Was die Unterstützung umfasst
Übertragung vollständig erfassen
Geld, Immobilie und Beteiligung werden nach tatsächlichem Inhalt beschrieben. Schuldübernahme, Nutzungsrechte und Rückforderungsregeln können Bedeutung haben. Der Begriff Geschenk allein beantwortet nicht jede Einordnung.
Familien- und Erwerbslage sammeln
Verwandtschaft und bekannte frühere Zuwendungen werden nach Datum geordnet. Werte und Unterlagen bleiben nachvollziehbar. Organisatorische Sammlung ersetzt keine fachliche Freibetrags- oder Befreiungsentscheidung.
Umsetzung abstimmen
Anzeige, mögliche Erklärung und Vertragsvollzug werden getrennt behandelt. Notar und Steuerfachperson erhalten passende Aufgaben. Eine bestimmte Steuergestaltung oder künstliche Stückelung wird nicht als ungeprüfte Standardlösung empfohlen.
Typische Situationen
Eine Immobilie wird mit Wohnrecht übertragen
Recht, Gegenleistung und Wertunterlagen werden aufgenommen. Voller Marktwert ist nicht automatisch jede steuerliche Grundlage.
Mehrere Geldzahlungen wurden geleistet
Empfänger und Zeitpunkte werden dokumentiert. Einzelzahlungen werden nicht ohne Prüfung isoliert bewertet.
Ein Darlehen wird später erlassen
Ursprüngliche Vereinbarung und Erlass werden gelesen. Wirtschaftlicher Vorteil und Bezeichnung müssen fachlich eingeordnet werden.
Worauf es fachlich ankommt
Erwerbsanzeige prüfen
§ 30 ErbStG betrifft Erwerbsanzeigen einschließlich bestimmter Schenkungsvorgänge. Voraussetzungen und Ausnahmen werden fachlich geprüft.
Amtliche Grundlage: § 30 ErbStG ↗Befugte Fachzuständigkeit klären
§ 3 StBerG betrifft die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung. Steuerliche Beratung und Erklärungsleistung werden vor Beginn ausdrücklich zugeordnet.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Zuwendung schildern
Nennen Sie Personen und Gegenstand.
- 02
Auftrag bestimmen
Steuer- und Vertragsfragen werden getrennt.
- 03
Unterlagen vorbereiten
Werte und Bedingungen werden geordnet.
- 04
Fachprüfung abstimmen
Pflichten und Vollzug werden koordiniert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Übertragungsentwurf oder Nachweis
- Verwandtschaftsangaben
- Frühere Zuwendungen
- Wert- und Gegenleistungsunterlagen
- Bescheide und geplanter Vollzug
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vermögensart, frühere Erwerbe und Bedingungen bestimmen den Aufwand. Notar, Bewertung und Erklärung sind gesonderte Positionen. Honorar und befugte Fachzuständigkeit werden vor Beginn benannt. Steuerfreiheit wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist eine Familienschenkung immer steuerfrei?
Beziehung und Voraussetzungen werden konkret geprüft. Keine pauschale Befreiung wird unterstellt.
Wer muss eine Anzeige prüfen lassen?
Beteiligte und Vorgang werden nach § 30 ErbStG eingeordnet.
Sind kleine Teilzahlungen getrennte Fälle?
Zusammenhang und frühere Erwerbe gehören zur Fachprüfung.
Hat ein Wohnrecht Bedeutung?
Inhalt und Bewertung können relevant sein. Benötigte Unterlagen werden gesammelt.
Ist der Schenkungsvertrag enthalten?
Nur bei gesondert vereinbartem Auftrag und passender Form.
Prüfen Sie bereits ausgeführte Schenkungen?
Ja, im befugt vereinbarten Umfang. Zeitpunkt und bisherige Meldungen werden sofort genannt.