Rechtsgrundlage aufnehmen
Belastetes und berechtigtes Grundstück werden identifiziert. Grunddienstbarkeit, schuldrechtliche Erlaubnis und Baulast werden unterschieden. Eine Eintragung muss zusammen mit ihrer Bewilligung gelesen werden.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Der Zugang zu Ihrem Grundstück führt über eine fremde Fläche? Wir organisieren die Prüfung von Grundbuch, Bewilligung und tatsächlicher Nutzung. Gehrecht, Fahrrecht und Unterhaltung sind unterschiedliche Punkte. Langjährige Nutzung allein beantwortet nicht, ob ein gesichertes Recht besteht.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie eine angekündigte Sperrung oder einen Kaufvertragstermin. Dokumentieren Sie den bisherigen Zugang und vorhandene Alternativen. Eine Baulast wird nicht ungeprüft als privates Wegerecht behandelt.
Eintragung und Vereinbarung werden gelesen.
Verlauf und Umfang werden eingeordnet.
Vereinbarung oder Anspruch wird vorbereitet.
Belastetes und berechtigtes Grundstück werden identifiziert. Grunddienstbarkeit, schuldrechtliche Erlaubnis und Baulast werden unterschieden. Eine Eintragung muss zusammen mit ihrer Bewilligung gelesen werden.
Wegverlauf, Breite und erlaubte Nutzung werden abgeglichen. Fahrzeuge, Besucher und geänderte Grundstücksnutzung können neue Fragen auslösen. Unterhalt, Kosten und Zugangssicherung werden ausdrücklich betrachtet.
Alternativer Zugang und Voraussetzungen eines möglichen Notwegs werden geprüft. Ein Notweg ist kein allgemeiner Anspruch auf kostenlose Nutzung. Bei einer neuen dinglichen Sicherung werden erforderliche Mitwirkung und Grundbuchverfahren abgestimmt.
Recht, Zugang und konkrete Behinderung werden dokumentiert.
Inhalt der Bewilligung und geplante Nutzung werden verglichen.
Private Rechte und weitere Zugangsvoraussetzungen werden vor Bindung geprüft.
§ 1018 BGB betrifft Grunddienstbarkeiten. Berechtigtes Grundstück und erlaubte Nutzung sind konkret zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 1018 BGB ↗§ 917 BGB behandelt Voraussetzungen und Ausgleich eines Notwegs. Einzelfall und Zugangsalternativen sind maßgeblich.
Amtliche Grundlage: § 917 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Nennen Sie Grundstück und Weg.
Grundbuch und Bewilligung werden verbunden.
Nutzung und Alternativen werden eingeordnet.
Sicherung oder Abwehr wird vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Urkundenumfang, Nutzungsstreit und Sicherungsbedarf bestimmen das Honorar. Vermessung, Beurkundung und Grundbuchkosten sind gesondert. Zuständigkeit wird vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Zugang wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenRechtsgrundlage und Umstände werden gesondert geprüft.
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung und privates Nutzungsrecht werden unterschieden.
Eintragung und Bewilligung bestimmen den Prüfungsrahmen.
Vereinbarungen und einschlägige Regeln werden gelesen.
Voraussetzungen und Alternativen müssen konkret geprüft werden.
Erforderliche Mitwirkung und Kosten werden separat vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.