Was die Unterstützung umfasst
Bestand und Ausgangsdaten erfassen
Rechnungen, Lieferantenposten und verfügbare Zahlungsdaten werden aufgenommen. Eröffnungsbestand und bereits geklärte Vorgänge müssen stimmen. Eine Liste mit offenen Beträgen erklärt nicht automatisch jeden rechtlichen Streitstand.
Zuordnung und Kontrolle einrichten
Teilzahlungen, Gutschriften und abweichende Verwendungszwecke werden mit dem Vorgang verbunden. Regeln werden nur nach konkreter Datenprüfung zugesagt. Automatische Zuordnung braucht Kontrolle unklarer Fälle statt pauschaler Erledigung.
Übergabe und Folgeaktionen planen
Vertrieb, Einkauf und Buchhaltung erhalten definierte Rückfragenwege. Mahnung und Rechtsverfolgung sind eigene Aufgaben. Zulässiger Bearbeitungsumfang und zuständige befugte Person werden vor Beginn benannt.
Typische Situationen
Ein Kunde bezahlt mehrere Rechnungen gemeinsam
Gesamtbetrag und Bezug werden aufgeschlüsselt. Nicht belegte Zuordnungen bleiben offen. Eine Sammelzahlung darf nicht allein nach Datum beliebig verteilt werden.
Eine Gutschrift fehlt in der Liste
Rechnung, Korrektur und Zahlung werden gemeinsam geprüft. Der offene Bestand kann sonst zu hoch erscheinen. Aktualisierung und nachvollziehbarer Änderungsstand werden abgestimmt.
Vertrieb und Buchhaltung führen verschiedene Listen
Datenquelle, Rhythmus und Freigabe werden definiert. Eine zweite parallele Liste kann Widersprüche erzeugen. Der Prozess braucht einen nachvollziehbaren aktuellen Stand.
Worauf es fachlich ankommt
Geschäftsbezogene Ordnung beachten
§ 239 HGB betrifft Handelsbücher unter seinen Voraussetzungen. Vollständige und nachvollziehbare Zuordnung wird im konkreten Prozess betrachtet.
Amtliche Grundlage: § 239 HGB ↗Zulässigen Umfang abstimmen
§ 6 StBerG enthält begrenzte Bearbeitungsmöglichkeiten unter Voraussetzungen. Mahnung, Rechtsdienstleistung und Steuerberatung sind gesonderte Aufgaben.
Amtliche Grundlage: § 6 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bestand schildern
Nennen Sie Postenzahl und derzeitige Datenquellen.
- 02
Umfang vereinbaren
Bearbeitung, Befugnis und Folgeaktionen werden abgegrenzt.
- 03
Zuordnung einrichten
Offene und unklare Vorgänge werden nachvollziehbar markiert.
- 04
Abstimmung festlegen
Verantwortliche und Rhythmus erhalten konkrete Regeln.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Rechnungs- und Lieferantenbestand
- Bank- und Zahlungsdaten
- Gutschriften und Teilzahlungen
- Bestehende Listen und Prozesse
- Zuständigkeiten und strittige Vorgänge
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Postenzahl, Datenqualität und Zahlungswege bestimmen den Aufwand. Inkasso, Klage und steuerliche Fachprüfung sind nicht automatisch enthalten. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn vereinbart. Ein eingerichteter Prozess garantiert weder Zahlungseingänge noch die vollständige Richtigkeit ungeprüfter Ausgangsdaten.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jeder offene Posten eine berechtigte Forderung?
Die Liste beschreibt einen Bearbeitungsstand. Rechtliche Berechtigung und Streitgrund müssen gesondert geprüft werden; ein offener Betrag ist noch keine Anspruchsbestätigung.
Wer versendet Mahnungen?
Das wird ausdrücklich vereinbart. Eine Offene-Posten-Einrichtung enthält keine automatische Kommunikation oder gerichtliche Rechtsverfolgung.
Sind Teilzahlungen erkennbar?
Sie werden mit Rechnung und Rest verbunden. Unklare Zuordnung bleibt sichtbar statt eine vollständige Erledigung zu behaupten.
Kann die Zuordnung automatisiert werden?
Daten und geeignete Regeln werden zuerst geprüft. Technische Möglichkeiten und Kontrolle unklarer Fälle sind konkret abzustimmen, nicht pauschal zugesagt.
Wahrt die Liste Verjährungsfristen?
Nein. Rechtliche Fristen brauchen eigene Behandlung. Nennen Sie solche Termine und vorhandene Gerichtsunterlagen gesondert.
Sind Lieferantenposten enthalten?
Der Umfang wird vor Beginn festgelegt. Forderungen und Verbindlichkeiten werden getrennt bearbeitet und sollen nicht in einer unklaren Gesamtsumme verschwinden.