Was die Unterstützung umfasst
Einkunftsart und Zeitraum bestimmen
Verträge, Arbeitsorte und Zahlung werden aufgenommen. Ausländisches Konto oder Auftraggeber bedeutet nicht automatisch ausländisches Besteuerungsrecht. Kalenderjahr und tatsächliche Aufenthalte werden dokumentiert.
Steuerpflicht und Abkommen prüfen
Wohnsitzfragen und das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen werden durch die befugte Stelle eingeordnet. Unterschiedliche Einkunftsarten können unterschiedliche Artikel auslösen. Befreiung, Anrechnung und weitere Bedingungen werden getrennt behandelt.
Erklärungen koordinieren
Ausländischer Bescheid, gezahlte Steuer und Nachweise werden abgeglichen. Umrechnung und mögliche Auswirkungen auf den Steuersatz brauchen konkrete Prüfung. Ausländische Beratung und deutsche Einreichung werden gesondert beauftragt.
Typische Situationen
Ein deutscher Bewohner arbeitet für einen ausländischen Auftraggeber
Tatsächliche Tätigkeit und Vertragsart werden festgestellt.
Eine Wohnung im Ausland wird vermietet
Einkünfte, Belege und konkretes Abkommen werden geprüft.
Im Ausland wurde bereits Steuer gezahlt
Nachweis und mögliche Berücksichtigung werden getrennt eingeordnet.
Worauf es fachlich ankommt
Persönliche Steuerpflicht prüfen
§ 1 EStG betrifft persönliche Einkommensteuerpflicht. Wohnsitz und tatsächliche Verhältnisse sind Ausgangspunkte.
Amtliche Grundlage: § 1 EStG ↗Ausländische Steuer einordnen
§ 34c EStG behandelt bestimmte Fragen ausländischer Steuern. Das konkrete Abkommen und Ausnahmen bleiben maßgeblich.
Amtliche Grundlage: § 34c EStG ↗Befugte Steuerberatung festlegen
§ 3 StBerG betrifft Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen. Leistungserbringer und Prüfauftrag werden vor Beginn benannt.
Amtliche Grundlage: § 3 StBerG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Länder nennen
Einkünfte und Jahre werden aufgenommen.
- 02
Tatsachen ordnen
Tätigkeit und persönliche Lage werden dokumentiert.
- 03
Fachfragen prüfen
Abkommen und Steuerfolgen werden eingeordnet.
- 04
Erklärungen abstimmen
Zuständigkeit und Nachweise werden verbunden.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Länder und Aufenthaltskalender
- Verträge und Tätigkeitsorte
- Einnahmen nach Einkunftsart
- Ausländische Bescheide und Zahlung
- Deutsche Erklärungen und Fristen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Länderzahl, Einkunftsarten und Steuerjahre bestimmen den Aufwand. Ausländische Beratung, Übersetzung und Erklärungen sind gesondert. Befugte Stelle und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Doppelbesteuerungsfreiheit wird nicht ohne konkrete Prüfung zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Entscheidet der Sitz des Auftraggebers allein?
Tätigkeit, Einkunftsart und persönliche Lage müssen zusammen betrachtet werden.
Reicht die ausländische Steuerzahlung?
Deutsche Pflichten und mögliche Berücksichtigung sind eigene Fragen.
Gilt jedes Abkommen gleich?
Land, Einkunftsart und konkrete Fassung werden geprüft.
Sind alle Einnahmen anzugeben?
Umfang und Erklärungspflichten klärt die befugte Stelle.
Ist ausländische Beratung enthalten?
Sie wird gesondert abgestimmt.
Erfolgt Einreichung automatisch?
Erstellung und Einreichung sind ausdrücklich vereinbarte Folgeaufträge.