Ziel und Leistung beschreiben
Wir lesen Entwurf, Angebot und Projektunterlagen zusammen. Planungsgrundlage und abgestimmtes Ziel werden unterschieden. Zuständigkeit anderer Planer oder der Bauunternehmen muss sichtbar bleiben.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Sie möchten einen Architekten oder Ingenieur beauftragen und den Vertragsumfang verstehen? Wir organisieren die rechtliche Prüfung von Planungs- und Überwachungsleistungen. Gewünschtes Bauziel, tatsächlicher Auftrag und Honorargrundlage müssen zusammenpassen. Eine Bezeichnung nach Leistungsphasen beantwortet nicht automatisch jede konkret geschuldete Aufgabe.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Projektstand, Unterzeichnung und bereits erbrachte Leistungen. Mündliche Erweiterungen und neue Anforderungen werden dokumentiert. Technische Ziele und Kostenannahmen sollen nicht erst im Streit als angeblich vereinbart rekonstruiert werden.
Planung und Überwachung werden abgegrenzt.
Umfang, Honorar und Änderung werden verbunden.
Schnittstellen und Abnahme erhalten konkrete Regeln.
Wir lesen Entwurf, Angebot und Projektunterlagen zusammen. Planungsgrundlage und abgestimmtes Ziel werden unterschieden. Zuständigkeit anderer Planer oder der Bauunternehmen muss sichtbar bleiben.
Honorarabrede, Nebenkosten und Zusatzleistungen werden geprüft. Baukostenannahme ist nicht automatisch eine garantierte Obergrenze. Erweiterungen sollen einen klaren Auftrag und nachvollziehbare Folgen erhalten.
Dokumentation, Nutzungsrechte und Abnahme werden betrachtet. Kündigung und bereits erbrachte Arbeit können eigene Vergütungsfragen auslösen. Technische Planprüfung und Honorarberechnung durch weitere Fachpersonen sind gesonderte Leistungen.
Aufgaben werden konkret zugeordnet. Eine umfassende Verantwortung wird nicht allein aus dem Berufsbild unterstellt.
Änderung, Zustimmung und Mehrleistung werden dokumentiert. Eine neue Skizze klärt das Honorar nicht automatisch.
Grundlage und tatsächliche Entwicklung werden aufgenommen. Überschreitung allein beweist nicht jede Haftung.
§ 650p BGB betrifft Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen. Ziele und Planungsstand werden konkret gelesen.
Amtliche Grundlage: § 650p BGB ↗§ 640 BGB betrifft Abnahme. Vertrag und tatsächlich geschuldete Leistung sind für den Ablauf relevant.
Amtliche Grundlage: § 640 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Ziel und aktuellen Stand.
Planung und weitere Fachfragen werden getrennt.
Leistung und Kosten werden verbunden.
Klauseln und Projektablauf werden vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Projektumfang, Vertragsstände und Honorarthemen bestimmen den Aufwand. Technik, Berechnung und Streitvertretung sind gesondert. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Baukosten oder Genehmigungserfolg werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenTatsächlicher Umfang und Vertragsbeschreibung werden konkret abgeglichen.
Nein. Zusage, Ziel und rechtliche Grundlage werden geprüft.
Bindung und Nachweis werden betrachtet. Klare Dokumentation unterstützt die Einordnung.
Nur bei eigener Fachleistung. Rechtsprüfung ersetzt sie nicht.
Nutzungsrechte und konkrete Vereinbarung werden gelesen.
Das kann gesondert beauftragt werden. Umfang und bereits erbrachte Leistungen sind relevant.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.