Was die Unterstützung umfasst
Leistung und Vergütung rekonstruieren
Ursprünglicher Auftrag, Änderungen und tatsächlicher Leistungsstand werden aufgenommen. Pauschale, Einheitspreise und zusätzliche Leistungen können unterschiedliche Nachweise verlangen. Nicht dokumentierte Nachträge werden als offene Frage markiert, nicht automatisch als bezahlt geschuldet vorausgesetzt.
Abnahme und Rechnung prüfen
Protokoll, Erklärungen und Nutzung werden im konkreten Zusammenhang betrachtet. Vertragsregelungen und Besonderheiten eines Bauauftrags werden gesondert gelesen. Schlussrechnung und Abschlagszahlung erhalten eine jeweils eigene Prüfung der Voraussetzungen.
Einbehalt und Vorgehen abstimmen
Behauptete Mängel, Gegenansprüche und Teilzahlungen werden vom offenen Saldo getrennt. Grund und Umfang einer Zahlungsverweigerung werden untersucht. Aufforderung, Einigung oder Klage werden nach Beweisen und Kostenrisiko bestimmt; technische Mangelfeststellung bleibt ein eigener Fachauftrag.
Typische Situationen
Das Werk wird genutzt, eine Abnahme wird bestritten
Ablauf und Erklärungen werden geprüft.
Der Kunde hält wegen Mängeln einen Betrag zurück
Beanstandung und Umfang des Einbehalts werden abgeglichen.
Zusätzliche Leistungen fehlen im ursprünglichen Auftrag
Freigaben und Preisgrundlage werden aufgenommen.
Worauf es fachlich ankommt
Werklohngrundlage einordnen
§ 631 BGB betrifft Werkvertrag und Vergütung. Vereinbarte Leistung wird konkret bestimmt.
Amtliche Grundlage: § 631 BGB ↗Fälligkeit und Einbehalt prüfen
§ 641 BGB betrifft Vergütungsfälligkeit. Abnahme und mögliche Mängeleinwendungen werden fallbezogen geprüft.
Amtliche Grundlage: § 641 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Auftrag erfassen
Leistung und Vergütung werden aufgenommen.
- 02
Fälligkeit prüfen
Abnahme und Rechnung werden gelesen.
- 03
Saldo abgleichen
Einbehalte und Zahlungen werden eingeordnet.
- 04
Verfolgung vorbereiten
Aufforderung oder Verfahren wird abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Werkvertrag und Preisvereinbarung
- Nachträge und Freigaben
- Leistungs- und Abnahmenachweise
- Rechnungen und Zahlungen
- Mängelrügen und Korrespondenz
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Auftragsstruktur, Nachträge und Mängelstreit bestimmen den Aufwand. Gutachten, Gerichtsverfahren und Vollstreckung sind gesondert. Umfang und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Anerkennung aller Nachträge oder Zahlungserfolg werden nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Ist fertiggestellt automatisch fällig?
Abnahme und weitere Voraussetzungen werden konkret geprüft.
Kann eine Abschlagszahlung verfolgt werden?
Voraussetzungen und Betrag werden gesondert eingeordnet.
Entfällt wegen eines Mangels jeder Werklohn?
Grund und Umfang einer Zahlungsverweigerung werden geprüft.
Sind mündliche Nachträge irrelevant?
Vereinbarung und mögliche Nachweise werden konkret aufgenommen.
Ist technische Begutachtung enthalten?
Mangelfeststellung wird gesondert organisiert.
Wird direkt geklagt?
Durchsetzungsweg wird nach Streitstand und Beweislage abgestimmt.