Was die Unterstützung umfasst
Vermittlung und Bedarf aufnehmen
Wir erfassen Beteiligte, Zeitpunkt und Anlass des Vertragsabschlusses. Vermittlerrolle und vorhandene Beauftragungen werden gelesen. Geäußerte Wünsche, Risikoinformationen und konkrete Empfehlung erhalten eine nachvollziehbare Zuordnung. Eine spätere Erinnerung wird mit Dokumenten und Nachrichten abgeglichen; sie wird nicht allein als vollständiger Nachweis jedes Beratungsgesprächs behandelt.
Dokumentation und Deckung vergleichen
Beratungsprotokoll, Verzichtserklärung und Police werden zusammen gelesen. Unpassender Schutz, ausgeschlossene Leistung und nicht angesprochene Risiken sind unterschiedliche Prüffragen. Die tatsächlich entstandene Lücke wird konkret beschrieben. Ein fehlendes Formular wird nicht ohne weitere Prüfung als sicherer Anspruch auf jede abgelehnte Versicherungsleistung dargestellt; möglicher Ursachenzusammenhang und weitere Nachweise bleiben wichtig.
Schaden und Vorgehen prüfen
Versichererentscheidung, wirtschaftlicher Nachteil und mögliche alternative Absicherung werden aufgenommen. Wir bereiten die vereinbarte Einordnung oder Anspruchsübersicht vor. Weitere Beweisaufnahme, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung werden gesondert beauftragt. Die Haftungsprüfung ersetzt keine erneute Versicherungsvermittlung und verspricht keinen vollständigen Ersatz des Schadens. Ansprüche gegen Versicherer und Vermittler werden mit klaren Aufgaben getrennt behandelt.
Typische Situationen
Ein besprochenes Risiko ist ausgeschlossen
Bedarf und Vertrag werden verglichen.
Die Beratungsdokumentation ist unvollständig
Vorhandene Nachrichten und Unterlagen werden geordnet.
Der Versicherer lehnt einen Schaden ab
Deckung und mögliche Beratungsfolgen werden getrennt geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Beratung und Dokumentation
Besprochener Bedarf und Empfehlung werden konkret aufgenommen.
Amtliche Grundlage: § 61 VVG ↗Möglicher Schadensersatz
Pflichtverletzung, Folgen und Verantwortlichkeit werden getrennt geprüft.
Amtliche Grundlage: § 63 VVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Problem schildern
Sie nennen gewünschte Absicherung und tatsächliche Lücke.
- 02
Beratung ordnen
Bedarf, Empfehlung und Unterlagen werden zugeordnet.
- 03
Folgen prüfen
Deckungslücke und behaupteter Schaden werden abgeglichen.
- 04
Vorgehen abstimmen
Die vereinbarte Einordnung oder Anspruchsgrundlage wird vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vermittlungsauftrag und Beteiligtenangaben
- Beratungsprotokolle und Verzichtserklärungen
- Police mit Bedingungen
- Nachrichten zum gewünschten Schutz
- Schadenunterlagen und Versichererentscheidung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beratungsverlauf, Zahl der Verträge und Umfang des Schadensnachweises bestimmen die Vergütung. Weitere Beweisaufnahme, Verhandlung und gerichtliche Vertretung werden gesondert vereinbart. Vermittlerhaftung und bestimmter Ersatzbetrag werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Haftet der Vermittler bei jeder Ablehnung?
Das wird nicht unterstellt. Beratung, Vertrag und konkreter Schaden werden miteinander verglichen, bevor eine mögliche Pflichtverletzung und ihre Folgen eingeordnet werden.
Reicht ein fehlendes Beratungsprotokoll?
Dokumentationsfrage und materieller Anspruch werden getrennt geprüft. Fehlende Unterlagen können relevant sein, ersetzen aber nicht automatisch jede weitere Frage zum Schaden und Zusammenhang.
Was gilt bei einem Beratungsverzicht?
Wortlaut, Abschlussumstände und konkrete Rolle werden gelesen. Eine Verzichtserklärung wird nicht ungeprüft als vollständiger Ausschluss jeder denkbaren Gegenposition dargestellt.
Prüfen Sie Makler und Vertreter gleich?
Vermittlerrolle und Beauftragung werden konkret aufgenommen. Die tatsächliche Konstellation bestimmt die weitere Prüfung und wird nicht allein aus einer freien Berufsbezeichnung abgeleitet.
Ist die Versichererforderung mit enthalten?
Nur im vereinbarten Umfang. Deckungsstreit und Haftung des Vermittlers sind verschiedene Aufgaben, die mit klaren Unterlagen und Zuständigkeiten abgestimmt werden.
Vermitteln Sie einen neuen Vertrag?
Die Leistung betrifft die Prüfung des bestehenden Vorgangs. Neue Versicherungsvermittlung und Produktauswahl sind keine automatisch enthaltenen Folgeaufgaben.