Was die Unterstützung umfasst
Familienlage und Eigentum erfassen
Verwandtschaft, Güterstand und jeweilige Vermögenszuordnung werden aufgenommen. Gemeinsame Nutzung bedeutet nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Ohne Kinder wird der Ehepartner nicht ungeprüft als einziger möglicher gesetzlicher Erbe dargestellt.
Ersten und zweiten Erbfall gestalten
Absicherung des überlebenden Partners und spätere Begünstigung werden getrennt geplant. Änderungsfreiheit, Ersatzbegünstigte und mögliche Bindungswirkung erhalten eigene Entscheidungen. Gleichzeitiges Versterben oder Ausfall einer vorgesehenen Person werden ausdrücklich berücksichtigt.
Dokumente abstimmen
Testament, Vollmachten und vorhandene Verträge werden auf Widersprüche gelesen. Pflichtteilsfragen und Formanforderungen werden aufgenommen. Steuerliche Auswirkungen bleiben ein gesonderter fachlicher Prüfauftrag; eine Gestaltung garantiert weder Steuerfreiheit noch vollständige Konfliktvermeidung.
Typische Situationen
Familienlage und Eigentum erfassen
Verwandtschaft, Güterstand und jeweilige Vermögenszuordnung werden aufgenommen.
Ersten und zweiten Erbfall gestalten
Absicherung des überlebenden Partners und spätere Begünstigung werden getrennt geplant.
Dokumente abstimmen
Testament, Vollmachten und vorhandene Verträge werden auf Widersprüche gelesen.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtlicher Ausgangspunkt
Die konkrete Regelung wird mit Ausgangslage und gewünschtem Prüfauftrag abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 1937 BGB ↗Weitere Voraussetzungen
Zuständigkeit, Voraussetzungen und Auswirkungen werden für den einzelnen Fall eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 2303 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ausgangslage schildern
Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.
- 02
Unterlagen abgleichen
Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.
- 03
Ergebnis besprechen
Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.
- 04
Weiteren Auftrag festlegen
Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Familien- und Verwandtschaftsübersicht
- Ehevertrag
- Eigentums- und Vermögensübersicht
- Vorhandene Testamente
- Gewünschte Ersatzbegünstigte
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Erbt mein Ehepartner ohnehin alles?
Verwandtschaft und Güterstand müssen konkret betrachtet werden. Kinderlosigkeit allein beantwortet die gesamte gesetzliche Erbfolge nicht.
Kann der überlebende Partner später alles ändern?
Gewünschte Bindung und gewählte Verfügung werden ausdrücklich geprüft. Änderungsfreiheit sollte nicht nur stillschweigend vorausgesetzt werden.
Soll ein gemeinsamer Todesfall geregelt werden?
Eine passende Ersatzregelung wird anhand Ihres Ziels vorbereitet. Der konkrete Wortlaut muss zum gewünschten Begünstigtenkreis passen.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Für nachfolge bei kinderlosen ehepaaren planen beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: familienlage und eigentum erfassen, ersten und zweiten erbfall gestalten, dokumente abstimmen. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.