Was die Unterstützung umfasst
Vertrag und Ereignis bestimmen
Wir erfassen Police, Nachträge und versicherten Betrieb. Angriff, technischer Ausfall und sonstige Ereignisse werden soweit dokumentiert unterschieden. Eigenschaden und Haftpflichtfrage brauchen eigene Zuordnung. Ein allgemeiner Cyberbegriff bedeutet nicht, dass sämtliche digitalen Störungen und Folgekosten erfasst sind. Vorvertragliche Angaben und relevante Sicherheitsanlagen werden konkret aufgenommen.
Kosten und Pflichten abgleichen
Forensik, Wiederherstellung und mögliche Betriebsunterbrechung werden mit den Bausteinen verglichen. Benennung oder Freigabe von Dienstleistern und vorhandene Meldewege werden gelesen. Ein eigenständig beauftragter Fachbetrieb ist nicht automatisch vollständig erstattungsfähig. Ausschlüsse und behauptete Obliegenheitsverletzung erhalten gesonderte Prüfung; fehlende Schutzmaßnahmen werden nicht ohne Sachverhalt mit vollständigem Leistungsausschluss gleichgesetzt.
Kommunikation und Abgrenzung vorbereiten
Wir erstellen die vereinbarte Vertragsübersicht oder Rückfrage mit Anlagenbezug. Technische Chronologie und vorhandene Rechnungen werden nachvollziehbar zugeordnet. Datenschutzmeldungen, Angriffsbeseitigung, Wiederherstellung und Kommunikation mit Betroffenen sind eigenständige Aufgaben mit geeigneten Zuständigkeiten. Die Prüfung garantiert weder Deckung noch technische Sicherheit; vertrauliche Zugangs- und Angriffsdaten werden nicht pauschal in einer Erstnachricht angefordert.
Typische Situationen
Ein Sicherheitsvorfall ist eingetreten
Police und dokumentierter Ablauf werden zugeordnet.
Forensikkosten sollen geklärt werden
Freigabe und Vertragsbaustein werden verglichen.
Der Versicherer verweist auf Sicherheitsanforderungen
Konkrete Klauseln und vorhandene Nachweise werden geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Vereinbarter Schutz
Deckungsbausteine werden am konkreten Vertrag und Ereignis geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1 VVG ↗Obliegenheitsfragen
Behauptete Verletzung und mögliche Folgen werden individuell eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 28 VVG ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Anliegen eingrenzen
Sie nennen Vertragsprüfung oder konkreten Vorfall.
- 02
Bausteine lesen
Versicherung und betroffene Kosten werden erfasst.
- 03
Nachweise prüfen
Meldungen und Anforderungen werden abgeglichen.
- 04
Antwort vorbereiten
Die vereinbarte Erklärung und weitere Fachaufgaben werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Police und Cyberbedingungen
- Versichererfrage oder Ablehnung
- Dokumentierte Ereignischronologie
- Relevante Sicherheitsangaben und Freigaben
- Rechnungen und Belege externer Vorfalldienstleister
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Bausteine, Vorfallumfang und Zahl der Kostenpositionen bestimmen die Vergütung. Forensik, technische Wiederherstellung, Datenschutzvertretung und gerichtliche Verfahren werden gesondert vereinbart. Technische Notfallhilfe und sichere Leistungserstattung werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jeder IT-Ausfall ein versicherter Cyberfall?
Ereignis und Bedingungen werden konkret gelesen. Eine digitale Störung wird nicht allein wegen der betroffenen Technik als versicherter Angriff behandelt.
Kann ich beliebige Dienstleister beauftragen?
Freigabe, vertraglicher Meldeweg und vorhandene Bedingungen werden geprüft. Eigenständige Beauftragung bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer sämtliche Kosten übernimmt.
Sind Datenschutzmeldungen mit erledigt?
Nein. Versicherungsprüfung und gesetzliche Meldebewertung sind unterschiedliche Aufgaben, die mit geeigneter Zuständigkeit konkret organisiert werden müssen.
Bedeutet ein Sicherheitsfehler immer Leistungsfreiheit?
Klausel, Sachverhalt und mögliche Folgen werden individuell betrachtet. Ein pauschaler vollständiger Ausschluss wird nicht ohne Prüfung aus einem einzelnen fehlenden Nachweis abgeleitet.
Leisten Sie technische Angriffsbeseitigung?
Diese Seite betrifft die Vertrags- und Leistungsfrage. Technische Notfallarbeit wird mit geeigneten Fachpersonen gesondert organisiert und ist nicht automatisch enthalten.
Soll ich Passwörter und Logins zusenden?
Nein. Zunächst werden Anliegen und notwendige Unterlagen eingegrenzt. Sensible technische Informationen werden nur im erforderlichen Umfang über den abgestimmten Weg behandelt.