Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND

Grundstückskauf begleiten

Sie möchten ein Grundstück erwerben und den rechtlichen Ablauf vorbereiten? Wir organisieren die Prüfung von Entwurf und Grundstücksunterlagen. Eigentum, Zugang und tatsächlich mögliche Nutzung sind getrennte Fragen. Eine Maklerbeschreibung oder sichtbare Zufahrt ist keine automatische Bestätigung von Baurecht oder gesichertem Wegerecht.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Beurkundungstermin und gewünschte Nutzung. Bebaubarkeit, Altlasten und Erschließung benötigen passende fachliche oder behördliche Nachweise. Vor einer verbindlichen Zusage werden offene Fragen benannt statt aus einem Lageplan abgeleitet.

01

Grundstückslage erfassen

Eigentum und Belastungen werden aufgenommen.

02

Vertrag prüfen

Gegenstand, Zahlung und Übergang werden abgeglichen.

03

Zusatzprüfung koordinieren

Nutzung, Zugang und Nachweise werden zugeordnet.

Was die Unterstützung umfasst

Unterlagen vollständig sammeln

Grundbuch, Plan und bekannte Rechte werden gemeinsam gelesen. Dingliches Recht und öffentlich-rechtliche Baulast sind unterschiedliche Instrumente. Fehlende Registerauskunft bleibt als Lücke sichtbar.

Erwerbsbedingungen gestalten

Kaufgegenstand, Fälligkeit und Besitzübergang werden geprüft. Bestehende Nutzungen und behauptete Eigenschaften erhalten konkrete Regelungen. Eine gewünschte Bauabsicht wird nicht ohne Grundlage als zugesagte Eigenschaft behandelt.

Vollzug und Nutzung abstimmen

Notar, Vermessung und Behörden haben eigene Aufgaben. Wegerecht, Erschließung und Genehmigung werden nach konkretem Vorhaben eingeordnet. Finanzierung und technische Bodenprüfung gehören nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang dazu.

Typische Situationen

Die Zufahrt verläuft über ein Nachbargrundstück

Recht und tatsächliche Nutzung werden geprüft. Gewohnter Zugang ist nicht automatisch dauerhafte Absicherung.

Ein Teil des Grundstücks soll abgeteilt werden

Vermessung, Gegenstand und notwendige Mitwirkung werden koordiniert. Eine Planskizze ersetzt keine Umsetzung.

Der Verkäufer nennt das Grundstück bebaubar

Beleg und konkrete Zusage werden gelesen. Öffentliche Anforderungen bleiben gesondert.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Vorhaben nennen

    Beschreiben Sie Grundstück und Nutzung.

  2. 02

    Umfang bestimmen

    Rechts- und Fachprüfungen werden getrennt.

  3. 03

    Unterlagen abgleichen

    Belastungen und Vertrag werden verbunden.

  4. 04

    Vollzug abstimmen

    Offene Nachweise und weitere Aufgaben werden koordiniert.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kaufvertragsentwurf
  • Grundbuch und Lageplan
  • Rechte und bekannte Baulasten
  • Nutzungs- und Erschließungsangaben
  • Beurkundungstermin und gewünschtes Bauziel

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Belastungen, Teilung und Nutzungsvorhaben bestimmen das Honorar. Notar, Vermessung und Gutachten sind gesonderte Kosten. Zuständigkeit wird vor Beginn benannt. Bebaubarkeit oder Kreditfreigabe wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht die Grundstücksbeschreibung?

Nein. Register und konkrete Nachweise werden nach Bedarf gelesen.

Ist eine sichtbare Zufahrt gesichert?

Rechtliche Grundlage und Umfang müssen geprüft werden.

Ist Baulast dasselbe wie Wegerecht?

Nein. Instrument und Wirkung werden getrennt betrachtet.

Prüfen Sie Bebaubarkeit?

Behördliche und technische Fragen werden fachlich abgegrenzt und koordiniert.

Ist die Finanzierung enthalten?

Nur bei gesondertem Auftrag. Rechtsbegleitung ersetzt keine Bankprüfung.

Begleiten Sie eine Teilung?

Notwendige Vermessungs- und Vollzugsschritte werden ausdrücklich vereinbart.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Immobilien- und Baurecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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