Was die Unterstützung umfasst
Auftrag und Preisgrundlage lesen
Wir erfassen Angebot, Annahme, Nachrichten und tatsächliche Beauftragung. Pauschalpreis, Stundenabrechnung und Kostenvoranschlag werden unterschieden. Fehlende schriftliche Preisabrede bedeutet nicht automatisch eine kostenlose Leistung. Wer Zusatzarbeiten veranlasst oder bestätigt hat, wird aufgenommen; eine spätere Rechnungsposition allein belegt den Umfang des ursprünglichen Auftrags nicht.
Abrechnung sachlich zuordnen
Stunden, Material, Anfahrt und zusätzliche Arbeiten werden mit Nachweisen verglichen. Mengen- oder Rechenfragen werden von technisch streitiger Leistung getrennt. Abnahme, Restarbeiten und mögliche Mängel werden ausdrücklich aufgenommen. Ob ein angemessener Einbehalt oder andere Reaktion in Betracht kommt, wird konkret geprüft, statt sämtliche Zahlung allein wegen eines behaupteten Fehlers als entbehrlich darzustellen.
Kommunikation und Folgeschritte abstimmen
Die vereinbarte schriftliche Einordnung benennt belegte Positionen und offene Fragen. Rückfragen, Einwendungen und ein möglicher Vergleich werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Technische Begutachtung, weitere Mängelrechte und gerichtliche Vertretung sind eigene Aufgaben. Eine rechnerisch korrekte Rechnung beantwortet nicht automatisch jede Frage zur Beauftragung; umgekehrt wird eine unklare Position nicht ohne Prüfung als endgültig unbegründet bezeichnet.
Typische Situationen
Die Rechnung übersteigt das Angebot
Preisgrundlage und tatsächlich geänderte Leistungen werden verglichen.
Zusatzarbeiten wurden mündlich besprochen
Nachrichten und verfügbare Nachweise werden geordnet.
Die Arbeit hat erkennbare Mängel
Abrechnung und technisch zu klärende Punkte werden getrennt geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Auftrag und Vergütung
Versprochene Leistung und vereinbarte Vergütung werden zusammen betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 631 BGB ↗Fälligkeit und Einbehalt
Abnahme und mögliche Mängelfragen sind für den konkreten Zahlungsstand wichtig.
Amtliche Grundlage: § 641 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Abweichung nennen
Sie benennen auffällige Positionen und Zahlungsstand.
- 02
Grundlage vergleichen
Auftrag und Preisabrede werden gelesen.
- 03
Rechnung prüfen
Leistungen, Nachweise und Fälligkeit werden eingeordnet.
- 04
Antwort abstimmen
Rückfrage oder begründeter Einwand wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Angebot und Auftrag
- Rechnung mit sämtlichen Anlagen
- Stunden- und Materialnachweise
- Nachrichten zu Zusatzarbeiten
- Abnahmeprotokoll und Mängeldokumentation
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Rechnungspositionen, Vertragsumfang und streitige Zusatzleistungen bestimmen das Honorar. Technisches Gutachten und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Eine bestimmte Rechnungskürzung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag immer ein Festpreis?
Die konkrete Vereinbarung wird gelesen. Kostenvoranschlag, verbindlicher Pauschalpreis und Stundenabrechnung haben unterschiedliche Ausgangspunkte; die Überschrift allein beantwortet nicht jede Preisfrage.
Muss ich jede Zusatzposition bezahlen?
Auftrag, Veranlassung und Preisgrundlage werden geprüft. Eine Zeile in der Rechnung ersetzt keinen vollständigen Abgleich mit den tatsächlich vereinbarten Leistungen.
Was passiert ohne schriftliche Preisabrede?
Eine Vergütung kann trotzdem relevant sein. Wir erfassen die tatsächliche Beauftragung und weitere Nachweise, statt aus fehlendem Papier automatisch Kostenfreiheit abzuleiten.
Darf ich bei Mängeln alles zurückhalten?
Umfang und Grundlage eines Einbehalts werden individuell geprüft. Mängel, Abnahme und Zahlungsstand müssen zusammen betrachtet werden; pauschaler vollständiger Zahlungsstopp wird nicht empfohlen.
Prüfen Sie auch technische Mengen?
Dokumentierte Mengen werden abgeglichen. Wo technische Sachkunde oder Besichtigung nötig ist, wird dies benannt. Die Unterlagenprüfung wird nicht als bereits erfolgtes Sachverständigengutachten ausgegeben.
Ist eine Mahnung automatisch erledigt?
Nein. Sie wird samt Fristen aufgenommen. Eine Anfrage bei uns oder eine interne Prüfliste ersetzt keine abgestimmte Antwort und keine gegebenenfalls erforderliche Verfahrenshandlung.