Steuern & Buchhaltung · DEUTSCHLAND

Steuern bei Auslandseinkünften prüfen

Sie leben in Deutschland und erhalten Einkommen mit Auslandsbezug? Wir organisieren die Aufbereitung für eine befugte steuerliche Prüfung. Sitz des Zahlers, tatsächlicher Tätigkeitsort und Einkunftsart sind unterschiedliche Angaben. Eine bereits im Ausland bezahlte Steuer beantwortet nicht allein die deutsche Erklärungspflicht.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie betroffene Länder, Steuerjahre und behördliche Fristen. Stellen Sie deutsche und ausländische Unterlagen vollständig bereit. Selbstständige Tätigkeit, Arbeitslohn, Miete und Kapitalertrag werden nicht pauschal gleichbehandelt.

01

Sachverhalt strukturieren

Länder, Tätigkeit und Einkünfte werden verbunden.

02

Besteuerungsfragen ordnen

Persönliche Lage und Abkommen werden geprüft.

03

Nachweise vorbereiten

Ausländische Steuer und Erklärung werden abgeglichen.

Was die Unterstützung umfasst

Einkunftsart und Zeitraum bestimmen

Verträge, Arbeitsorte und Zahlung werden aufgenommen. Ausländisches Konto oder Auftraggeber bedeutet nicht automatisch ausländisches Besteuerungsrecht. Kalenderjahr und tatsächliche Aufenthalte werden dokumentiert.

Steuerpflicht und Abkommen prüfen

Wohnsitzfragen und das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen werden durch die befugte Stelle eingeordnet. Unterschiedliche Einkunftsarten können unterschiedliche Artikel auslösen. Befreiung, Anrechnung und weitere Bedingungen werden getrennt behandelt.

Erklärungen koordinieren

Ausländischer Bescheid, gezahlte Steuer und Nachweise werden abgeglichen. Umrechnung und mögliche Auswirkungen auf den Steuersatz brauchen konkrete Prüfung. Ausländische Beratung und deutsche Einreichung werden gesondert beauftragt.

Typische Situationen

Ein deutscher Bewohner arbeitet für einen ausländischen Auftraggeber

Tatsächliche Tätigkeit und Vertragsart werden festgestellt.

Eine Wohnung im Ausland wird vermietet

Einkünfte, Belege und konkretes Abkommen werden geprüft.

Im Ausland wurde bereits Steuer gezahlt

Nachweis und mögliche Berücksichtigung werden getrennt eingeordnet.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Länder nennen

    Einkünfte und Jahre werden aufgenommen.

  2. 02

    Tatsachen ordnen

    Tätigkeit und persönliche Lage werden dokumentiert.

  3. 03

    Fachfragen prüfen

    Abkommen und Steuerfolgen werden eingeordnet.

  4. 04

    Erklärungen abstimmen

    Zuständigkeit und Nachweise werden verbunden.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Länder und Aufenthaltskalender
  • Verträge und Tätigkeitsorte
  • Einnahmen nach Einkunftsart
  • Ausländische Bescheide und Zahlung
  • Deutsche Erklärungen und Fristen

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Länderzahl, Einkunftsarten und Steuerjahre bestimmen den Aufwand. Ausländische Beratung, Übersetzung und Erklärungen sind gesondert. Befugte Stelle und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Doppelbesteuerungsfreiheit wird nicht ohne konkrete Prüfung zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Entscheidet der Sitz des Auftraggebers allein?

Tätigkeit, Einkunftsart und persönliche Lage müssen zusammen betrachtet werden.

Reicht die ausländische Steuerzahlung?

Deutsche Pflichten und mögliche Berücksichtigung sind eigene Fragen.

Gilt jedes Abkommen gleich?

Land, Einkunftsart und konkrete Fassung werden geprüft.

Sind alle Einnahmen anzugeben?

Umfang und Erklärungspflichten klärt die befugte Stelle.

Ist ausländische Beratung enthalten?

Sie wird gesondert abgestimmt.

Erfolgt Einreichung automatisch?

Erstellung und Einreichung sind ausdrücklich vereinbarte Folgeaufträge.

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DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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