Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND

Immobilienverkauf vorbereiten

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und vor der Beurkundung die Vertragsfragen klären? Wir organisieren die Vorbereitung aus Verkäuferperspektive. Unterlagen, tatsächliche Angaben und Haftungsregelungen werden miteinander verbunden. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ist keine Einladung, bekannte relevante Umstände zu verschweigen.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Notartermin, Maklervertrag und bereits abgegebene Zusagen. Mängel, Vermietung und fremde Rechte werden vollständig aufgenommen. Preisbewertung und steuerliche Folgen benötigen gegebenenfalls zusätzliche Fachprüfung.

01

Verkaufsbestand ordnen

Eigentum und Objektunterlagen werden erfasst.

02

Vertragsrisiken prüfen

Angaben, Haftung und Zahlung werden verbunden.

03

Übergabe vorbereiten

Besitz, Kosten und Dokumente werden abgestimmt.

Was die Unterstützung umfasst

Objekt und Bindungen aufnehmen

Eigentum, Vermietung, Belastungen und bekannte Probleme werden dokumentiert. Maklerauftrag und Exposé sollen zum tatsächlichen Bestand passen. Ungeprüfte Werbeaussagen werden nicht als rechtlich freigegebene Eigenschaften behandelt.

Kaufvertrag lesen

Fälligkeit, Sicherung und Haftung werden aus dem Entwurf geprüft. Bekannte Sachverhalte erhalten nachvollziehbare Dokumentation. Beurkundung und Eigentumsübergang sind unterschiedliche Schritte.

Nachlauf organisieren

Schlüssel, Zählerstände und übergebene Unterlagen werden geplant. Laufende Verträge und Mietverhältnisse brauchen eigene Einordnung. Notar, Bewertung und Steuerberatung sind gesonderte Leistungen; Käuferfindung wird nicht automatisch übernommen.

Typische Situationen

Die Wohnung ist vermietet

Vertrag und tatsächlicher Bestand werden offengelegt. Verkaufswunsch beendet keine Miete automatisch.

Eine Reparatur wurde nur provisorisch durchgeführt

Sachverhalt und Dokumente werden aufgenommen. Bekannter Zustand darf nicht verdeckt werden.

Ein Makler verlangt Provision

Auftrag und Vertragsentwicklung werden getrennt geprüft. Kaufpreis und Provision sind unterschiedliche Positionen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Verkauf schildern

    Nennen Sie Objekt und Gesprächsstand.

  2. 02

    Bestand sammeln

    Rechte und bekannte Umstände werden erfasst.

  3. 03

    Vertrag prüfen

    Haftung und Zahlungsweg werden verbunden.

  4. 04

    Übergabe abstimmen

    Dokumente und weitere Fachschritte werden vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Grundbuch und Objektunterlagen
  • Miet- und Nutzungsverträge
  • Bekannte Mängel mit Nachweisen
  • Maklerauftrag und Zusagen
  • Notarieller Entwurf und Übergabeplan

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Objektlage, Vertragsumfang und bestehende Bindungen bestimmen den Aufwand. Notar, Makler und Steuerprüfung sind gesonderte Positionen. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Verkaufspreis oder Abschluss wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Macht ein Haftungsausschluss jede Angabe entbehrlich?

Nein. Bekannte Umstände und Rechtsfolgen werden konkret geprüft.

Muss eine vermietete Wohnung leer übergeben werden?

Vertrag und Mietlage sind entscheidend. Verkauf beendet nicht automatisch die Nutzung.

Ist die Käufervermittlung enthalten?

Nur bei eigenem Auftrag. Rechtsvorbereitung ist keine automatische Maklerleistung.

Gehören Steuern dazu?

Befugte Steuerprüfung kann gesondert vereinbart werden.

Wann werden Schlüssel übergeben?

Vertragsbedingungen und tatsächlicher Vollzug werden abgestimmt.

Prüfen Sie den Maklerauftrag?

Ja, im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Auftrag und Provisionsforderung werden gelesen.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Immobilien- und Baurecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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