Was die Unterstützung umfasst
Überlassung und Vertrag erfassen
Mietvertrag, bestehende Erlaubnisse und die Anfrage werden miteinander verglichen. Wir klären, ob ein Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung überlassen werden soll. Vorgesehene Nutzung, Dauer und verbleibende eigene Nutzung werden aufgenommen. Kurzzeitvermietung und ein längerfristiger Mitbewohner werden nicht ohne Weiteres gleichbehandelt; unvollständige Angaben erhalten gezielte Rückfragen.
Voraussetzungen und Einwände prüfen
Das geltend gemachte Interesse und sein zeitlicher Hintergrund werden dokumentiert. Person des Untermieters, Belegung und konkrete Unzumutbarkeitsgründe werden einzeln eingeordnet. Pauschale Vermutungen ersetzen keine Tatsachenbasis. Welche Informationen für die Entscheidung erforderlich sind, wird begrenzt am Anliegen geprüft; eine beliebig weitreichende Auskunftsforderung ist kein Standardbestandteil.
Antwort und Bedingungen gestalten
Die vereinbarte Antwort bezeichnet den geprüften Umfang und gegebenenfalls zulässige Bedingungen. Eine mögliche Mehrbelastung und ihre vertragliche Behandlung werden gesondert geprüft, statt automatisch einen Zuschlag anzusetzen. Bereits erfolgte Überlassung und mögliche Folgemaßnahmen sind weitere Fragen. Kündigung oder gerichtliche Durchsetzung werden nicht allein durch eine ablehnende Antwort ausgelöst oder als sicheres Ergebnis dargestellt.
Typische Situationen
Ein Zimmer soll an eine bestimmte Person gehen
Teilüberlassung und berechtigtes Interesse werden geprüft.
Die ganze Wohnung wird angeboten
Der Sachverhalt wird vom Anspruch auf Teiluntervermietung abgegrenzt.
Die Anfrage lässt Umfang und Person offen
Eine zielgerichtete Rückfrage wird vorbereitet.
Worauf es fachlich ankommt
Teiluntervermietung
Interesse und gesetzliche Ausnahmen werden für Wohnraum konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 553 BGB ↗Überlassung an Dritte
Allgemeine Überlassungsfragen werden vom besonderen Wohnraumanspruch unterschieden.
Amtliche Grundlage: § 540 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anfrage senden
Sie legen Wortlaut und gewünschten Termin vor.
- 02
Sachverhalt klären
Umfang, Personen und bisherige Nutzung werden erfasst.
- 03
Entscheidung prüfen
Voraussetzungen und konkrete Einwände werden eingeordnet.
- 04
Antwort abstimmen
Die vereinbarte Erklärung wird mit klar bezeichnetem Umfang vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Mietvertrag und Nachträge
- Vollständige Untervermietungsanfrage
- Frühere Erlaubnisse oder Ablehnungen
- Angaben zu Wohnungsgröße und Bewohnern
- Korrespondenz zum geplanten Einzug
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragsumfang, fehlende Angaben und Zahl der Abstimmungsrunden bestimmen die Vergütung. Streit über eine bereits erfolgte Überlassung und gerichtliche Maßnahmen werden gesondert beauftragt. Eine pauschale Ablehnungsbefugnis wird nicht versprochen.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann ich jede Anfrage ablehnen?
Die konkreten Voraussetzungen sind maßgeblich. Bei Teiluntervermietung von Wohnraum kann ein Anspruch relevant sein; pauschale Ablehnung ohne Sachverhaltsprüfung wird deshalb nicht als Standard vorgeschlagen.
Gilt dasselbe für die ganze Wohnung?
Teilüberlassung und vollständige Überlassung werden getrennt beurteilt. Die Anzahl angebotener Zimmer allein reicht nicht; auch tatsächliche Nutzung und geplante Ausgestaltung werden aufgenommen.
Welche Angaben darf ich verlangen?
Die zur Prüfung relevanten Informationen werden konkret benannt. Wir unterscheiden notwendige Angaben von weitergehenden Wünschen, damit die Antwort nicht allein durch eine übermäßige Dokumentenliste verzögert wird.
Ist ein Untermietzuschlag immer möglich?
Das wird nicht unterstellt. Konkrete Belastung und gesetzliche Voraussetzungen werden geprüft. Ein frei gewählter Betrag gehört nicht automatisch in jede Erlaubnis.
Was gilt bei bereits eingezogenen Personen?
Tatsächlicher Einzug und bisherige Kommunikation werden erfasst. Erlaubnisfrage und mögliche Reaktion auf eine bereits erfolgte Überlassung sind unterschiedliche Aufgaben mit eigenem Prüfbedarf.
Kann die Erlaubnis befristet werden?
Umfang, Anlass und mögliche Bedingungen werden individuell betrachtet. Eine vorformulierte Befristung wird nicht ungeprüft für jeden Fall verwendet; der genaue Wortlaut wird abgestimmt.