Was die Unterstützung umfasst
Anspruch und Betriebsleistung aufnehmen
Wir lesen Forderung, Auftrag und vorhandene Ereignisdokumentation. Wer welche Arbeit ausgeführt hat, wird den Beteiligten zugeordnet. Eigene Leistung, Subunternehmer und weitere Mitwirkende können unterschiedliche Fragen auslösen. Die behauptete Schadenshöhe wird nicht allein aus einem Forderungsschreiben übernommen; Belege, Ursache und tatsächlich bezeichnete Verantwortlichkeit werden konkret aufgenommen.
Haftung und Deckung abgleichen
Police, Tätigkeitsbeschreibung und relevante Ausschlüsse werden mit dem Ereignis verglichen. Erfüllungsfragen, Tätigkeitsschäden und weitere Positionen erhalten eigene Prüfpunkte. Eine betriebliche Verursachung bedeutet nicht automatisch vollständige Versicherungsdeckung. Umgekehrt ist die Deckungsfrage nicht identisch mit der Berechtigung des Anspruchs. Bereits erfolgte Meldungen und Versichereranweisungen werden dokumentiert.
Verteidigung und weitere Aufgaben koordinieren
Wir bereiten die vereinbarte Sachverhaltsübersicht oder Kommunikation vor. Abwehr unbegründeter Ansprüche und Freistellung von begründeten Forderungen werden getrennt betrachtet. Sachverständige, Vergleich, gerichtliche Vertretung und tatsächliche Schadenregulierung werden ausdrücklich abgestimmt. Zuständigkeiten zwischen Betrieb und Versicherer bleiben konkret benannt. Ein Anerkenntnis oder Zahlung wird nicht ohne entsprechenden Auftrag abgegeben.
Typische Situationen
Ein Kunde behauptet einen Tätigkeitsschaden
Auftrag und Ereignis werden der Police zugeordnet.
Mehrere Unternehmen waren beteiligt
Rollen und Unterlagen werden getrennt aufgenommen.
Eine Forderung erscheint unbegründet
Anspruch und Versichererkommunikation werden abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Haftpflichtleistung
Anspruchsabwehr und Freistellung werden als unterschiedliche Aufgaben geprüft.
Amtliche Grundlage: § 100 VVG ↗Abwehrkosten
Kostenfragen und Versichererabstimmung werden konkret aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 101 VVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ereignis erläutern
Sie nennen Forderung und Tätigkeit.
- 02
Rollen erfassen
Beteiligte und vorhandene Belege werden geordnet.
- 03
Deckung abgleichen
Police und Anspruchsfragen werden getrennt geprüft.
- 04
Reaktion abstimmen
Die vereinbarte Kommunikation wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Anspruchsschreiben und Zustellungen
- Police und versicherte Tätigkeitsbeschreibung
- Auftrags- und Leistungsunterlagen
- Fotos oder Fachberichte zum Ereignis
- Schadenmeldung und Versichererkommunikation
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beteiligte, Schadenspositionen und Umfang der Versichererabstimmung bestimmen das Honorar. Sachverständige, gerichtliche Vertretung und zusätzliche Verfahren werden gesondert vereinbart. Versicherungsdeckung oder vollständige Anspruchsabwehr werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Deckt die Police jeden betrieblichen Schaden?
Versicherte Tätigkeit, Ereignis und Bedingungen werden konkret verglichen. Der betriebliche Zusammenhang allein ersetzt keine Deckungsprüfung.
Ist ein berechtigter Anspruch automatisch gedeckt?
Haftung und Versicherung sind unterschiedliche Ebenen. Beide werden geprüft, damit eine Anspruchsbeurteilung nicht ungeprüft als Kostenzusage des Versicherers dargestellt wird.
Wer wehrt unberechtigte Ansprüche ab?
Vertragliche Aufgabe und tatsächliche Versichererabstimmung werden aufgenommen. Zuständigkeit, Vertretung und Kosten müssen zum konkreten Fall passen.
Soll ich sofort ein Anerkenntnis abgeben?
Forderung und Versichererkommunikation werden zunächst konkret eingeordnet. Eine verbindliche Erklärung wird nur im ausdrücklich abgestimmten Auftrag vorbereitet oder abgegeben.
Was gilt bei Subunternehmern?
Beteiligung, Verträge und tatsächliche Leistung werden erfasst. Die Rolle weiterer Unternehmen wird nicht ohne Prüfung als automatisch von derselben Police gedeckt behandelt.
Ist die Klageabwehr enthalten?
Nur bei gesondertem Auftrag. Gerichtliche Zustellung wird früh aufgenommen; Unterlagenprüfung allein ersetzt keine erforderliche gerichtliche Reaktion.