Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Nachfolge bei kinderlosen Ehepaaren planen

Sie und Ihr Ehepartner möchten festlegen, wer Vermögen beim ersten und zweiten Erbfall erhält? Wir prüfen gesetzliche Ausgangslage, bestehende Bindungen und die gewünschten Begünstigten. Wir klären den vereinbarten Prüfauftrag und dokumentieren offene Punkte sowie die nächsten Aufgaben.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie vorhandene Entscheidungen, laufende Fristen und bereits vereinbarte Termine. Eine Anfrage oder ein Entwurf ersetzt weder einen erforderlichen Abschluss noch einen ausdrücklich beauftragten Rechtsbehelf.

01

Familienlage und Eigentum erfassen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu familienlage und eigentum erfassen.

02

Ersten und zweiten Erbfall gestalten

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu ersten und zweiten erbfall gestalten.

03

Dokumente abstimmen

Sie erhalten eine nachvollziehbare Übersicht zu dokumente abstimmen.

Was die Unterstützung umfasst

Familienlage und Eigentum erfassen

Verwandtschaft, Güterstand und jeweilige Vermögenszuordnung werden aufgenommen. Gemeinsame Nutzung bedeutet nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Ohne Kinder wird der Ehepartner nicht ungeprüft als einziger möglicher gesetzlicher Erbe dargestellt.

Ersten und zweiten Erbfall gestalten

Absicherung des überlebenden Partners und spätere Begünstigung werden getrennt geplant. Änderungsfreiheit, Ersatzbegünstigte und mögliche Bindungswirkung erhalten eigene Entscheidungen. Gleichzeitiges Versterben oder Ausfall einer vorgesehenen Person werden ausdrücklich berücksichtigt.

Dokumente abstimmen

Testament, Vollmachten und vorhandene Verträge werden auf Widersprüche gelesen. Pflichtteilsfragen und Formanforderungen werden aufgenommen. Steuerliche Auswirkungen bleiben ein gesonderter fachlicher Prüfauftrag; eine Gestaltung garantiert weder Steuerfreiheit noch vollständige Konfliktvermeidung.

Typische Situationen

Familienlage und Eigentum erfassen

Verwandtschaft, Güterstand und jeweilige Vermögenszuordnung werden aufgenommen.

Ersten und zweiten Erbfall gestalten

Absicherung des überlebenden Partners und spätere Begünstigung werden getrennt geplant.

Dokumente abstimmen

Testament, Vollmachten und vorhandene Verträge werden auf Widersprüche gelesen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ausgangslage schildern

    Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.

  2. 02

    Unterlagen abgleichen

    Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.

  3. 03

    Ergebnis besprechen

    Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.

  4. 04

    Weiteren Auftrag festlegen

    Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Familien- und Verwandtschaftsübersicht
  • Ehevertrag
  • Eigentums- und Vermögensübersicht
  • Vorhandene Testamente
  • Gewünschte Ersatzbegünstigte

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Erbt mein Ehepartner ohnehin alles?

Verwandtschaft und Güterstand müssen konkret betrachtet werden. Kinderlosigkeit allein beantwortet die gesamte gesetzliche Erbfolge nicht.

Kann der überlebende Partner später alles ändern?

Gewünschte Bindung und gewählte Verfügung werden ausdrücklich geprüft. Änderungsfreiheit sollte nicht nur stillschweigend vorausgesetzt werden.

Soll ein gemeinsamer Todesfall geregelt werden?

Eine passende Ersatzregelung wird anhand Ihres Ziels vorbereitet. Der konkrete Wortlaut muss zum gewünschten Begünstigtenkreis passen.

Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?

Für nachfolge bei kinderlosen ehepaaren planen beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.

Was erhalten Sie nach der Prüfung?

Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: familienlage und eigentum erfassen, ersten und zweiten erbfall gestalten, dokumente abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.

Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Vorsorge und Nachlassplanung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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