Was die Unterstützung umfasst
Vollstreckung und Einkommen aufnehmen
Wir lesen Beschluss, Abrechnung und bereits ergangene Anordnungen zusammen. Arbeitsentgelt, andere Bezüge und Kontoguthaben werden voneinander abgegrenzt. Die Art der Forderung und mögliche besondere Regeln werden ausdrücklich aufgenommen. Ein allgemeiner Rechnerwert wird nicht ungeprüft auf jede Pfändung übertragen.
Persönliche Nachweise abgleichen
Unterhaltspflichten und die tatsächliche Situation werden anhand vorhandener Unterlagen geordnet. Die für den maßgeblichen Zeitraum geltenden Regeln und Beträge werden konkret geprüft. Unklare Einkommensbestandteile erhalten eine eigene Zuordnung. Eine Lohnabrechnung allein beantwortet nicht sämtliche Fragen zum Schutz des später gutgeschriebenen Kontobetrags.
Vorgehen vorbereiten
Wir bereiten die ausdrücklich vereinbarte Einordnung, Nachweisliste oder Antragsfassung vor. Zuständige Zahlstelle, Vollstreckungsgericht beziehungsweise Vollstreckungsbehörde werden am konkreten Vorgang bestimmt. Eine tatsächliche Einreichung und Vertretung müssen beauftragt sein. Einwände gegen die Forderung selbst werden von der Höhe des pfändbaren Betrags getrennt geprüft.
Typische Situationen
Der Arbeitgeber behält einen Betrag ein
Pfändungsbeschluss und Abrechnung werden miteinander verglichen.
Unterhaltspflichten wurden nicht berücksichtigt
Persönliche Nachweise und mögliche Korrektur werden geprüft.
Lohn und Konto sind zugleich betroffen
Die beiden Schutzebenen werden getrennt eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Arbeitseinkommen
Der Schutz von Arbeitseinkommen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln.
Amtliche Grundlage: § 850 ZPO ↗Pfändungsgrenzen
Maßgeblicher Zeitraum und persönliche Voraussetzungen müssen für die konkrete Berechnung geprüft werden.
Amtliche Grundlage: § 850c ZPO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Pfändung schildern
Sie nennen Zahlstelle, Forderung und Auszahlungstermin.
- 02
Dokumente abgleichen
Beschluss, Einkommen und persönliche Nachweise werden geordnet.
- 03
Schutzfragen prüfen
Berechnung und zuständiger Korrekturweg werden konkret eingeordnet.
- 04
Folgeschritt abstimmen
Nachweis oder Antrag wird im beauftragten Umfang vorbereitet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder behördliche Verfügung
- Aktuelle Einkommensabrechnungen
- Nachweise von Unterhaltspflichten
- Frühere Schutzanordnungen
- Angaben zu zusätzlicher Kontopfändung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Einkommensarten, vorhandene Anordnungen und Umfang des Folgeantrags bestimmen die Vergütung. Gerichtliche oder behördliche Vertretung ist ein eigener Auftrag. Ein bestimmter frei verfügbarer Betrag wird erst nach individueller Prüfung eingeordnet und nicht pauschal garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist der Schutzbetrag für alle Personen gleich?
Die konkrete Einkommensart, persönliche Situation und besondere Anordnungen werden geprüft. Ein allgemein veröffentlichter Betrag beantwortet nicht automatisch jede individuelle Pfändungsfrage.
Gilt Lohnschutz automatisch auf dem Konto?
Beide Ebenen werden getrennt betrachtet. Eine beim Arbeitgeber erfolgte Berechnung ersetzt nicht automatisch die Prüfung von Kontoguthaben und erforderlichem Kontoschutz.
Prüfen Sie Unterhaltsforderungen mit?
Die Art der Forderung wird erfasst, weil besondere Regeln relevant sein können. Ein gewöhnlicher Tabellenwert wird nicht ungeprüft auf eine solche Pfändung übertragen.
Welche Unterhaltsnachweise sind nötig?
Die tatsächlichen Verpflichtungen und bisherigen Anordnungen werden aufgenommen. Die passende Nachweisliste wird anhand des Falls erstellt; bloße Angaben ohne Unterlagen können eine Berechnung nicht zuverlässig ersetzen.
Wird die Forderung dadurch aufgehoben?
Pfändungsschutz und Einwände gegen die Forderung sind unterschiedliche Aufgaben. Eine Korrektur des pfändbaren Betrags bedeutet nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Schuld entfällt.
Können Sie einen Antrag sofort einreichen?
Einreichung und Vertretung werden ausdrücklich vereinbart. Vorher müssen Zuständigkeit, Unterlagen und Dringlichkeit geklärt sein; eine Nachricht an uns bewirkt allein keine Schutzanordnung.