Was die Unterstützung umfasst
Vertrag und Abrechnungsmodell lesen
Vorauszahlung und Pauschale sind unterschiedliche Vereinbarungen. Wir prüfen Zeitraum, vereinbarte Kosten und vorhandene Schlüssel. Die tatsächliche Vermietung und mögliche Änderungen werden aufgenommen; eine allgemein verwendete Vorlage ersetzt diese Grundlage nicht.
Kosten und Verteilung abstimmen
Betriebskosten werden von Verwaltung, Instandhaltung und anderen Positionen getrennt. Hausgeldbelege können nicht ungeprüft vollständig weitergereicht werden. Heiz- und Warmwasserkosten sowie besondere örtliche oder technische Anforderungen werden als gesonderte Prüfbereiche kenntlich gemacht.
Ergebnis und Belegzugang vorbereiten
Geleistete Vorauszahlungen werden dem richtigen Zeitraum und Mietverhältnis zugeordnet. Nachzahlung, Guthaben und Erläuterung müssen nachvollziehbar zusammenpassen. Versand, Zugangsbeleg und spätere Belegeinsicht werden organisiert; Streitvertretung ist ein zusätzlicher Auftrag.
Typische Situationen
Im Hausgeld sind Verwaltung und Reparaturen enthalten
Die Kostenpositionen werden einzeln gelesen. Ein Gesamtsaldo gegenüber der Gemeinschaft zeigt nicht, was gegenüber dem Mieter umgelegt werden darf. Relevante Unterlagen werden zur passenden Abrechnung verbunden.
Die Wohnung hatte im Jahr mehrere Mieter
Zeiträume, Vorauszahlungen und Verteilung werden konkret zugeordnet. Ein bloßer Jahresbetrag für den letzten Bewohner kann den Verlauf falsch abbilden. Vertragswechsel und Leerstand werden gesondert eingeordnet.
Ein Beleg trifft erst kurz vor dem Abrechnungstermin ein
Bestand, fehlende Unterlagen und mögliche Konsequenzen werden geprüft. Die zeitliche Planung soll den Zugang der Abrechnung berücksichtigen. Eine spätere Korrektur oder Nachforderung hat eigene Voraussetzungen und wird nicht pauschal zugesagt.
Worauf es fachlich ankommt
Vereinbarung und Abrechnung verbinden
§ 556 BGB betrifft Betriebskostenvereinbarungen, Vorauszahlungen, Abrechnung und Fristen. Vertragsmodell und tatsächlicher Zeitraum werden abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 556 BGB ↗Verteilungsmaßstab konkret prüfen
§ 556a BGB betrifft Abrechnungsmaßstäbe. Vereinbarter Schlüssel und verbrauchsabhängige Fragen werden am Mietverhältnis eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 556a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Zeitraum nennen
Beschreiben Sie Objekt, Mietverhältnisse und bekannten Termin.
- 02
Umfang vereinbaren
Erstellung, Fachfragen und Streitvertretung werden getrennt.
- 03
Bestand abgleichen
Kosten, Schlüssel und Vorauszahlungen werden verbunden.
- 04
Fassung vorbereiten
Erläuterung, Belege und Zugang werden konkret abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Mietvertrag mit Betriebskostenregelung
- Kostenbelege und Hausgeldunterlagen
- Wohnflächen und Umlageschlüssel
- Vorauszahlungsübersicht
- Mieterwechsel, Verbrauchsdaten und frühere Abrechnungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Anzahl der Einheiten, Belegqualität und Verteilungsfragen bestimmen den Aufwand. Verbrauchserfassung, technische Messdienstleistungen und spätere Streitvertretung sind nicht automatisch enthalten. Ergebnis, Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine konfliktfreie Anerkennung jeder Position wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann die Hausgeldabrechnung direkt weitergegeben werden?
Sie enthält häufig andere Kosten und Beziehungen. Umlagefähige Positionen und mietvertragliche Verteilung müssen gesondert geprüft werden.
Sind Reparaturen Betriebskosten?
Die Einordnung erfolgt nach konkreter Position und Grundlage. Eine pauschale Weitergabe sämtlicher Objektkosten ist kein geeigneter Abrechnungsweg.
Werden Vorauszahlungen berücksichtigt?
Tatsächlich geleistete Beträge sind mit Zeitraum und Mietverhältnis abzugleichen. Ein pauschaler Jahresansatz kann von den Zahlungen abweichen.
Was gilt bei einem Mieterwechsel?
Nutzungszeiträume und passende Verteilung werden konkret erfasst. Der letzte Mieter übernimmt nicht automatisch den gesamten Jahresbestand.
Ist die Heizkostenabrechnung enthalten?
Der genaue Bereich wird vereinbart. Verbrauchserfassung und besondere Fachfragen können zusätzliche Zuständigkeit erfordern.
Vertreten Sie mich bei Einwendungen?
Das kann gesondert beauftragt werden. Erstellung, Belegeinsicht und streitige Durchsetzung sind unterschiedliche Leistungen.