Was die Unterstützung umfasst
Rolle und Beschlüsse erfassen
Gemeinschaft, Einzelanfrage und Vertretungsberechtigung werden geklärt. Bestellung und vorhandene Beschlüsse gehören zur Prüfung. Eine einzelne Eigentümeranfrage erteilt nicht automatisch einen Auftrag im Namen aller Beteiligten.
Aufgaben und Vergütung prüfen
Vertrag, Anlagen und Gebührenlisten werden gemeinsam gelesen. Zusatzkosten brauchen nachvollziehbare Auslöser. Praktische Verwaltungstätigkeit und gewünschte Kontrollwege werden mit dem Umfang abgeglichen.
Laufzeit und Haftung einordnen
Abberufung, Kündigung und Übergabe werden getrennt betrachtet. Haftungsklauseln und Zugriffe auf Unterlagen werden geprüft. Beschlussgestaltung, Wechselbegleitung und gerichtliche Konflikte sind zusätzliche Leistungen.
Typische Situationen
Der Entwurf enthält viele Sondervergütungen
Leistungen, Ereignisse und Betragssystem werden geordnet. Eine niedrige Grundpauschale zeigt nicht automatisch die gesamten Kosten. Der Vergleich sollte die tatsächlichen Zusatzaufgaben berücksichtigen.
Die Gemeinschaft möchte vorzeitig wechseln
Bestellungs- und Vertragsstand werden getrennt aufgenommen. Eine Abberufung sollte nicht ohne Einordnung als sofortiges Ende jeder Vergütung behandelt werden. Übergabe und weitere Schritte werden konkret geplant.
Ein einzelner Eigentümer fragt an
Rolle, verfügbare Unterlagen und gewünschtes Ergebnis werden geklärt. Interessenkonflikte und Befugnis zur Auftragserteilung dürfen nicht übergangen werden. Eine private Prüfung ist von Gemeinschaftsvertretung zu unterscheiden.
Worauf es fachlich ankommt
Bestellung und Vertragsende trennen
§ 26 WEG regelt Bestellung und Abberufung mit Vertragsfolgen. Der konkrete Beschluss- und Vertragsstand ist gemeinsam zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 26 WEG ↗Aufgaben und Befugnisse einordnen
§ 27 WEG betrifft Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Vertrag und Gemeinschaftsentscheidungen werden damit konkret abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 27 WEG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Rolle und Anliegen nennen
Beschreiben Sie Gemeinschaft, Vertrag und Entscheidungstermin.
- 02
Auftrag klären
Private Prüfung oder Gemeinschaftsauftrag wird ausdrücklich zugeordnet.
- 03
Leistung und Kosten bewerten
Sie erhalten konkrete Risiken und Verhandlungspunkte.
- 04
Weiteres Vorgehen abstimmen
Entwurf, Beschluss oder Wechsel wird gesondert vereinbart.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Verwaltervertrag und Gebührenanlagen
- Bestellungsbeschluss
- Gemeinschaftsordnung soweit relevant
- Gewünschte Änderung oder Streitpunkt
- Vollmacht und kommende Termine
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragsanlagen, Sonderhonorare und Beschlusslage bestimmen den Aufwand. Wechselbegleitung, Versammlungsteilnahme und Anfechtung sind nicht automatisch enthalten. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine bestimmte Verwaltungskostenersparnis oder erfolgreiche vorzeitige Beendigung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Bestellung gleich Vertrag?
Die Ebenen sind zu unterscheiden und gemeinsam zu prüfen. Ein Bestellungsbeschluss beantwortet nicht automatisch sämtliche Vergütungs- und Beendigungsfragen.
Sind alle Sonderhonorare zulässig?
Inhalt, Auslöser und Zusammenhang werden konkret bewertet. Eine Gebührenliste allein bestätigt nicht die Wirksamkeit jeder Position.
Kann ein Eigentümer für alle beauftragen?
Vertretung und Zuständigkeit müssen geklärt sein. Eine Einzelanfrage begründet keine automatische Befugnis zur Gemeinschaftsbeauftragung.
Endet der Vertrag sofort bei Abberufung?
Die gesetzlichen und konkreten Vertragsfolgen werden geprüft. Abberufung und Vertragsende dürfen nicht ohne Einordnung gleichgesetzt werden.
Ist die Versammlungsteilnahme enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und bestätigter Verfügbarkeit. Dokumentenprüfung sagt keine automatische Teilnahme vor Ort zu.
Begleiten Sie den Verwalterwechsel?
Das kann gesondert vereinbart werden. Übergabe, Datenzugriffe und neue Bestellung haben einen eigenen Leistungsumfang und Kostenrahmen.