Mietkonto nachvollziehen
Grundmiete, Vorauszahlungen und Kaution werden auseinandergehalten. Teilzahlungen und Zuordnung werden geprüft. Streitige Forderungen werden nicht ohne Bewertung als sichere Rückstände behandelt.
Immobilien & Wohnen · DEUTSCHLAND
Mieten fehlen und Sie erwägen eine Kündigung? Wir organisieren die Prüfung des Mietkontos und der rechtlichen Voraussetzungen. Geschuldete Beträge, Zahlungseingänge und mögliche Einwendungen müssen nachvollziehbar zusammengeführt werden. Ein negativer Kontostand allein beweist noch keinen wirksamen Kündigungsgrund.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Legen Sie eine monatliche Aufstellung mit Fälligkeit und Zahlung vor. Nennen Sie Mietminderung, Aufrechnung und angekündigte Nachzahlung. Ordentliche und fristlose Kündigung werden auch hinsichtlich späterer Zahlung getrennt bewertet.
Soll, Zahlung und Einwendungen werden geordnet.
Grundlage und formelle Anforderungen werden abgeglichen.
Erklärung, Forderung und Rückgabe werden abgestimmt.
Grundmiete, Vorauszahlungen und Kaution werden auseinandergehalten. Teilzahlungen und Zuordnung werden geprüft. Streitige Forderungen werden nicht ohne Bewertung als sichere Rückstände behandelt.
Umfang und Dauer des Verzugs werden mit den Regeln abgeglichen. Minderung, Aufrechnung und Verantwortlichkeit können Bedeutung haben. Eine pauschale Schwelle wird nicht auf jede Kündigungsart übertragen.
Adressaten, Grund, Form und Zugang werden vorbereitet. Nachzahlung und wohnraumspezifische Heilungsmöglichkeiten brauchen eine gesonderte Bewertung. Die Wirkung auf eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung wird nicht automatisch gleichgesetzt.
Rückstände werden nach Monaten und Fälligkeit aufgeschlüsselt.
Einwendung und tatsächlicher Sachverhalt werden geprüft.
Zeitpunkt, Betrag und Kündigungsarten werden getrennt eingeordnet.
§ 543 BGB behandelt wichtige Gründe und Mietrückstände. Betrag und Zeitablauf sind konkret zu erfassen.
Amtliche Grundlage: § 543 BGB ↗§ 569 BGB ergänzt bestimmte Kündigungsfragen bei Wohnraum, einschließlich besonderer Zahlungsfolgen.
Amtliche Grundlage: § 569 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Monatliche Soll- und Istbeträge werden genannt.
Streitige Positionen werden markiert.
Art und Voraussetzungen werden bewertet.
Schreiben und Folgeauftrag werden vereinbart.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Mietkonto, Einwendungen und Kündigungsarten bestimmen den Aufwand. Zahlungsprozess, Räumungsklage und Vollstreckung sind getrennte Leistungen. Vergütung wird vor Beginn bestätigt. Eine wirksame Kündigung wird nicht ohne Unterlagen zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenArt, Umfang und Verlauf müssen geprüft werden.
Sie hat eigene rechtliche Voraussetzungen.
Kündigungsart und besondere Regeln werden getrennt geprüft.
Grund und gesetzliche Ausnahmen sind maßgeblich.
Ihre Berechtigung und Höhe werden gesondert bewertet.
Gerichtliche Durchsetzung wird separat vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.