Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Erbschaftsteuererklärung begleiten

Nach einem Erbfall fordert das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung an? Wir organisieren Unterlagen und die ausdrücklich befugte steuerliche Bearbeitung. Erbenstellung, steuerlicher Erwerb und Bewertung sind unterschiedliche Fragen. Auch wenn Sie keine Steuer erwarten, müssen Anzeige- und Erklärungspflichten gesondert geprüft werden.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Todesdatum, Kenntnis und behördlichen Abgabetermin. Erwerbsanzeige und angeforderte Erklärung sind unterschiedliche Schritte. Ausnahmen und Fristen werden konkret fachlich geprüft; eine Vermutung über Freibeträge ersetzt diese Prüfung nicht.

01

Erwerb erfassen

Beteiligung und Nachlassposition werden dokumentiert.

02

Werte vorbereiten

Vermögen und Schulden erhalten nachvollziehbare Belege.

03

Erklärung koordinieren

Zuständigkeit, Rückfragen und Termin werden geklärt.

Was die Unterstützung umfasst

Erbfall und eigene Position aufnehmen

Testament, Erbnachweis und Erwerbsanteil werden gelesen. Vermächtnis und Erbenstellung können steuerlich unterschiedliche Vorgänge betreffen. Auslandsbezug und frühere Zuwendungen werden benannt.

Bewertungsunterlagen sammeln

Konten, Immobilien, Beteiligungen und Verbindlichkeiten werden nach Stichtag geordnet. Ein erbrechtlicher Vergleichswert wird nicht automatisch als steuerlicher Wert übernommen. Fehlende Belege bleiben als Rückfragen sichtbar.

Fachbearbeitung organisieren

Anzeige, Erklärung und spätere Bescheide werden getrennt zugeordnet. Befreiung und Freibetrag benötigen konkrete Voraussetzungen. Steuerliche Bewertung, Abgabe und Vertretung erfolgen nur im bestätigten befugten Umfang.

Typische Situationen

Eine Immobilie macht den größten Teil aus

Objektunterlagen und Erwerbsanteil werden gesammelt. Bewertung braucht eine eigene Grundlage.

Mehrere Erben teilen den Nachlass später

Erwerb und spätere Verteilung werden getrennt dokumentiert. Die Aufteilung ersetzt keine steuerliche Prüfung.

Frühere Schenkungen sind bekannt

Zeitpunkt, Betrag und Bescheide werden aufgenommen. Sie werden nicht pauschal als bedeutungslos behandelt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Erbfall nennen

    Geben Sie Erwerb und behördliche Termine an.

  2. 02

    Fachauftrag klären

    Anzeige und Erklärung werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise ordnen

    Bestand und Bewertungsfragen werden gesammelt.

  4. 04

    Abgabe abstimmen

    Befugte Bearbeitung und Rückfragen werden koordiniert.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Sterbe- und Erbnachweise
  • Finanzamtsaufforderung
  • Vermögens- und Schuldenbelege
  • Frühere Schenkungen und Bescheide
  • Immobilien- und Beteiligungsunterlagen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vermögensarten, Bewertungsumfang und Auslandsbezug bestimmen das Honorar. Gutachten und Einspruch sind gesonderte Leistungen. Fachzuständigkeit wird vor Beginn bestätigt. Steuerfreiheit wird nicht ohne Prüfung versprochen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist die Erwerbsanzeige die Steuererklärung?

Nein. Beide Schritte haben eigene Voraussetzungen und Umfang.

Muss trotz erwarteter Steuerfreiheit reagiert werden?

Pflichten und Ausnahmen werden fachlich geprüft. Eine eigene Freibetragsvermutung genügt nicht.

Gilt der Verkaufswert als Steuerwert?

Bewertungsgrundlage und Stichtag sind gesondert zu prüfen.

Sind frühere Schenkungen wichtig?

Bekannte Erwerbe werden aufgenommen und fachlich eingeordnet.

Ist ein Einspruch enthalten?

Nur bei ausdrücklich vereinbartem Auftrag. Bescheidzugang wird sofort genannt.

Wer unterschreibt oder übermittelt?

Zuständigkeit und befugte Vertretung werden vor Abgabe bestätigt.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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