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Dienstleistungshonorar geltend machen

Für geleistete Beratung oder andere Dienste ist Ihr Honorar noch offen? Wir organisieren die rechtliche Prüfung der Vereinbarung und der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten. Vertragstyp, Abrechnung und Zahlungsregel werden getrennt betrachtet. Die Bezeichnung Dienstleistung entscheidet nicht allein, ob rechtlich ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Zahlungsfrist, Einwendungen und noch laufende Tätigkeiten. Sichern Sie Beauftragung, Zeitaufzeichnungen und Übergaben. Eine eigenmächtige Leistungseinstellung kann eigene Folgen haben und wird bei Bedarf als gesonderte Frage geprüft.

01

Auftrag feststellen

Tätigkeit und Vergütungsmodell werden aufgenommen.

02

Abrechnung belegen

Stunden oder Pauschale werden abgeglichen.

03

Forderung vorbereiten

Fälligkeit und Reaktion werden konkretisiert.

Was die Unterstützung umfasst

Vertrag und Umfang einordnen

Vereinbarte Tätigkeit und geschuldeter Erfolg werden aus den Unterlagen gelesen. Auftraggeber, Ansprechpartner und tatsächliche Beauftragung werden unterschieden. Für regulierte Leistungen werden besondere Vergütungsregeln bei Bedarf zusätzlich geprüft.

Tätigkeit und Honorar abgleichen

Stunden, vereinbarte Sätze und freigegebene Erweiterungen werden nachvollzogen. Bei Pauschale wird untersucht, welche Leistungen erfasst sind. Eine interne Zeittabelle wird mit externen Nachweisen und Kundenkommunikation abgeglichen statt allein als gesicherter Anspruch behandelt.

Fälligkeit und Einwendungen prüfen

Zeitabschnitte, Zahlungsabrede und behauptete Leistungsdefizite werden konkret betrachtet. Teilzahlung, Gegenforderung und neuer Auftrag werden getrennt zugeordnet. Aufforderung, Vergleich und Verfahren werden nach Streitstand abgestimmt; Fortführung oder Beendigung der Zusammenarbeit bleibt eine eigene Vertragsfrage.

Typische Situationen

Der Kunde bestreitet abgerechnete Stunden

Tätigkeit und Dokumentation werden abgeglichen.

Ein Auftrag wurde erweitert

Freigabe und Vergütung der Zusatzleistung werden geprüft.

Ein Pauschalhonorar wird nachträglich gekürzt

Vereinbarter Umfang und Einwendungen werden untersucht.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Auftrag aufnehmen

    Tätigkeit und Parteien werden bestimmt.

  2. 02

    Vertrag einordnen

    Vergütungsmodell und Pflicht werden gelesen.

  3. 03

    Abrechnung prüfen

    Leistung und Betrag werden abgeglichen.

  4. 04

    Vorgehen abstimmen

    Aufforderung oder weitere Verfolgung wird vorbereitet.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vertrag und Beauftragung
  • Preis- und Stundenvereinbarung
  • Tätigkeits- und Übergabenachweise
  • Rechnung und Zahlungen
  • Einwendungen und Freigaben

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vertragsart, Zahl der Tätigkeiten und Nachweislage bestimmen den Aufwand. Verhandlung, Klage und Vertragsbeendigung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Vollständige Anerkennung der Zeitaufzeichnungen wird nicht versprochen.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist jede Dienstleistung rechtlich ein Dienstvertrag?

Geschuldete Tätigkeit oder Erfolg werden konkret eingeordnet.

Reicht meine interne Stundenliste?

Weitere Nachweise und Vereinbarung werden mitbetrachtet.

Kann Zusatzaufwand separat berechnet werden?

Beauftragung und Preisgrundlage werden geprüft.

Darf ich laufende Arbeit sofort einstellen?

Folgen und vertragliche Rechte müssen gesondert geklärt werden.

Was gilt bei Pauschalhonorar?

Vereinbarter Leistungsumfang wird konkret abgeglichen.

Ist ein Gerichtsverfahren enthalten?

Vertretung wird ausdrücklich gesondert vereinbart.

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Alle Themen: Forderungen und Inkasso

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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