Unternehmen · DEUTSCHLAND

Werklohnforderung einfordern

Ihr Werk ist erbracht, aber der Auftraggeber zahlt nicht? Wir organisieren die rechtliche Prüfung Ihrer Werklohnforderung. Leistungsauftrag, Abnahme und Abrechnung werden getrennt untersucht. Fertigstellung und Fälligkeit sind nicht in jedem Fall gleichzusetzen; behauptete Mängel müssen konkret eingeordnet werden.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Abnahmestand, Rechnung und aktuelle Einwendungen. Sichern Sie Auftragsänderungen und Leistungsnachweise. Bei laufendem Projekt werden Abschlagsforderung und Schlusszahlung unterschieden; eine Zahlungsaufforderung ersetzt keine erforderliche Abnahmehandlung.

01

Anspruch ordnen

Auftrag und abgerechnete Leistung werden abgeglichen.

02

Fälligkeit prüfen

Abnahme und Zahlungsregeln werden eingeordnet.

03

Einwendungen bearbeiten

Mängel und Einbehalt werden konkret untersucht.

Was die Unterstützung umfasst

Leistung und Vergütung rekonstruieren

Ursprünglicher Auftrag, Änderungen und tatsächlicher Leistungsstand werden aufgenommen. Pauschale, Einheitspreise und zusätzliche Leistungen können unterschiedliche Nachweise verlangen. Nicht dokumentierte Nachträge werden als offene Frage markiert, nicht automatisch als bezahlt geschuldet vorausgesetzt.

Abnahme und Rechnung prüfen

Protokoll, Erklärungen und Nutzung werden im konkreten Zusammenhang betrachtet. Vertragsregelungen und Besonderheiten eines Bauauftrags werden gesondert gelesen. Schlussrechnung und Abschlagszahlung erhalten eine jeweils eigene Prüfung der Voraussetzungen.

Einbehalt und Vorgehen abstimmen

Behauptete Mängel, Gegenansprüche und Teilzahlungen werden vom offenen Saldo getrennt. Grund und Umfang einer Zahlungsverweigerung werden untersucht. Aufforderung, Einigung oder Klage werden nach Beweisen und Kostenrisiko bestimmt; technische Mangelfeststellung bleibt ein eigener Fachauftrag.

Typische Situationen

Das Werk wird genutzt, eine Abnahme wird bestritten

Ablauf und Erklärungen werden geprüft.

Der Kunde hält wegen Mängeln einen Betrag zurück

Beanstandung und Umfang des Einbehalts werden abgeglichen.

Zusätzliche Leistungen fehlen im ursprünglichen Auftrag

Freigaben und Preisgrundlage werden aufgenommen.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Auftrag erfassen

    Leistung und Vergütung werden aufgenommen.

  2. 02

    Fälligkeit prüfen

    Abnahme und Rechnung werden gelesen.

  3. 03

    Saldo abgleichen

    Einbehalte und Zahlungen werden eingeordnet.

  4. 04

    Verfolgung vorbereiten

    Aufforderung oder Verfahren wird abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Werkvertrag und Preisvereinbarung
  • Nachträge und Freigaben
  • Leistungs- und Abnahmenachweise
  • Rechnungen und Zahlungen
  • Mängelrügen und Korrespondenz

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Auftragsstruktur, Nachträge und Mängelstreit bestimmen den Aufwand. Gutachten, Gerichtsverfahren und Vollstreckung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Anerkennung aller Nachträge oder Zahlungserfolg werden nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist fertiggestellt automatisch fällig?

Abnahme und weitere Voraussetzungen werden konkret geprüft.

Kann eine Abschlagszahlung verfolgt werden?

Voraussetzungen und Betrag werden gesondert eingeordnet.

Entfällt wegen eines Mangels jeder Werklohn?

Grund und Umfang einer Zahlungsverweigerung werden geprüft.

Sind mündliche Nachträge irrelevant?

Vereinbarung und mögliche Nachweise werden konkret aufgenommen.

Ist technische Begutachtung enthalten?

Mangelfeststellung wird gesondert organisiert.

Wird direkt geklagt?

Durchsetzungsweg wird nach Streitstand und Beweislage abgestimmt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Forderungen und Inkasso

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

Anfrage stellen