Projekt und Vertragstyp bestimmen
Laufende Tätigkeit, konkrete Ergebnisse und Zeitplan werden aufgenommen. Abnahme wird nur passend zum geschuldeten Ergebnis geregelt. Zielkennzahlen werden von garantierten Leistungen unterschieden.
Unternehmen · DEUTSCHLAND
Sie beauftragen eine Marketing-, Kreativ- oder Digitalagentur? Wir organisieren die Gestaltung eines Vertrags, der Leistungsbild und tatsächliche Zusammenarbeit verbindet. Kampagnenbetreuung, fertiges Werk und Fremdbudget brauchen unterschiedliche Regeln. Ein allgemeines Erfolgsversprechen ersetzt keine beschriebene Leistung.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Projektstart und bereits zugesagte Leistungen. Klären Sie vor Bindung, wem Werbekonten gehören und wer Budgets freigibt. Plattformzugänge sollten nicht erst bei Vertragsende geregelt werden.
Betreuung und Ergebnisse werden getrennt definiert.
Budget, Änderungen und Verantwortung werden abgestimmt.
Rechte, Dateien und Zugänge werden zugeordnet.
Laufende Tätigkeit, konkrete Ergebnisse und Zeitplan werden aufgenommen. Abnahme wird nur passend zum geschuldeten Ergebnis geregelt. Zielkennzahlen werden von garantierten Leistungen unterschieden.
Briefing, Freigabe, Korrekturen und Fremdbudget erhalten klare Zuständigkeiten. Verzögerte Mitwirkung und zusätzliche Wünsche brauchen einen Änderungsweg. Datenschutz und Plattformregeln können gesonderte Prüfungen verlangen.
Nutzungsrechte, Arbeitsdateien, Konten und Rückgabe werden abgestimmt. Lizenzketten und Material Dritter werden berücksichtigt. Eine pauschale Klausel zu allen Rechten beantwortet nicht jedes Format oder jeden Einsatz.
Eigentum, Zugriff und spätere Übergabe werden beschrieben.
Freigabegrenzen und Fremdkosten werden vorab geregelt.
Umfang und Vergütung von Änderungen werden abgestimmt.
§ 611 BGB betrifft Dienstverträge. Tatsächlicher Leistungsinhalt bestimmt die Einordnung.
Amtliche Grundlage: § 611 BGB ↗§ 631 BGB betrifft Werkverträge. Konkrete Ergebnisse und laufende Betreuung werden getrennt geprüft.
Amtliche Grundlage: § 631 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Auftrag und Beteiligte werden aufgenommen.
Betreuung und Ergebnisse werden beschrieben.
Kosten, Freigaben und Rechte werden verbunden.
Anlagen und Übergabe werden geprüft.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Projektumfang, Rechtebedarf und Verhandlung bestimmen das Honorar. Datenschutzprüfung, Lizenzrecherche und laufende Vertragsverwaltung sind gesondert. Befugte Beratung und Umfang werden vor Beginn bestätigt; Kampagnenerfolg wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenDer konkrete Leistungsinhalt wird eingeordnet.
Fremdbudget und Agenturvergütung werden getrennt geregelt.
Eigentum, Berechtigungen und Übergabe werden ausdrücklich abgestimmt.
Rechte, Formate und Drittmaterial werden konkret geprüft.
Freigabe und Vergütung erhalten einen beschriebenen Ablauf.
Sie wird als eigener Leistungsumfang vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.