Was die Unterstützung umfasst
Krisenstand bestimmen
Fälligkeiten, verfügbare Mittel und bestehende Finanzierung werden aktuell aufgenommen. Vorübergehende Zahlungsengpässe und mögliche Insolvenzreife werden getrennt geprüft. Ein Sanierungswunsch ersetzt nicht die unverzügliche Prüfung gesetzlicher Pflichten.
Optionen und Beteiligte ordnen
Vertragsanpassung, Verhandlung und mögliche strukturierte Verfahren werden anhand des Falls eingeordnet. Benötigte Gläubigerzustimmung und weitere fachliche Aufgaben werden benannt. Kein Instrument wird ohne Prüfung als für jedes kleine Unternehmen geeignet dargestellt.
Maßnahmenplan vorbereiten
Zuständigkeit, Zeitplan und entscheidende Nachweise werden dokumentiert. Finanzplanung, Verhandlungen und Umsetzung erhalten jeweils einen klaren Auftrag. Die Einordnung garantiert weder neue Finanzierung noch Erhalt des Betriebs; dringende Antragspflichten werden nicht aufgeschoben.
Typische Situationen
Krisenstand bestimmen
Fälligkeiten, verfügbare Mittel und bestehende Finanzierung werden aktuell aufgenommen.
Optionen und Beteiligte ordnen
Vertragsanpassung, Verhandlung und mögliche strukturierte Verfahren werden anhand des Falls eingeordnet.
Maßnahmenplan vorbereiten
Zuständigkeit, Zeitplan und entscheidende Nachweise werden dokumentiert.
Worauf es fachlich ankommt
Rechtliche Grundlage: § 17 InsO
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 17 InsO
Rechtliche Grundlage: § 15a InsO
Die konkrete Ausgangslage und der vereinbarte Prüfgegenstand werden anhand dieser Grundlage eingeordnet. Zusätzliche Anforderungen bleiben abhängig vom Fall.
Fachliche Grundlage: § 15a InsO
Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Ausgangslage schildern
Sie nennen Ziel, Dokumente und aktuelle Termine.
- 02
Unterlagen abgleichen
Die entscheidenden Angaben werden auf Vollständigkeit und Widersprüche gelesen.
- 03
Ergebnis besprechen
Konkrete Prüfpunkte und benötigte Ergänzungen werden dokumentiert.
- 04
Weiteren Auftrag festlegen
Umsetzung und zusätzliche Vertretung werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Aktuelle Liquiditätsdaten
- Gläubiger- und Vertragsübersicht
- Finanzierungsunterlagen
- Betriebs- und Personalangaben
- Bisherige Sanierungsmaßnahmen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Umfang der Unterlagen, offene Tatsachenfragen und der gewünschte Verfahrens- oder Gestaltungsauftrag bestimmen den Aufwand. Vor weiterer Bearbeitung werden Leistungsumfang und Honorar abgestimmt. Zusätzliche Fachgutachten, notarielle Leistungen, Behördenkosten und gerichtliche Vertretung sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine vollständige Kostenerstattung wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann eine Sanierung Antragspflichten aufschieben?
Gesetzliche Pflichten müssen unabhängig vom gewünschten Sanierungsziel geprüft werden. Eine Maßnahmenidee ist keine allgemeine Fristverlängerung.
Ist neue Finanzierung enthalten?
Finanzierungsbeschaffung und rechtliche Einordnung sind unterschiedliche Aufgaben. Ein Mittelzufluss wird nicht garantiert.
Müssen Gläubiger zustimmen?
Das konkrete Instrument und die betroffenen Vertragsänderungen werden geprüft. Zustimmung wird nicht pauschal vorausgesetzt.
Welche Unterlagen werden zuerst benötigt?
Für sanierungsoptionen für kleine unternehmen prüfen beginnen wir mit den oben genannten Dokumenten. Fehlende Anlagen und unklare Zeitangaben werden gezielt nachgefragt, statt ein Ergebnis ohne vollständige Grundlage vorauszusetzen.
Was erhalten Sie nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Einordnung zu den konkreten Aufgaben: krisenstand bestimmen, optionen und beteiligte ordnen, maßnahmenplan vorbereiten. Offene Nachweise, nächste Schritte und ein zusätzlicher Umsetzungsauftrag werden klar benannt.
Sind Vertretung und zusätzliche Fachleistungen enthalten?
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Erstprüfung, Verhandlung, Einreichung und weitere Vertretung werden mit Zuständigkeit und Kosten getrennt abgestimmt. Zusätzliche technische, medizinische oder steuerliche Leistungen benötigen einen eigenen Umfang.