Was die Unterstützung umfasst
Gewünschtes Recht abgrenzen
Wir erfassen, ob persönliche Wohnnutzung oder weitergehende Nutzungen vorgesehen sind. Räume, Gemeinschaftsflächen und bestehende Mietverhältnisse werden beschrieben. Nießbrauch und Wohnrecht haben unterschiedliche Inhalte; ein Begriff wird nicht beliebig für jedes Nutzungsziel verwendet. Beteiligte, Begünstigte und vorhandene Vereinbarungen werden zusammen gelesen, damit das Recht zur geplanten Übertragung passt.
Kosten und Veränderungen gestalten
Laufende Kosten, Instandhaltung und größere Maßnahmen werden als konkrete Regelungsfragen aufgenommen. Pflege, Auszug, Tod und mögliche Vermietung brauchen eine bewusst abgestimmte Behandlung. Eine pauschale Kostenklausel ersetzt keine Zuordnung verschiedener Aufwendungen. Auch Zugang, gemeinsame Nutzung und Zustimmung zu baulichen Änderungen werden anhand der tatsächlichen Immobilie geklärt.
Rang und Vollzug abstimmen
Bestehende Belastungen, Bankfinanzierung und vorgesehener Rang werden dokumentiert. Wir bereiten die vereinbarte Regelungsübersicht oder Entwurfsabstimmung vor. Erforderliche notarielle Form und Eintragung bleiben gesonderte Schritte mit zuständigen Stellen. Steuerliche Bewertung, Pflegeleistungsfolgen und spätere Löschung werden bei Bedarf als eigene Aufträge benannt. Ein Schutz in jeder wirtschaftlichen Situation wird nicht zugesagt.
Typische Situationen
Eltern übertragen ein Haus an ihre Kinder
Nutzung und Kosten werden vor der Beurkundung konkret abgestimmt.
Ein Wohnrecht betrifft nur bestimmte Räume
Flächen und gemeinsame Nutzung werden beschrieben.
Eine belastete Immobilie soll verkauft werden
Recht, Rang und erforderliche Zustimmung werden eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Nießbrauch
Weitergehende Nutzungen werden von einer reinen Wohnnutzung abgegrenzt.
Amtliche Grundlage: § 1030 BGB ↗Wohnungsrecht
Inhalt und betroffene Räume müssen zur gewünschten Nutzung passen.
Amtliche Grundlage: § 1093 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel beschreiben
Sie nennen Begünstigte und gewünschte Nutzung.
- 02
Rechte abgrenzen
Wohnrecht und Nießbrauch werden passend zum Ziel geprüft.
- 03
Regelungen abstimmen
Flächen, Kosten und Veränderungen werden geordnet.
- 04
Vollzug vorbereiten
Notar- und Grundbuchfragen werden konkret dokumentiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Grundbuchauszug und Erwerbsunterlagen
- Geplanter Übertragungsvertrag
- Grundriss mit betroffenen Flächen
- Darlehens- und Belastungsunterlagen
- Wünsche zu Kosten, Auszug und späterer Nutzung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Beteiligten, bestehende Belastungen und Umfang der Entwurfsabstimmung bestimmen das Honorar. Notar, Registerkosten und steuerliche oder sozialrechtliche Prüfung werden gesondert geklärt. Eine bestimmte Ersparnis oder umfassender Vollstreckungsschutz wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Sind Nießbrauch und Wohnrecht gleich?
Nein. Gewünschte Nutzungen werden konkret aufgenommen. Persönliches Wohnen und weitergehende Nutzungsmöglichkeiten brauchen unterschiedliche Regelungsfragen und werden nicht allein durch Austausch der Bezeichnung gestaltet.
Ist Vermietung automatisch erlaubt?
Inhalt des vorgesehenen Rechts und ergänzende Vereinbarungen werden geprüft. Eine allgemeine Wohnrechtszusage wird nicht ohne Weiteres als umfassende Vermietungsbefugnis dargestellt.
Wer trägt Reparaturen?
Laufende Kosten und verschiedene Maßnahmen werden einzeln zugeordnet. Eine pauschale Antwort ohne Kenntnis des Rechts und Vertrags würde die tatsächliche Vereinbarung nicht zuverlässig abbilden.
Was passiert beim Auszug?
Gewünschte Folgen und bestehende Regelung werden geprüft. Ein Auszug wird nicht ohne Prüfung mit automatischem Erlöschen des eingetragenen Rechts gleichgesetzt.
Kann die Immobilie trotzdem verkauft werden?
Bestehendes Recht, Rang und geplante Abwicklung werden betrachtet. Erforderliche Zustimmung, Ablösung oder Fortbestand müssen konkret geklärt werden; Verkauf bedeutet nicht automatisch Löschung.
Ist die steuerliche Bewertung enthalten?
Nur bei entsprechendem Auftrag. Vertragsziel, Beurkundung und steuerliche Folgen werden organisatorisch getrennt abgestimmt, damit eine Rechtegestaltung keine ungeprüfte Steueraussage enthält.