Was die Unterstützung umfasst
Eigentum und Verpflichtungen aufnehmen
Wir lesen Grundbuch, Erwerbsvertrag und bestehende Vereinbarungen. Bruchteilsgemeinschaft, Erbengemeinschaft und andere Strukturen werden unterschieden. Darlehen, Sicherheiten und tatsächliche Zahlungen werden getrennt den Beteiligten zugeordnet. Eigentumsquote und persönliche Haftung gegenüber einer Bank sind verschiedene Ebenen; eine interne Kostenverteilung ersetzt nicht automatisch die Zustimmung des Kreditgebers.
Nutzung und Einigungswege prüfen
Selbstnutzung, Vermietung und laufende Kosten werden in die Ausgangslage aufgenommen. Eine Übernahme braucht nachvollziehbare Wertannahmen und klare Finanzierung. Gemeinsamer Verkauf und ein möglicher weiterer Aufhebungsweg werden nach Ziel und Konfliktstand betrachtet. Wertgutachten und Ansprüche aus bisheriger Nutzung sind eigene Prüffragen; aus einem Immobilienportalpreis wird kein verbindlicher Verkehrswert abgeleitet.
Abwicklung vorbereiten
Wir erstellen die vereinbarte Entscheidungs- oder Einigungsgrundlage mit offenen Bank- und Notarfragen. Zahlung, Besitzübergang und Behandlung bestehender Belastungen werden ausdrücklich benannt. Notarielle Beurkundung, Grundbuchvollzug und ein gerichtliches Verfahren bleiben in ihrer Zuständigkeit. Eine Teilungsversteigerung wird nicht als risikolose Standardlösung dargestellt; Kosten, Erlös und Streitpunkte müssen konkret geprüft werden.
Typische Situationen
Ein Beteiligter möchte den anderen auszahlen
Wertbasis und Finanzierung werden abgestimmt.
Ein gemeinsamer Verkauf scheitert an offenen Fragen
Interessen und Abwicklungsbedingungen werden geordnet.
Ein Aufhebungsverfahren wird erwogen
Alternative Einigung und weitere Risiken werden konkret geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Aufhebungsfragen
Anspruch und mögliche Einschränkungen werden am Gemeinschaftsverhältnis geprüft.
Amtliche Grundlage: § 749 BGB ↗Verkauf zur Aufhebung
Ein weiterer Aufhebungsweg ist von einer freiwilligen Einigung zu unterscheiden.
Amtliche Grundlage: § 753 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel schildern
Sie nennen Anteile und gewünschte Lösung.
- 02
Unterlagen ordnen
Eigentum, Finanzierung und Nutzung werden erfasst.
- 03
Wege prüfen
Übernahme und Verkauf werden konkret verglichen.
- 04
Abwicklung abstimmen
Einigungsgrundlage und notwendige weitere Zuständigkeiten werden vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Aktueller Grundbuchauszug
- Erwerbs- und Gemeinschaftsvereinbarungen
- Darlehen und Sicherheiten
- Übersicht zu Zahlungen und Nutzung
- Wertunterlagen und bisherige Einigungsangebote
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Beteiligten, Finanzierungen und streitigen Ausgleichsfragen bestimmen den Auftrag. Wertgutachten, Notar, Bankänderungen und gerichtliche Vertretung werden gesondert geklärt. Ein bestimmter Verkaufserlös oder Zustimmung anderer Beteiligter wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Entspricht der Anteil automatisch der Kreditlast?
Nicht zwingend. Grundbuchanteile, Darlehensvertrag und interne Zahlungen werden getrennt erfasst. Eine Änderung der Eigentumsquote ersetzt keine Prüfung persönlicher Bankverpflichtungen.
Kann ein Beteiligter die Immobilie übernehmen?
Einigungsbereitschaft, Wertbasis und Finanzierung werden geprüft. Erforderliche Bankentscheidungen und notarielle Schritte werden ausdrücklich benannt, bevor eine vollständige Abwicklung als möglich dargestellt wird.
Wie wird der Wert bestimmt?
Vorhandene Bewertungen werden aufgenommen. Bei Bedarf ist fachliche Bewertung gesondert nötig; ein Angebotspreis oder eine Schätzung eines Beteiligten wird nicht als verbindlicher Wert behandelt.
Ist eine Teilungsversteigerung immer sinnvoll?
Nein. Einigungsalternativen, Verfahrensstand, Kosten und wirtschaftliche Folgen werden konkret betrachtet. Sie wird nicht als garantierter Weg zu einem marktüblichen Erlös dargestellt.
Was gilt bei alleiniger Nutzung?
Nutzung, Vereinbarungen und Zahlungen werden erfasst. Ein möglicher Ausgleich braucht eigene Prüfung und wird nicht automatisch aus dem Eigentumsanteil berechnet.
Erledigen Sie die notarielle Übertragung?
Notarielle Beurkundung und Grundbuchvollzug werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Unsere vereinbarte Vorbereitung ersetzt diese Aufgaben und erforderlichen Formen nicht.