Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Homeoffice steuerlich klären

Sie arbeiten von zu Hause und möchten die steuerlich relevanten Aufwendungen klären? Wir organisieren die Unterlagen für eine befugte Fachprüfung. Tagesbezogene Regelung und häusliches Arbeitszimmer werden unterschieden. Ein Schreibtisch in der Wohnung begründet nicht automatisch den Abzug sämtlicher Wohnkosten.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Steuerjahr, Beschäftigungsform und bereits geltend gemachte Beträge. Arbeitgebererstattung und eigene Kosten werden getrennt erfasst. Arbeits- und Pendeltage sollen nachvollziehbar bleiben; fehlende Aufzeichnungen werden nicht durch erfundene Kalender ergänzt.

01

Arbeitssituation erfassen

Tätigkeit und tatsächliche Nutzung werden beschrieben.

02

Nachweise sammeln

Tage, Raum und Erstattungen werden geordnet.

03

Fachfrage klären

Zulässige Zuordnung und Erklärung werden abgestimmt.

Was die Unterstützung umfasst

Tätigkeit und Ort aufnehmen

Arbeitgeberarbeitsplatz, Heimarbeit und weitere Arbeitsorte werden beschrieben. Arbeitnehmer und Selbstständige haben unterschiedliche Grundlagendokumente. Die Bezeichnung Homeoffice beantwortet die Voraussetzungen nicht allein.

Regelungen auseinanderhalten

Arbeitszimmer, Pauschale und Arbeitsmittel werden als eigene Prüfpunkte aufgenommen. Raumaufteilung und Nutzung brauchen nachvollziehbare Angaben. Kosten werden nicht automatisch vollständig dem beruflichen Bereich zugerechnet.

Erklärung vorbereiten

Tage, Zahlungen und mögliche Doppelzuordnung werden abgeglichen. Fachperson entscheidet nach konkreten Voraussetzungen. Mietrecht, Arbeitsrecht und technische Arbeitsplatzberatung sind gesonderte Leistungen.

Typische Situationen

Der Schreibtisch steht im Wohnzimmer

Tatsächliche Nutzung wird beschrieben. Das ist nicht automatisch ein separates Arbeitszimmer.

Teilweise wird ins Büro gefahren

Kalender und Arbeitsorte werden aufgenommen. Dieselben Tage werden nicht ungeprüft mehrfach angesetzt.

Der Arbeitgeber erstattet Ausstattung

Erstattung und eigene Zahlung werden dokumentiert. Doppelte Berücksichtigung ist ein Prüfpunkt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Situation schildern

    Nennen Sie Tätigkeit und Arbeitsorte.

  2. 02

    Fachauftrag bestimmen

    Steuerprüfung und andere Fragen werden getrennt.

  3. 03

    Nachweise ordnen

    Tage und Kosten werden abgeglichen.

  4. 04

    Erklärung abstimmen

    Befugte Bewertung wird koordiniert.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeschreibung
  • Arbeitskalender
  • Raum- und Nutzungsangaben
  • Kostenbelege und Erstattungen
  • Steuerjahr und bisherige Erklärung

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Beschäftigungsform, Nutzungsvarianten und Belegumfang bestimmen den Aufwand. Erklärung und zusätzliche Rechtsfragen werden gesondert vereinbart. Honorar und Zuständigkeit werden vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Abzug wird nicht zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist jeder Schreibtisch ein Arbeitszimmer?

Nein. Nutzung und Voraussetzungen werden konkret geprüft.

Sind Pauschale und Raumkosten dasselbe?

Nein. Die einschlägigen Regelungen werden getrennt betrachtet.

Brauche ich einen Kalender?

Nachvollziehbare Tage und Arbeitsorte unterstützen die Prüfung. Fehlende Angaben werden nicht erfunden.

Was gilt bei Arbeitgebererstattung?

Eigene Zahlung und Erstattung werden abgeglichen. Doppelzuordnung ist zu prüfen.

Prüfen Sie Selbstständige?

Beschäftigungsform und befugter Fachauftrag werden ausdrücklich abgegrenzt.

Ist die Einkommensteuererklärung enthalten?

Nur bei gesondert bestätigtem Umfang und Zuständigkeit.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Steuern für Privatpersonen

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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