Was die Unterstützung umfasst
Vertrag und Arbeitsmodell erfassen
Arbeitstage pro Woche, Vertragsbeginn und Änderungen der Verteilung werden aufgenommen. Die Anzahl der Stunden allein entscheidet nicht über jeden Tagesanspruch. Tarifliche Regeln und zusätzlicher Vertragsurlaub werden mit den tatsächlichen Beschäftigungsabschnitten abgeglichen.
Urlaubshistorie rekonstruieren
Anträge, Genehmigungen und Zeiterfassung werden nach Jahren geordnet. Krankheitsphasen und Hinweise des Arbeitgebers gehören dazu. Eine bloße Nullstellung im System beweist nicht selbstständig, dass ein Anspruch rechtlich erloschen ist.
Ergebnis und Durchsetzung abgrenzen
Wir unterscheiden noch zu gewährenden Urlaub von möglicher Abgeltung. Fristen und Berechnung werden individuell geprüft. Schreiben, Arbeitgeberkontakt und gerichtliche Vertretung sind ausdrücklich festzulegen; die Aufnahme verspricht keine Auszahlung aller behaupteten Tage.
Typische Situationen
Das Konto wurde zum Jahreswechsel zurückgesetzt
Wir prüfen Hinweise, Anträge und Regelungen statt allein den aktuellen Systemstand zu übernehmen. Auch frühere Übersichten und Nachrichten sind nützlich. Die rechtliche Bewertung kann je Urlaubsart und Zeitraum unterschiedlich sein.
Sie waren länger arbeitsunfähig
Beginn, Dauer und Übergänge der Erkrankung werden dokumentiert. Sonderfragen bei Langzeiterkrankung werden konkret geprüft. Ein allgemeiner Kalenderstichtag ist kein ausreichender Ersatz für die individuelle Bewertung.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet
Resturlaub, Freistellung und bereits gezahlte Abgeltung werden abgeglichen. Eine Ausgleichsklausel aus einer Vereinbarung kann zusätzlich relevant sein. Der behauptete Geldbetrag muss den einzelnen Urlaubsjahren zugeordnet werden.
Worauf es fachlich ankommt
Urlaub und Abgeltung unterscheiden
§ 7 BUrlG betrifft Gewährung, Übertragung und Abgeltung. Vertragsende und Anspruchsart sind für die konkrete Prüfung wichtig.
Amtliche Grundlage: § 7 BUrlG ↗Arbeitgeberhinweise können entscheidend sein
Das BAG behandelt in 9 AZR 266/20 Arbeitgebermitwirkung und Verjährung von Mindesturlaub. Eine kalenderbezogene Löschung allein beantwortet diese Fragen nicht.
Amtliche Grundlage: BAG 9 AZR 266/20 ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Zeiträume nennen
Teilen Sie betroffene Jahre, Arbeitstage und gegebenenfalls Vertragsende mit.
- 02
Prüfung vereinbaren
Urlaubsbestand, Berechnung und Kommunikation werden mit Honorar und zuständiger Person abgestimmt.
- 03
Tage und Grundlagen abgleichen
Die Bewertung erklärt offene Buchungen, Anspruchsarten und Nachweisbedarf.
- 04
Weiteren Schritt bestätigen
Geltendmachung oder Vertretung erfolgt nur im übernommenen Auftragsumfang.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Arbeitsvertrag und Tarifregelungen
- Urlaubskonten der betroffenen Jahre
- Anträge und Genehmigungen
- Krankheitszeiträume und Arbeitgeberhinweise
- Beendigung, Freistellung und letzte Abrechnung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Mehrere Urlaubsjahre, wechselnde Wochenarbeitstage und lange Erkrankungen erhöhen den Aufwand. Eine Kontenprüfung umfasst nicht automatisch Verhandlung oder Klage. Vor Beginn werden Ergebnis, Vergütung und befugter Leistungserbringer benannt. Eine spätere Erstattung oder die Auszahlung einer bestimmten Tageszahl wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Verfällt Urlaub immer am Jahresende?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Anspruchsart, Arbeitgeberhinweise und besondere Umstände werden geprüft. Eine technische Rücksetzung des Kontos ist nicht allein die rechtliche Entscheidung.
Kann ich statt Urlaub Geld verlangen?
Urlaub während der Beschäftigung und Abgeltung nach Beendigung sind verschiedene Fragen. Eine Auszahlung darf nicht automatisch aus einem hohen Restbestand abgeleitet werden.
Zählt Teilzeit nur nach Stunden?
Die Verteilung auf Arbeitstage ist wichtig. Änderungen werden abschnittsweise aufgenommen, damit kein Tagesbestand ohne Bezug zum tatsächlichen Wochenmodell berechnet wird.
Welche Hinweise brauche ich?
Bewahren Sie konkrete Aufforderungen, Jahresübersichten und Mitteilungen über möglichen Verfall auf. Inhalt und Zeitpunkt werden mit Ihren Anträgen und tatsächlichen Möglichkeiten abgeglichen.
Ist Krankheit automatisch Urlaub?
Krankheitszeiträume werden gesondert behandelt. Urlaub, Arbeitsunfähigkeit und Nachweise dürfen in der Rekonstruktion nicht ohne Prüfung gleichgesetzt oder doppelt gezählt werden.
Soll ich selbst Urlaub nehmen?
Ein ungeklärter Anspruch rechtfertigt keinen eigenmächtigen Urlaubsantritt. Prüfen Sie Gewährung und Reaktion des Arbeitgebers, bevor Sie vom vereinbarten Arbeitsablauf abweichen.