Was die Unterstützung umfasst
Offene Vorgänge sammeln
Wir erfassen letzte Rechnungen, Gutschriften, Bestände und laufende Zahlungen. Offene Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben sichtbar. Verkauf von Vermögen, Privatentnahme oder Liquidation sind fachlich unterschiedliche Vorgänge und werden nicht im Organisationsauftrag eigenmächtig steuerlich bewertet.
Systeme und Übergabe koordinieren
Bank-, Rechnungs- und Verkaufsdaten werden mit verfügbaren Exportmöglichkeiten aufgenommen. Ein PDF-Bericht ersetzt nicht automatisch den erforderlichen Datenbestand. Vor Vertragskündigung werden Zugriff, Lesbarkeit und verantwortliche Aufbewahrung geklärt. Passwörter und sensible Daten werden nicht in frei zugänglichen Listen veröffentlicht.
Nachlauf und Fachbearbeitung zuordnen
Aufbewahrung hängt von Dokumentart und einschlägigen Anforderungen ab. Offene Prüfungen und spätere Korrekturen können weitere Bedeutung haben. Steuerliche Abschlussarbeiten, Registerverfahren, Liquidation und Insolvenzberatung sind eigene Aufträge. Die Koordination erklärt den Betrieb nicht automatisch gegenüber allen Stellen für vollständig beendet.
Typische Situationen
Der Softwarevertrag endet unmittelbar nach der Schließung
Datenumfang und Export werden vor Ablauf geprüft. Nur die letzte Auswertung herunterzuladen kann unzureichend sein. Lesbarkeit und Zugriff im Nachlauf erhalten eine konkrete Verantwortung.
Kunden zahlen erst Monate später
Forderung, Zahlung und mögliche Gebühren werden als Nachlauf erfasst. Geschäftseinstellung beendet nicht jede offene Aufgabe. Fachliche Zuordnung und Bearbeitung bleiben vereinbart.
Papierbelege liegen bei mehreren Mitarbeitenden
Bestand, Rückgabe und zentrale Ablage werden organisiert. Fehlende Unterlagen erhalten eine dokumentierte Liste. Eine geschlossene Bürotür ersetzt keine geordnete Aufbewahrung.
Worauf es fachlich ankommt
Aufbewahrung und Datenbestand beachten
§ 147 AO betrifft aufbewahrungspflichtige Unterlagen und Anforderungen an ihre Verfügbarkeit. Dokumentart und konkrete Situation werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 147 AO ↗Nachvollziehbarkeit erhalten
§ 146 AO betrifft geordnete Aufzeichnungen und Änderungen. Abschluss und Export dürfen bestehende Nachweise nicht unkenntlich machen.
Amtliche Grundlage: § 146 AO ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Termin nennen
Beschreiben Sie Schließung und auslaufende Zugänge.
- 02
Aufgaben sammeln
Offene Vorgänge und Fachaufträge werden abgegrenzt.
- 03
Übergabe durchführen
Daten, Belege und Rückfragen werden dokumentiert.
- 04
Nachlauf festlegen
Aufbewahrung und spätere Bearbeitung erhalten Zuständigkeit.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Schließungsplan und Systemlaufzeiten
- Offene Posten und letzte Belege
- Übersicht über Konten und Datenquellen
- Vorhandene Exporte und Ablageorte
- Fachzuständigkeit und behördliche Schreiben
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Systemzahl, Datenumfang und ungeklärte Restvorgänge bestimmen den Aufwand. Steuerabschluss, Liquidation, Forderungseinzug und Insolvenzberatung sind gesonderte Leistungen. Ergebnis, Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Die Koordination garantiert keine abschließende Erledigung aller rechtlichen Pflichten.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Dürfen Belege nach Schließung entsorgt werden?
Nicht pauschal. Aufbewahrung richtet sich nach Unterlagenart und konkreter Rechtslage. Offene Verfahren können zusätzliche Bedeutung haben.
Genügt der letzte Monatsbericht als Export?
Nicht automatisch. Erforderliche Daten und Belege werden konkret bestimmt. Zusammengefasste Zahlen ersetzen nicht jede Grundlage.
Ist die Gewerbeabmeldung enthalten?
Nur bei gesondert vereinbartem Umfang. Sie ist von steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Aufgaben zu unterscheiden.
Wer bearbeitet spätere Zahlungseingänge?
Zuständigkeit und Datenzugang werden im Nachlauf festgelegt. Das sollte vor Schließung geklärt sein.
Ist ein steuerlicher Abschluss enthalten?
Er benötigt ausdrücklich befugte Fachzuständigkeit und einen eigenen Leistungsumfang. Organisation ersetzt keine Fachbewertung.
Was gilt bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Eine unverzügliche gesonderte insolvenzrechtliche Prüfung kann erforderlich sein. Der Übergabeauftrag beantwortet diese Lage nicht allein.