Vertrag und Kontaktverlauf lesen
Exposé, Auftrag und Onlinebestätigung werden zusammen aufgenommen. Käufer- und Verkäuferperspektive unterscheiden sich. Ein allgemein angekreuztes Feld ersetzt nicht die Prüfung der tatsächlichen Bindung.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Sie sollen einen Maklervertrag unterschreiben oder erhalten eine Provisionsforderung? Wir organisieren die rechtliche Prüfung des Auftrags und der tatsächlichen Leistung. Nachweis, Vermittlung und Zustandekommen des Hauptvertrags werden getrennt betrachtet. Eine Besichtigung allein beantwortet nicht automatisch jede Provisionsfrage.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Vertragsschluss, Objektart und bereits zustande gekommenen Kauf. Fernabsatz, Widerruf und Provisionsverteilung können eigene Fragen auslösen. Bezahlen oder kündigen Sie nicht allein aufgrund eines allgemeinen Formulartexts ohne dessen konkrete Einordnung.
Beteiligte und Maklerleistung werden bestimmt.
Provision und zusätzliche Kosten werden getrennt.
Änderung, Kündigung oder Forderungsprüfung werden abgegrenzt.
Exposé, Auftrag und Onlinebestätigung werden zusammen aufgenommen. Käufer- und Verkäuferperspektive unterscheiden sich. Ein allgemein angekreuztes Feld ersetzt nicht die Prüfung der tatsächlichen Bindung.
Hauptvertrag, Maklerleistung und Zusammenhang werden betrachtet. Vereinbarte Aufwendungen sind eine eigene Position. Form und gesetzliche Sonderregeln hängen vom Objekt und Beteiligtenstatus ab.
Alleinauftrag, Verlängerung und Nachlauf werden gelesen. Kündigung beendet nicht automatisch jede bereits entstandene Forderung. Widerruf, Verhandlung und Prozessvertretung werden ausdrücklich beauftragt.
Vorwissen und Kontaktverlauf werden dokumentiert. Die konkrete Ursächlichkeit wird geprüft.
Bindung und Zusatzpflichten werden gelesen. Der Begriff allein beantwortet die Reichweite nicht.
Vertrag und vereinbarte Kosten werden betrachtet. Aufwand und Provision sind nicht identisch.
§ 652 BGB betrifft Entstehung des Maklerlohnanspruchs und Aufwendungsersatz. Leistung und Hauptvertrag werden verbunden.
Amtliche Grundlage: § 652 BGB ↗§ 656a BGB betrifft Textform bei bestimmten Wohnung- und Einfamilienhausgeschäften. Anwendungsbereich wird konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 656a BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Beschreiben Sie Rolle und Objekt.
Vertrags- und Forderungsprüfung werden getrennt.
Leistung und Bindung werden abgeglichen.
Änderung oder weitere Durchsetzung wird vereinbart.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Vertragsumfang, Kontaktverlauf und Streitstand bestimmen den Aufwand. Prozess und Kaufvertragsprüfung sind gesonderte Leistungen. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Entfall der Provision wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenVoraussetzungen und Hauptvertrag werden geprüft. Ein pauschaler Automatismus wird nicht unterstellt.
Vorwissen und konkrete Maklerleistung werden dokumentiert.
Nein. Vereinbarung und gesetzliche Grundlage werden getrennt gelesen.
Laufzeit und Klauseln brauchen konkrete Prüfung.
Objekttyp und § 656a BGB können Bedeutung haben.
Prüfung und Erklärung werden ausdrücklich vereinbart. Der konkrete Abschlussweg ist wichtig.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.