Was die Unterstützung umfasst
Tatsächliches Interesse erfassen
Wir nehmen Funktion und konkrete Wettbewerbslage auf. Allgemeine Angst vor einem Arbeitgeberwechsel ersetzt kein begründetes Schutzinteresse. Geheimnisse, Kundenkontakt und frei verfügbares berufliches Wissen werden unterschieden.
Klausel vollständig vorbereiten
Tätigkeit, räumlicher Bezug und Dauer brauchen klare Grenzen. Form, Aushändigung und Karenzentschädigung werden im passenden rechtlichen Rahmen geprüft. Ein nachvertragliches Verbot ohne tragfähige Gegenleistung wird nicht als kostenlose Standardklausel beworben.
Ende und Durchsetzung einordnen
Kündigung, Verzicht und weitere Einkünfte können unterschiedliche Folgen haben. Vertragsstrafe und gerichtliche Sicherung benötigen eigene Prüfung. Für Organmitglieder oder Unternehmenskäufer gelten nicht ungeprüft dieselben Arbeitnehmerregeln.
Typische Situationen
Eine Vertriebsleitung kennt wichtige Kunden
Konkrete Kontakte und zulässiger Schutz werden beschrieben. Das gesamte berufliche Tätigkeitsfeld wird nicht pauschal gesperrt.
Der Vertrag enthält nur eine Konkurrenzklausel
Wortlaut und weitere Bedingungen werden gelesen. Fehlende Entschädigungsregel darf nicht übersehen werden.
Vor dem Ausscheiden soll verzichtet werden
Zeitpunkt, Erklärung und finanzielle Folgen werden geprüft. Ein Verzicht beendet nicht jede Bindung sofort.
Worauf es fachlich ankommt
Form und Gegenleistung prüfen
§ 74 HGB betrifft nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung. Anwendungsbereich und Vereinbarung werden konkret eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 74 HGB ↗Arbeitsverhältnis abgrenzen
§ 611a BGB beschreibt den Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer- und Organstellung werden für die Gestaltung unterschieden.
Amtliche Grundlage: § 611a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Schutzbedarf nennen
Beschreiben Sie konkrete Rolle und Wettbewerb.
- 02
Grundlage prüfen
Personenkreis und bestehende Regeln werden gelesen.
- 03
Verbot gestalten
Reichweite und Entschädigung werden verbunden.
- 04
Abschluss abstimmen
Form und spätere Umsetzung werden vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Arbeitsvertrag und bestehende Klausel
- Beschreibung von Tätigkeit und Kundenbezug
- Vergütungsbausteine
- Geplanter Zeitraum und Gebiet
- Kündigung oder Verzichtsentwurf
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Reichweite, Vergütungsstruktur und vorhandener Streit bestimmen das Honorar. Durchsetzung und Organverträge sind gesondert zu vereinbaren. Befugte Zuständigkeit wird vor Beginn bestätigt. Die Klausel garantiert keine bestimmte Reaktion eines Wettbewerbers.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Geheimhaltung dasselbe wie Wettbewerbsverbot?
Nein. Schutzgegenstand und Folgen unterscheiden sich. Beide Instrumente werden getrennt gestaltet.
Geht ein Verbot ohne Entschädigung?
Die gesetzlichen Anforderungen sind konkret zu prüfen. Eine kostenlose nachvertragliche Sperre wird nicht als sicher zugesagt.
Darf jede neue Tätigkeit verboten werden?
Reichweite und Schutzinteresse brauchen eine begrenzte Prüfung. Berufliche Freiheit bleibt relevant.
Gilt das für Geschäftsführer genauso?
Organstellung und Vertragsgrundlage werden gesondert betrachtet. Arbeitnehmerregeln werden nicht automatisch übertragen.
Kann ich einfach verzichten?
Zeitpunkt und finanzielle Folgen müssen vorher geklärt sein. Die Erklärung wird konkret geprüft.
Enthält die Gestaltung eine Unterlassungsklage?
Nein, Streitvertretung ist gesondert zu beauftragen. Dringende Wechseltermine werden sofort genannt.