahmen. Teilnahme, Zweck und Umgang mit Daten werden vor Gesprächen geklärt. Gesundheitsunterlagen sollen nicht unkontrolliert in allgemein zugänglichen Personalakten abgelegt werden.

01

Anlass einordnen

Zeiträume und bisherige Angebote werden aufgenommen.

02

Verfahren vorbereiten

Einladung, Information und Beteiligte werden abgestimmt.

03

Maßnahmen dokumentieren

Vereinbarung, Zuständigkeit und Nachprüfung werden festgelegt.

Was die Unterstützung umfasst

Einladung und Information gestalten

Wir prüfen Anlass, erklärten Zweck und vorhandene Texte. Gesetzliche Voraussetzungen werden am konkreten Fehlzeitenverlauf betrachtet. Eine freiwillige Entscheidung braucht verständliche Information, nicht nur ein Formular mit Unterschriftsfeld.

Beteiligung und Daten abgrenzen

Interessenvertretung und weitere Personen werden entsprechend den Voraussetzungen eingeordnet. Gesundheitsdaten und allgemeine Personalverwaltung erhalten getrennte Zwecke und Zugriffe. Eine pauschale Schweigepflichtentbindung ist kein ungeprüfter Standard.

Möglichkeiten praktisch prüfen

Arbeitsplatzanpassung, Hilfen und weitere fachliche Beteiligung werden als Optionen aufgenommen. Ergebnisse und nächste Kontrolle werden dokumentiert. Ärztliche Bewertung, Rehabilitationsträger und ein späteres Kündigungsverfahren sind eigenständige Zuständigkeiten.

Typische Situationen

Mehrere kurze Ausfälle summieren sich

Fehlzeiten werden im maßgeblichen Zeitraum geordnet. Ein einzelner aktueller Krankheitstag beantwortet den Anlass nicht allein.

Beschäftigte lehnen die Teilnahme ab

Information, Angebot und Antwort werden dokumentiert. Ablehnung wird nicht automatisch als Fehlverhalten bewertet.

Eine Arbeitsplatzanpassung wird vorgeschlagen

Zuständige Umsetzung und Nachprüfung werden festgelegt. Ein Gespräch allein beweist noch keine wirksame Maßnahme.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Anlass beschreiben

    Nennen Sie Zeitraum und bisherigen Verlauf.

  2. 02

    Prozess abstimmen

    Zweck, Teilnahme und Beteiligte werden geklärt.

  3. 03

    Gespräch vorbereiten

    Informationen und mögliche Maßnahmen werden geordnet.

  4. 04

    Nachlauf vereinbaren

    Umsetzung und erneute Bewertung werden zugeordnet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Fehlzeitenchronologie
  • Bisherige Einladung und Antwort
  • Beschreibung des Arbeitsplatzes
  • Beteiligungs- und Datenschutzregeln
  • Vorgeschlagene Hilfen und laufende Maßnahmen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Verfahrensstand, Beteiligte und benötigte Prozessunterlagen bestimmen den Aufwand. Medizinische Begutachtung und Kündigungsvertretung sind gesonderte Leistungen. Honorar und Fachzuständigkeit werden vor Beginn benannt. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist BEM nur für schwerbehinderte Personen?

Der Anwendungsbereich wird nach § 167 SGB IX geprüft. Eine anerkannte Schwerbehinderung ist nicht die alleinige Ausgangsfrage.

Ist Teilnahme zwingend?

Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person sind relevant. Angebot und Information werden sauber dokumentiert.

Müssen Diagnosen offengelegt werden?

Erforderliche Informationen und zulässige Datenverwendung werden konkret abgegrenzt. Vollständige Offenlegung wird nicht vorausgesetzt.

Ist BEM eine Wiedereingliederung?

Unterschiedliche Verfahren und medizinische Maßnahmen werden getrennt betrachtet. Begriffe werden nicht gleichgesetzt.

Beweist ein BEM eine wirksame Kündigung?

Nein. Eine Kündigung hat eigene Voraussetzungen. Der Prozess liefert keine pauschale Wirksamkeitsgarantie.

Nehmen Sie an Gesprächen teil?

Teilnahme und Rolle können ausdrücklich vereinbart werden. Die Dokumentenvorbereitung enthält das nicht automatisch.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Arbeitsrecht für Arbeitgeber

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen