Was die Unterstützung umfasst
Tätigkeit und Ort aufnehmen
Arbeitgeberarbeitsplatz, Heimarbeit und weitere Arbeitsorte werden beschrieben. Arbeitnehmer und Selbstständige haben unterschiedliche Grundlagendokumente. Die Bezeichnung Homeoffice beantwortet die Voraussetzungen nicht allein.
Regelungen auseinanderhalten
Arbeitszimmer, Pauschale und Arbeitsmittel werden als eigene Prüfpunkte aufgenommen. Raumaufteilung und Nutzung brauchen nachvollziehbare Angaben. Kosten werden nicht automatisch vollständig dem beruflichen Bereich zugerechnet.
Erklärung vorbereiten
Tage, Zahlungen und mögliche Doppelzuordnung werden abgeglichen. Fachperson entscheidet nach konkreten Voraussetzungen. Mietrecht, Arbeitsrecht und technische Arbeitsplatzberatung sind gesonderte Leistungen.
Typische Situationen
Der Schreibtisch steht im Wohnzimmer
Tatsächliche Nutzung wird beschrieben. Das ist nicht automatisch ein separates Arbeitszimmer.
Teilweise wird ins Büro gefahren
Kalender und Arbeitsorte werden aufgenommen. Dieselben Tage werden nicht ungeprüft mehrfach angesetzt.
Der Arbeitgeber erstattet Ausstattung
Erstattung und eigene Zahlung werden dokumentiert. Doppelte Berücksichtigung ist ein Prüfpunkt.
Worauf es fachlich ankommt
Häusliche Tätigkeit abgrenzen
§ 4 EStG enthält unter anderem Regelungen zu häuslichen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten. Voraussetzungen werden fachlich geprüft.
Amtliche Grundlage: § 4 EStG ↗Arbeitnehmeraufwendungen einordnen
§ 9 EStG betrifft Werbungskosten und einschlägige Verweisungen. Beschäftigungsform und Aufwendungen werden verbunden.
Amtliche Grundlage: § 9 EStG ↗Befugte Fachzuständigkeit klären
§ 3 StBerG betrifft die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung. Steuerliche Beratung und Erklärungsleistung werden vor Beginn ausdrücklich zugeordnet.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Situation schildern
Nennen Sie Tätigkeit und Arbeitsorte.
- 02
Fachauftrag bestimmen
Steuerprüfung und andere Fragen werden getrennt.
- 03
Nachweise ordnen
Tage und Kosten werden abgeglichen.
- 04
Erklärung abstimmen
Befugte Bewertung wird koordiniert.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung
- Arbeitskalender
- Raum- und Nutzungsangaben
- Kostenbelege und Erstattungen
- Steuerjahr und bisherige Erklärung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Beschäftigungsform, Nutzungsvarianten und Belegumfang bestimmen den Aufwand. Erklärung und zusätzliche Rechtsfragen werden gesondert vereinbart. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Abzug wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist jeder Schreibtisch ein Arbeitszimmer?
Nein. Nutzung und Voraussetzungen werden konkret geprüft.
Sind Pauschale und Raumkosten dasselbe?
Nein. Die einschlägigen Regelungen werden getrennt betrachtet.
Brauche ich einen Kalender?
Nachvollziehbare Tage und Arbeitsorte unterstützen die Prüfung. Fehlende Angaben werden nicht erfunden.
Was gilt bei Arbeitgebererstattung?
Eigene Zahlung und Erstattung werden abgeglichen. Doppelzuordnung ist zu prüfen.
Prüfen Sie Selbstständige?
Beschäftigungsform und befugter Fachauftrag werden ausdrücklich abgegrenzt.
Ist die Einkommensteuererklärung enthalten?
Nur bei gesondert bestätigtem Umfang und Zuständigkeit.