Was die Unterstützung umfasst
Forderung und Beteiligte prüfen
Wir lesen Titel, Vertragsgrundlage und aktuelle Forderungsaufstellung. Gläubiger und verhandlungsbefugte Vertretung werden zugeordnet. Streitige Positionen, bisherige Zusagen und Sicherheiten werden ausdrücklich markiert. Ein Vergleichsangebot darf nicht auf einer unklaren Restschuld oder einer nur vermuteten Empfangszuständigkeit beruhen.
Verhandlungsrahmen abstimmen
Einmalzahlung, Raten und mögliche Bedingungen werden mit den tatsächlich verfügbaren Mitteln abgeglichen. Wir klären, welche Forderungen erfasst sein sollen und welche Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung vorgesehen sind. Eine unverbindliche Verhandlungsposition wird von einem rechtsverbindlichen Anerkenntnis unterschieden. Jede wesentliche Zusage wird vor Abgabe mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Vergleich und Erfüllung dokumentieren
Die vereinbarte Fassung benennt Zahlungsweg, Abgeltungsumfang und notwendige Abschlussnachweise. Bei vorhandenen Titeln oder Sicherheiten werden deren weitere Behandlung und erforderliche Erklärungen gesondert geprüft. Die Wirkung gegenüber anderen Gläubigern oder Bürgen wird nicht unterstellt. Kommunikation nach Abschluss und Überwachung mehrerer Raten sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten.
Typische Situationen
Ein Gläubiger bietet einen Nachlass an
Abgeltung und Zahlungsbedingungen werden vor Annahme geprüft.
Eine Einmalzahlung soll mehrere Positionen erledigen
Umfang und aktuelle Forderungsstände werden konkret bezeichnet.
Bestehende Raten sind nicht mehr tragfähig
Leistungsfähigkeit und mögliche neue Bedingungen werden nachvollziehbar abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Vergleichsvereinbarung
Gegenstand und Bedingungen einer Einigung müssen konkret festgelegt werden.
Amtliche Grundlage: § 779 BGB ↗Mehrgläubigerplan
Ein umfassender Einigungsplan und ein späterer Verfahrensnachweis sind gesondert zu behandeln.
Amtliche Grundlage: § 305 InsO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ziel benennen
Sie schildern Gläubiger, Forderung und verfügbare Mittel.
- 02
Stand prüfen
Restschuld und offene Bedingungen werden abgeglichen.
- 03
Verhandlung abstimmen
Angebote und Gegenpositionen werden nur im vereinbarten Rahmen abgegeben.
- 04
Abschluss vorbereiten
Vergleichstext, Zahlung und erforderliche Nachweise werden dokumentiert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertragsgrundlage, Titel und Forderungsaufstellung
- Bisherige Zahlungen und Ratenvereinbarungen
- Schriftliche Vergleichsangebote
- Nachweise verfügbarer Einigungsbeträge
- Informationen zu Sicherheiten und laufender Vollstreckung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Gläubiger, Streitpunkte und Umfang der Verhandlungsrunden bestimmen die Vergütung. Gerichtlicher Vergleich, weitere Vollstreckungsmaßnahmen und laufende Ratenüberwachung werden gesondert vereinbart. Ein bestimmter Nachlass oder die Annahme des Angebots wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist ein Rabattangebot automatisch sicher?
Der genaue Wortlaut wird geprüft. Entscheidend sind erfasste Forderungen, Zahlungsbedingungen und mögliche Folgen verspäteter Zahlung; ein Prozentwert allein beschreibt keinen vollständigen Vergleich.
Müssen alle Gläubiger einbezogen werden?
Ein Einzelvergleich kann einen begrenzten Gegenstand haben. Bei einer umfassenden Schuldenbereinigung werden weitere Gläubiger und deren Rechte gesondert aufgenommen, statt die Wirkung einer Einigung auf alle zu übertragen.
Stoppt die Verhandlung laufende Vollstreckung?
Nicht automatisch. Ein erforderliches Stillhalten oder die Behandlung einer Pfändung muss konkret vereinbart und dokumentiert werden. Dringende Zustellungen sollen deshalb sofort mitgeteilt werden.
Kann ich einen angebotenen Betrag sofort zahlen?
Zahlungsweg und vollständige Bedingungen sollten vorher geklärt sein. Eine Zahlung ohne belastbare Abgeltungsvereinbarung kann eine andere Wirkung haben als die gewünschte abschließende Einigung.
Was geschieht mit einem vorhandenen Titel?
Behandlung des Titels und notwendige Erklärungen werden ausdrücklich geprüft. Ein gezahlter Vergleichsbetrag ersetzt nicht automatisch alle Abschlussnachweise oder eine vereinbarte Sicherheitenfreigabe.
Verhandeln Sie ohne meine Freigabe verbindlich?
Wesentliche Zusagen werden im vereinbarten Rahmen abgestimmt. Unverbindliche Angebote, Anerkenntnisse und endgültiger Abschluss werden unterschieden; die konkreten Vertretungsbefugnisse stehen vor Beginn fest.