Was die Unterstützung umfasst
Antrag und Verfahrensunterlagen aufnehmen
Wir lesen Beschlüsse, Antragsteile und vorhandene Gläubigerinformationen. Frühere Verfahren und Entscheidungen werden ausdrücklich benannt. Ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz betroffen ist, wird nicht allein aus der aktuellen Beschäftigung abgeleitet. Fehlende Unterlagen und eine unklare Phase erhalten konkrete Rückfragen, bevor ein Handlungsschritt vorbereitet wird.
Mitwirkung und Veränderungen abgleichen
Arbeits-, Wohnsitz- und Vermögensänderungen werden mit den einschlägigen Pflichten betrachtet. Schreiben von Gericht, Verwalter oder Treuhänder erhalten eine klare Zuordnung. Welche Regel in der konkreten Phase gilt, muss individuell geprüft werden. Eine allgemeine Checkliste wird nicht als Ersatz für die Erfüllung sämtlicher Pflichten oder für einen gerichtlichen Nachweis ausgegeben.
Risiken und Folgeauftrag vorbereiten
Besondere Forderungsarten, Einwendungen oder Hinweise auf mögliche Versagung werden zur gezielten Prüfung aufgenommen. Die vereinbarte Leistung kann eine schriftliche Einordnung, Antwortfassung oder weitere Vertretung sein. Einreichung, Verfahrensüberwachung und Rechtsbehelf werden ausdrücklich getrennt beauftragt. Nur das zuständige Gericht entscheidet über die Restschuldbefreiung und ihre konkreten Auswirkungen.
Typische Situationen
Ein Antrag soll zusammen mit dem Verfahren vorbereitet werden
Formulare und notwendige Angaben werden geordnet.
Im laufenden Verfahren ändert sich die Situation
Mitteilungspflichten und Nachweise werden konkret geprüft.
Ein Gläubiger macht besondere Einwendungen geltend
Forderungsart und Verfahrensschritt werden gezielt eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Antragsprüfung
Der Antrag und seine Voraussetzungen müssen zum konkreten Verfahren passen.
Amtliche Grundlage: § 287 InsO ↗Pflichten in der maßgeblichen Phase
Persönliche Änderungen und Obliegenheiten werden anhand des Verfahrensstands geprüft.
Amtliche Grundlage: § 295 InsO ↗Ausgenommene Forderungen
Nicht jede Forderung wird ohne Weiteres von einer Restschuldbefreiung erfasst.
Amtliche Grundlage: § 302 InsO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Phase schildern
Sie nennen Verfahren, Beschlüsse und offene Frage.
- 02
Unterlagen abgleichen
Antrag, Schreiben und Veränderungen werden zeitlich geordnet.
- 03
Aufgaben prüfen
Pflichten, besondere Forderungen und mögliche Risiken werden konkret eingeordnet.
- 04
Folgeschritt abstimmen
Die vereinbarte Antwort oder Vertretung wird mit klarer Zuständigkeit vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Antrag und gerichtliche Beschlüsse
- Schreiben von Verwalter oder Treuhänder
- Gläubiger- und Forderungsübersicht
- Angaben zu früheren Verfahren
- Nachweise aktueller Einkommens- und Vermögensänderungen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Verfahrensphase, Unterlagenumfang und besondere Einwendungen bestimmen den Auftrag. Insolvenzvorbereitung, laufende Überwachung, gerichtliche Vertretung und zusätzliche Rechtsbehelfe werden gesondert vereinbart. Eine Restschuldbefreiung oder die Erfassung sämtlicher Forderungen wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Wer entscheidet über die Restschuldbefreiung?
Das zuständige Gericht entscheidet im vorgesehenen Verfahren. Wir bereiten den ausdrücklich vereinbarten Prüfungs- oder Vertretungsschritt vor, ohne ein bestimmtes gerichtliches Ergebnis zuzusagen.
Verschwinden danach ausnahmslos alle Schulden?
Das wird nicht unterstellt. Besondere Forderungsarten und ihre Behandlung müssen konkret geprüft werden. Die Gläubigerübersicht und vorhandene Anmeldungen sind dafür wichtige Ausgangsunterlagen.
Sind die Pflichten in jeder Phase gleich?
Nein, der tatsächliche Verfahrensstand ist maßgeblich. Antrag, eröffnetes Verfahren und spätere Phase werden getrennt eingeordnet, damit eine allgemeine Zusammenfassung nicht falsche Handlungssicherheit vermittelt.
Was muss bei einem Arbeitswechsel beachtet werden?
Veränderungen und konkrete Schreiben werden mit den einschlägigen Pflichten abgeglichen. Notwendige Mitteilungen bleiben rechtzeitig zu erledigen; eine Information an uns ersetzt nicht automatisch die Meldung an die zuständige Stelle.
Können frühere Verfahren relevant sein?
Ja, sie werden ausdrücklich erfasst. Entscheidungen und Daten werden geprüft, statt eine erneute Antragstellung ohne Kenntnis der Vorgeschichte als problemlos darzustellen.
Ist die gesamte Insolvenzbegleitung enthalten?
Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der konkrete Auftrag benennt Phase, Ergebnis und Zuständigkeit. Andere Schritte, dauerhafte Überwachung oder zusätzliche Rechtsbehelfe werden gesondert beauftragt.