Was die Unterstützung umfasst
Anlass und Tätigkeitsstätte prüfen
Arbeitgeberzuordnung, Reiseauftrag und tatsächlicher Einsatz werden aufgenommen. Erste Tätigkeitsstätte und auswärtige Tätigkeit haben unterschiedliche Regeln. Gemischte Reiseanteile werden nachvollziehbar dokumentiert.
Aufwendungen erfassen
Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden getrennt geordnet. Gestellte Mahlzeiten und Arbeitgebererstattungen können den Ansatz beeinflussen. Private Ausgaben werden nicht unter einer Sammelposition verborgen.
Jahresbezogene Einordnung abstimmen
Pauschalen, Nachweiswege und zeitliche Grenzen werden durch die befugte Stelle geprüft. Ausland und längerfristige Einsätze können weitere Anforderungen auslösen. Laufende Reisekostenabrechnung ist ein separater organisatorischer Auftrag.
Typische Situationen
Eine Dienstreise enthält private Urlaubstage
Anlass und Kostenanteile werden getrennt dargestellt.
Der Arbeitgeber bezahlt Mahlzeiten
Zeiten, Mahlzeiten und Erstattung werden dokumentiert.
Mehrere Monate wird derselbe Ort besucht
Zuordnung und zeitliche Regeln werden konkret geprüft.
Worauf es fachlich ankommt
Reise und Arbeitsweg abgrenzen
§ 9 EStG betrifft Werbungskosten, Tätigkeitsstätte und bestimmte Reisekosten. Einzelne Kostenarten werden getrennt geprüft.
Amtliche Grundlage: § 9 EStG ↗Steuerpflicht als Vorfrage
§ 1 EStG betrifft Steuerpflicht. Bei internationalen Reisen sind persönliche Ausgangslage und weitere Regeln zu klären.
Amtliche Grundlage: § 1 EStG ↗Befugte Steuerberatung festlegen
§ 3 StBerG betrifft Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen. Leistungserbringer und Prüfauftrag werden vor Beginn benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Reisen nennen
Anlass und Zeitraum werden aufgenommen.
- 02
Verlauf dokumentieren
Orte und private Anteile werden geordnet.
- 03
Belege abgleichen
Kosten und Erstattung werden verbunden.
- 04
Fachprüfung abstimmen
Ansatz und weiterer Auftrag werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Reiseauftrag und Anlass
- Zeiten und Orte
- Fahrt- und Unterkunftsbelege
- Gestellte Mahlzeiten
- Erstattungen und Arbeitgeberzuordnung
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Reisezahl, Belege und internationale Fragen bestimmen den Aufwand. Laufende Abrechnung und Erklärungserstellung sind gesondert. Honorar und befugte Stelle werden vor Beginn bestätigt. Ein bestimmter Abzug oder Steuerbetrag wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist Pendeln eine Dienstreise?
Tätigkeitsstätte und tatsächlicher Einsatz werden unterschieden.
Kann eine Privatreise berufliche Anteile haben?
Anlass und Aufteilung brauchen konkrete Prüfung.
Sind Mahlzeiten wichtig?
Gestellte Mahlzeiten können den Ansatz beeinflussen.
Werden Erstattungen berücksichtigt?
Sie werden vollständig mit dem Eigenaufwand abgeglichen.
Gilt eine Pauschale für alle Länder?
Land, Zeitpunkt und geltende Vorgaben sind relevant.
Ist regelmäßige Abrechnung enthalten?
Sie wird als eigener Umfang vereinbart.