Was die Unterstützung umfasst
Einsatz und Vertragsbasis aufnehmen
Wir unterscheiden Öffnungszeit, tatsächliche Arbeitszeit, Bereitschaft und Reisezeiten als eigene Prüffragen. Arbeitsverträge, Tarifbezug und bestehende Betriebsvereinbarungen werden gelesen. Ein Modell für einen Bürobereich eignet sich nicht automatisch für einen Betrieb mit Nacht- und Wochenendarbeit.
Konten und Ausgleich gestalten
Beginn, Ende, Pausen und zulässige Abweichungen werden verständlich beschrieben. Für Arbeitszeitkonten braucht es Regeln zu Freigabe, Grenzen, Ausgleich und Beendigung. Ein hoher Kontostand wird nicht stillschweigend mit einer unbegrenzten Verpflichtung zu zusätzlicher Arbeit gleichgesetzt.
Planung und Kontrolle verbinden
Verantwortliche für Dienstplan, Änderungen und Auswertung werden benannt. Ruhezeiten, besondere Schutzvorschriften und Mitbestimmung werden berücksichtigt. Vergütungsfolgen, steuerliche Fragen oder technische Systementwicklung gehören nur im vereinbarten Umfang dazu. Die Umsetzung muss nach Einführung anhand realer Daten überprüfbar bleiben.
Typische Situationen
Gleitzeit führt regelmäßig zu sehr langen Tagen
Anwesenheit und Arbeitszeit werden auseinandergehalten. Freigaben und Ausgleich beseitigen nicht jede Überschreitung. Das Modell braucht eine Kontrollroutine statt nur eine großzügige Kernzeitregel.
Schichten wechseln kurzfristig von spät zu früh
Die konkrete Folge wird mit Ruhezeit und geltenden Ausnahmen abgeglichen. Personalmangel ist keine pauschale Ausnahme. Planänderungen erhalten einen nachvollziehbaren Freigabeweg.
Teilzeitkräfte sammeln dauerhaft zusätzliche Stunden
Vertraglicher Umfang, Anordnung und Kontoentwicklung werden gemeinsam geprüft. Ein Konto ersetzt keine eindeutige Regel zur Mehrarbeit. Anpassung des Modells und gesonderte Vergütungsfragen werden getrennt behandelt.
Worauf es fachlich ankommt
Arbeitszeitgrenzen einplanen
§ 3 ArbZG regelt werktägliche Arbeitszeit und einen bedingten Ausgleich. Flexibilität erfordert eine konkrete Betrachtung des Zeitraums.
Amtliche Grundlage: § 3 ArbZG ↗Ruhezeiten sichern
§ 5 ArbZG betrifft die Ruhezeit und bestimmte Ausnahmen. Schichtfolgen werden anhand des tatsächlichen Ablaufs geprüft.
Amtliche Grundlage: § 5 ArbZG ↗Beteiligung berücksichtigen
§ 87 BetrVG betrifft unter anderem Lage und vorübergehende Veränderung der Arbeitszeit. Ein vorhandener Betriebsrat wird in die Gestaltung einbezogen.
Amtliche Grundlage: § 87 BetrVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bedarf aufnehmen
Beschreiben Sie Betrieb, Besetzung und Engpässe.
- 02
Modell auswählen
Gleitzeit, Schichten und Konten werden gezielt abgegrenzt.
- 03
Regeln ausarbeiten
Grenzen, Beteiligung und Verantwortlichkeit werden verbunden.
- 04
Einführung begleiten
Kommunikation und erste Kontrollen werden vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Arbeitsverträge und Tarifbezug
- Dienstpläne und Zeitdaten
- Aktuelle Kontenregelung
- Betriebsvereinbarungen
- Personalbedarf und gewünschtes Startdatum
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Aufwand hängt von Arbeitszeitvarianten, Standorten und Datenlage ab. Vertragsänderung, Betriebsratsverhandlung und technische Konfiguration können eigene Leistungsbausteine sein. Umfang, befugte Fachzuständigkeit und Vergütung werden vor Beginn bestätigt. Die Gestaltung garantiert keine bestimmte Personaleinsparung.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Erlaubt Gleitzeit beliebig lange Arbeitstage?
Nein. Gesetzliche Grenzen und mögliche Ausnahmen bleiben gesondert zu beachten. Ein Zeitkonto ersetzt die Prüfung nicht.
Darf ein negatives Konto immer mit dem Lohn verrechnet werden?
Ursache, Vertragsgrundlage und konkrete Gestaltung sind entscheidend. Eine pauschale Verrechnung wird nicht empfohlen.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Beim vorhandenen Betriebsrat ist insbesondere § 87 BetrVG zu prüfen. Welche Regeln mitbestimmungspflichtig sind, hängt vom Gegenstand ab.
Sind Pausen automatisch Freizeit?
Erfassung und tatsächliche Gestaltung müssen zusammenpassen. Bereitschaft oder unterbrochene Pausen werden als eigene Fragen aufgenommen.
Gilt dasselbe Modell für Minderjährige?
Besondere Schutzvorschriften werden zusätzlich geprüft. Ein allgemeines Erwachsenenmodell wird nicht ungeprüft übertragen.
Konfigurieren Sie die Zeiterfassungssoftware?
Eine technische Umsetzung kann gesondert koordiniert werden. Der Rechts- und Prozessauftrag enthält keine automatische Softwareentwicklung.