Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen

Sie sollen eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben oder haben bereits einen notariellen Entwurf? Wir organisieren eine Prüfung aus Ihrer persönlichen Interessenlage. Vermögen, Unterhalt, Vorsorge und laufende Verpflichtungen werden gemeinsam gelesen. Eine ausgewogene Einzelklausel kann im Zusammenspiel mit einem weitreichenden Verzicht eine andere Wirkung haben; deshalb betrachten wir den gesamten vereinbarten Umfang.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Legen Sie den Entwurf vor Unterzeichnung oder Beurkundung vor. Bereits geschlossene Vereinbarungen und Gerichtstermine sind mitzuteilen. Eine Prüfung nach Abschluss kann andere Möglichkeiten haben als die Verhandlung eines noch offenen Textes.

01

Gesamtwirkung verstehen

Leistungen, Verzicht und Bedingungen werden in einer Übersicht verbunden.

02

Offene Angaben erkennen

Unvollständige Vermögensdaten und unklare Zahlungsregeln werden markiert.

03

Änderungspunkte vorbereiten

Formfragen und konkrete Verhandlungsvorschläge werden priorisiert.

Was die Unterstützung umfasst

Ausgangslage und Interessen aufnehmen

Wir erfassen Eheverlauf, Kinderbetreuung, Einkommen, Vermögen und frühere Abreden. Beide Seiten brauchen nachvollziehbare Grundlagen für weitreichende Regelungen. Die bloße Beschreibung einer einvernehmlichen Scheidung ersetzt keine vollständige Bestandsaufnahme.

Regelungen gemeinsam bewerten

Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Wohnkosten und Schulden werden auf Wechselwirkungen geprüft. Ein pauschaler Ausgleichsbetrag muss erkennen lassen, was er erledigt. Bedingungen, Fälligkeit und Sicherheiten sind ebenso wichtig wie die genannte Summe.

Form und Umsetzung klären

Einzelne Regelungsbereiche können notarielle Beurkundung oder besondere gerichtliche Schritte erfordern. Ein unterschriebenes Privatpapier ist nicht für jede Scheidungsfolge ausreichend. Notariat, anwaltliche Vertretung und Vollstreckbarkeit werden als eigene Rollen und Anforderungen eingeordnet.

Typische Situationen

Ein Verzicht soll gegen eine Einmalzahlung erfolgen

Wir prüfen, welche Ansprüche der Verzicht erfasst und wann die Zahlung erfolgt. Fehlende Auskunft oder ungesicherte Fälligkeit können die Entscheidung verändern. Eine Summe allein zeigt nicht die wirtschaftliche Gesamtwirkung.

Die gemeinsame Immobilie bleibt bei einem Ehegatten

Eigentumsübertragung, Kredit und Nutzung werden auseinandergehalten. Eine interne Übernahme der Raten befreit den anderen nicht automatisch gegenüber der Bank. Weitere Mitwirkungen werden im Entwurf sichtbar gemacht.

Der Entwurf enthält umfassende Erledigungsklauseln

Bereits bekannte und noch offene Themen werden abgeglichen. Auch Vorsorgerechte oder spätere Anpassungen können betroffen sein. Unbestimmte Sammelformeln werden nicht als harmlose Standardtexte behandelt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Entwurf vorlegen

    Senden Sie die vollständige Fassung mit Termin und Anlagen.

  2. 02

    Interessen klären

    Ihre Rolle, Prüfbereiche und befugte Zuständigkeit werden vereinbart.

  3. 03

    Wirkung erläutern

    Pflichten, Verzicht und offene Voraussetzungen werden verbunden.

  4. 04

    Änderungen abstimmen

    Weitere Fassungen und Verhandlungen werden gezielt beauftragt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vollständiger Entwurf mit Anlagen
  • Frühere Ehe- und Trennungsvereinbarungen
  • Einkommen und Vermögensübersicht
  • Kreditunterlagen und Vorsorgeauskünfte
  • Geplanter Termin und persönliches Ziel

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Zahl der Regelungsbereiche, Vermögenskomplexität und benötigte Verhandlungsrunden bestimmen den Aufwand. Notarielle Gebühren, Bewertungen und gerichtliche Schritte sind nicht automatisch enthalten. Umfang und Honorar werden vor Beginn benannt. Die Prüfung ersetzt keine unabhängige Vermögensbewertung.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Kann ein gemeinsamer Entwurf beide Interessen abdecken?

Eine Prüfung aus Ihrer Rolle bleibt sinnvoll. Eine gemeinsame Bezeichnung ersetzt keine Klärung möglicher Interessenkonflikte und der zulässigen Vertretung.

Ist jede Vereinbarung notariell zu schließen?

Die einzelnen Inhalte haben unterschiedliche Formanforderungen. Diese werden konkret geprüft; ein privates Papier genügt nicht für jede Regelung.

Wird die Bank durch unsere Vereinbarung gebunden?

Eine interne Schuldenverteilung ersetzt nicht automatisch die Zustimmung oder Entlassung durch den Kreditgeber. Außenhaftung wird gesondert betrachtet.

Kann auf alle Ansprüche pauschal verzichtet werden?

Wirkung, Voraussetzungen und rechtliche Grenzen müssen am Einzelfall geprüft werden. Eine umfassende Formulierung sollte nicht ohne Bestandsaufnahme übernommen werden.

Prüfen Sie einen bereits unterschriebenen Text?

Ja, der Auftrag und die möglichen Prüfwege werden dann an den bestehenden Abschluss angepasst. Eine spätere Änderung kann nicht vorausgesetzt werden.

Ist die Beurkundung im Honorar enthalten?

Nur bei ausdrücklich vereinbarter Leistung. Notariat und weitere externe Tätigkeiten werden getrennt benannt.

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Alle Themen: Scheidung und Trennung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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