Was die Unterstützung umfasst
Ausgangslage und Interessen aufnehmen
Wir erfassen Eheverlauf, Kinderbetreuung, Einkommen, Vermögen und frühere Abreden. Beide Seiten brauchen nachvollziehbare Grundlagen für weitreichende Regelungen. Die bloße Beschreibung einer einvernehmlichen Scheidung ersetzt keine vollständige Bestandsaufnahme.
Regelungen gemeinsam bewerten
Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Wohnkosten und Schulden werden auf Wechselwirkungen geprüft. Ein pauschaler Ausgleichsbetrag muss erkennen lassen, was er erledigt. Bedingungen, Fälligkeit und Sicherheiten sind ebenso wichtig wie die genannte Summe.
Form und Umsetzung klären
Einzelne Regelungsbereiche können notarielle Beurkundung oder besondere gerichtliche Schritte erfordern. Ein unterschriebenes Privatpapier ist nicht für jede Scheidungsfolge ausreichend. Notariat, anwaltliche Vertretung und Vollstreckbarkeit werden als eigene Rollen und Anforderungen eingeordnet.
Typische Situationen
Ein Verzicht soll gegen eine Einmalzahlung erfolgen
Wir prüfen, welche Ansprüche der Verzicht erfasst und wann die Zahlung erfolgt. Fehlende Auskunft oder ungesicherte Fälligkeit können die Entscheidung verändern. Eine Summe allein zeigt nicht die wirtschaftliche Gesamtwirkung.
Die gemeinsame Immobilie bleibt bei einem Ehegatten
Eigentumsübertragung, Kredit und Nutzung werden auseinandergehalten. Eine interne Übernahme der Raten befreit den anderen nicht automatisch gegenüber der Bank. Weitere Mitwirkungen werden im Entwurf sichtbar gemacht.
Der Entwurf enthält umfassende Erledigungsklauseln
Bereits bekannte und noch offene Themen werden abgeglichen. Auch Vorsorgerechte oder spätere Anpassungen können betroffen sein. Unbestimmte Sammelformeln werden nicht als harmlose Standardtexte behandelt.
Worauf es fachlich ankommt
Unterhaltsvereinbarung formgerecht einordnen
§ 1585c BGB betrifft Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt und besondere Formanforderungen vor Rechtskraft der Scheidung.
Amtliche Grundlage: § 1585c BGB ↗Notarielle Form berücksichtigen
§ 1410 BGB regelt die Form eines Ehevertrags. Welche Bestandteile der konkreten Vereinbarung formbedürftig sind, wird gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1410 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Entwurf vorlegen
Senden Sie die vollständige Fassung mit Termin und Anlagen.
- 02
Interessen klären
Ihre Rolle, Prüfbereiche und befugte Zuständigkeit werden vereinbart.
- 03
Wirkung erläutern
Pflichten, Verzicht und offene Voraussetzungen werden verbunden.
- 04
Änderungen abstimmen
Weitere Fassungen und Verhandlungen werden gezielt beauftragt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vollständiger Entwurf mit Anlagen
- Frühere Ehe- und Trennungsvereinbarungen
- Einkommen und Vermögensübersicht
- Kreditunterlagen und Vorsorgeauskünfte
- Geplanter Termin und persönliches Ziel
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Regelungsbereiche, Vermögenskomplexität und benötigte Verhandlungsrunden bestimmen den Aufwand. Notarielle Gebühren, Bewertungen und gerichtliche Schritte sind nicht automatisch enthalten. Umfang und Honorar werden vor Beginn benannt. Die Prüfung ersetzt keine unabhängige Vermögensbewertung.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann ein gemeinsamer Entwurf beide Interessen abdecken?
Eine Prüfung aus Ihrer Rolle bleibt sinnvoll. Eine gemeinsame Bezeichnung ersetzt keine Klärung möglicher Interessenkonflikte und der zulässigen Vertretung.
Ist jede Vereinbarung notariell zu schließen?
Die einzelnen Inhalte haben unterschiedliche Formanforderungen. Diese werden konkret geprüft; ein privates Papier genügt nicht für jede Regelung.
Wird die Bank durch unsere Vereinbarung gebunden?
Eine interne Schuldenverteilung ersetzt nicht automatisch die Zustimmung oder Entlassung durch den Kreditgeber. Außenhaftung wird gesondert betrachtet.
Kann auf alle Ansprüche pauschal verzichtet werden?
Wirkung, Voraussetzungen und rechtliche Grenzen müssen am Einzelfall geprüft werden. Eine umfassende Formulierung sollte nicht ohne Bestandsaufnahme übernommen werden.
Prüfen Sie einen bereits unterschriebenen Text?
Ja, der Auftrag und die möglichen Prüfwege werden dann an den bestehenden Abschluss angepasst. Eine spätere Änderung kann nicht vorausgesetzt werden.
Ist die Beurkundung im Honorar enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbarter Leistung. Notariat und weitere externe Tätigkeiten werden getrennt benannt.