Was die Unterstützung umfasst
Objekt und Bindungen aufnehmen
Eigentum, Vermietung, Belastungen und bekannte Probleme werden dokumentiert. Maklerauftrag und Exposé sollen zum tatsächlichen Bestand passen. Ungeprüfte Werbeaussagen werden nicht als rechtlich freigegebene Eigenschaften behandelt.
Kaufvertrag lesen
Fälligkeit, Sicherung und Haftung werden aus dem Entwurf geprüft. Bekannte Sachverhalte erhalten nachvollziehbare Dokumentation. Beurkundung und Eigentumsübergang sind unterschiedliche Schritte.
Nachlauf organisieren
Schlüssel, Zählerstände und übergebene Unterlagen werden geplant. Laufende Verträge und Mietverhältnisse brauchen eigene Einordnung. Notar, Bewertung und Steuerberatung sind gesonderte Leistungen; Käuferfindung wird nicht automatisch übernommen.
Typische Situationen
Die Wohnung ist vermietet
Vertrag und tatsächlicher Bestand werden offengelegt. Verkaufswunsch beendet keine Miete automatisch.
Eine Reparatur wurde nur provisorisch durchgeführt
Sachverhalt und Dokumente werden aufgenommen. Bekannter Zustand darf nicht verdeckt werden.
Ein Makler verlangt Provision
Auftrag und Vertragsentwicklung werden getrennt geprüft. Kaufpreis und Provision sind unterschiedliche Positionen.
Worauf es fachlich ankommt
Notarielle Bindung beachten
§ 311b BGB betrifft Grundstücksübertragungsverpflichtungen. Abschluss und Vollzug werden getrennt vorbereitet.
Amtliche Grundlage: § 311b BGB ↗Maklerform bei bestimmten Objekten prüfen
§ 656a BGB betrifft Textform bestimmter Maklerverträge. Objekttyp und Auftrag werden konkret eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 656a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Verkauf schildern
Nennen Sie Objekt und Gesprächsstand.
- 02
Bestand sammeln
Rechte und bekannte Umstände werden erfasst.
- 03
Vertrag prüfen
Haftung und Zahlungsweg werden verbunden.
- 04
Übergabe abstimmen
Dokumente und weitere Fachschritte werden vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Grundbuch und Objektunterlagen
- Miet- und Nutzungsverträge
- Bekannte Mängel mit Nachweisen
- Maklerauftrag und Zusagen
- Notarieller Entwurf und Übergabeplan
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Objektlage, Vertragsumfang und bestehende Bindungen bestimmen den Aufwand. Notar, Makler und Steuerprüfung sind gesonderte Positionen. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Verkaufspreis oder Abschluss wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Macht ein Haftungsausschluss jede Angabe entbehrlich?
Nein. Bekannte Umstände und Rechtsfolgen werden konkret geprüft.
Muss eine vermietete Wohnung leer übergeben werden?
Vertrag und Mietlage sind entscheidend. Verkauf beendet nicht automatisch die Nutzung.
Ist die Käufervermittlung enthalten?
Nur bei eigenem Auftrag. Rechtsvorbereitung ist keine automatische Maklerleistung.
Gehören Steuern dazu?
Befugte Steuerprüfung kann gesondert vereinbart werden.
Wann werden Schlüssel übergeben?
Vertragsbedingungen und tatsächlicher Vollzug werden abgestimmt.
Prüfen Sie den Maklerauftrag?
Ja, im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Auftrag und Provisionsforderung werden gelesen.